Wirtschaftsstrafrecht – Fachanwalt für Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt – Strafverteidigung & bundesweite Vertretung
Das Wirtschaftsstrafrecht bündelt Straftatbestände mit unmittelbarem Bezug zum Wirtschaftsleben. Typische Vorwürfe reichen von Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) über das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) bis hin zu Korruptionsdelikten, Bilanzdelikten, Insiderhandel, Kursmanipulation, Krypto-Sachverhalten (Bitcoin) und den Spezialgebieten der Cum/Ex und Cum/Cum-Problematik sowie der Umsatzsteuerkarusselle
Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter vertritt Privatpersonen und Führungskräfte in allen Stadien – vom ersten Anfangsverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Wir arbeiten prozessual fokussiert, wahren Verteidigungsrechte frühzeitig und steuern das Verfahren mit klaren, rechtlich fundierten Schritten.
Problem: Risiken und Folgen im Wirtschaftsstrafverfahren
Ein Strafverfahren kann zu Durchsuchungen, Beschlagnahme, Festnahme und Untersuchungshaft führen. Im Ergebnis drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – mit oder ohne Bewährung. Vermögensrechtlich sind Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und Sicherungsmaßnahmen einschneidend. Für Berufs- und Lebenspraxis relevant sind zudem Urteil, Eintragungen und Folgewirkungen wie Geschäftsführersperre.
Auf Unternehmensebene können Bußgelder nach § 30 OWiG und Aufsichtspflichtvorwürfe nach § 130 OWiG hinzutreten; daneben registerrechtliche Konsequenzen wie das Wettbewerbsregister. Ermittlungen erzeugen häufig erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit; die verfahrensökonomische Steuerung ist daher zentral.
Lösung: Strafverteidigung mit wissenschaftlicher Präzision und taktischer Zurückhaltung
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe sind oft tatsachen- und gutachtenintensiv. Wir legen Wert auf präzise Subsumtion und belastbare Datengrundlagen. Beispielhaft: Der Betrugstatbestand verlangt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden; die Streitfragen liegen regelmäßig in der Abgrenzung bloßer Vertragsuntreue zur strafbaren Vermögensschädigung. Bei Untreue steht die Vermögensbetreuungspflicht und deren Pflichtverletzung im Fokus. Bei § 266a StGB ist zwischen Nichtabführung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zu differenzieren; beim Karussell dreht sich die Bewertung um die Kenntnis und Einbindung in eine auf Vorsatz angelegte Struktur.
Prozessual priorisieren wir das Aussageverweigerungsrecht und strukturierte Akteneinsicht. Wo möglich, arbeiten wir auf Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO oder § 153a StPO hin. In streitigen Lagen bereiten wir eine klare Beweisstrategie vor und sichern die Option auf Berufung und Revision.
Vorgehen: Vom ersten Zugriff bis zum Rechtsmittel
Erste Phase: Zugriffssituationen sicher beherrschen
Bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Haftbefehl gilt: keine unüberlegten Angaben. Wir prüfen Anordnungen, dokumentieren den Ablauf und sichern privilegierte Kommunikation. Für Zeugen klären wir das Zeugnisverweigerungsrecht; für Beschuldigte gilt die Verteidigerkommunikation vorrangig.
Analyse: Tatbestand, Kausalität, Vermögensschaden
Wir analysieren Tatbestandselemente, Kausalverläufe und Schadensberechnungen kritisch. Bei Bilanzdelikten beleuchten wir Bewertungsfragen (Fortführungs- vs. Liquidationswerte), bei Insolvenzverschleppung die Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) und Fristen. In Krypto-Verfahren (Bitcoin) geht es häufig um Transaktionsnachweise, Wallet-Zuordnung und steuerliche Qualifikation.
Hauptverhandlung und Rechtsmittel
In der Hauptverhandlung stellen wir Beweisanträge fristgerecht (Fristsetzung für Beweisanträge), prüfen die Strafzumessung und wahren die Grundlage für Rechtsmittel. Eine belastbare Dokumentation des Verhandlungsverlaufs ist für Revision essenziell.
