Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen

In Strafverfahren ist es nicht selten von Bedeutung, dass ein Unternehmen beweisen kann, dass sein Compliance-Management-System den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entspricht.  Der Bundesgerichtshof hat bereits 2017 entschieden, dass bei Rechtsverstößen ein vorhandenes fachgerechtes CMS zu einer Sanktionsmilderung führt (BGH 1 StR 265/16 v. 09. 05. 2017). Diesen Grundgedanken hat der BGH bezogen auf Unternehmensgeldbußen in 2022 erneut betont (BGH 1 StR 278/21 v. 27. 04. 2022).

Auch im Rahmen einer Wirtschaftsprüfung kann sich die Frage stellen, ob ein Compliance-Management-System fachgerecht ausgebildet ist.