Typische Tatkomplexe und unsere Verteidigungsschwerpunkte
Betrug, Untreue, Vermögensabschöpfung
Wir trennen zivilrechtliche Leistungsstörungen klar von strafbaren Täuschungen und hinterfragen Vermögensschadenstheorien. Bei Untreue prüfen wir Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht und pflichtenbezogene Organisationsrealität. Die Einziehung bekämpfen wir mit Einwand der fehlenden Bereicherung bzw. der Drittbetroffenheit.
Arbeitsstrafrechtliche Vorwürfe
Im Arbeitsstrafrecht stehen neben § 266a StGB häufig illegale Beschäftigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung im Raum. Wir analysieren Statusfragen (Scheinselbstständigkeit), Sozialversicherungsrecht und die Beweislage aus Betriebsprüfungen.
Steuerstrafrechtliche Verfahren
Im Steuerstrafrecht sind Aktenlage, Steuerfahndung und BuStra entscheidend. Wir prüfen Schätzungen, Verspätungen, Konstellationen bei Ehegatten und verfahrensrechtliche Stellschrauben. Bei Kapitalmarktbezug stehen Cum-Ex und Cum-Cum im Fokus.
Insolvenzstrafrechtliche Bezüge
Im Insolvenzstrafrecht geht es häufig um Bankrott, Buchführungspflichtverletzung, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung. Maßgeblich sind Insolvenzreife, Antragsfristen und die Beleglage.
Wissenschaftlich fundiert: Beweis und Recht
Wir arbeiten mit forensischer Sorgfalt: belastbare Liquiditäts- und Schadensrechnungen, nachvollziehbare Bewertungsgutachten, kritische Plausibilitätsprüfungen. Prozessual nutzen wir das Selbstleseverfahren effizient, sichern Anträge fristgerecht und achten auf die Rechtskraftvoraussetzungen. Bei belastenden Entscheidungen prüfen wir die Voraussetzungen für Wiederaufnahme.
Call-to-Action: Diskrete Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Sie haben eine Vorladung erhalten, rechnen mit Strafbefehl oder steht eine Anklageschrift im Raum? Wir bewerten die Aktenlage, entwickeln eine strategische Verteidigung und vertreten Sie – in Frankfurt und bundesweit. Aktuelle Hinweise lesen Sie unter Aktuelles. Weitere Informationen finden Sie unter Strafverteidigung sowie in unserem Rechtslexikon.
FAQ: Wirtschaftsstrafrecht
Welche Delikte zählen zum Wirtschaftsstrafrecht?
Zu den Kernbereichen gehören Betrug, Untreue, § 266a StGB, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Bilanzdelikte, Kapitalmarktdelikte und Umsatzsteuerkarussell.
Was passiert im Ermittlungsverfahren?
Die Staatsanwaltschaft klärt den Tatverdacht, ordnet ggf. Durchsuchung und Beschlagnahme an, vernimmt Zeugen und Beschuldigte. Ergebnis kann Einstellung, Strafbefehl oder Anklage sein.
Wie lässt sich eine Hauptverhandlung vermeiden?
Durch frühzeitige, fundierte Verteidigung, belastbare Entkräftung von Tatbestandselementen und die Nutzung der Möglichkeiten nach § 153 StPO bzw. § 153a StPO. Grundlage sind Akteneinsicht und eine klare Verfahrensstrategie.
Welche Rolle spielt die Einziehung?
Die Einziehung dient der Gewinnabschöpfung unabhängig von der Strafe. Wir prüfen Bereicherung, Zurechnung und Drittbetroffenheit und wehren überschießende Berechnungen ab.
Welche Besonderheiten gelten bei Krypto- und Kapitalmarktfällen?
Bei Bitcoin & Co. stehen Transaktionsrekonstruktionen und steuerliche Qualifikationen im Vordergrund; bei Insiderhandel/Kursmanipulation geht es um Informationszugang, Marktkommunikation und Kausalität.
Kontakt
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- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierte Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- EU-Datenschutzbeauftragte
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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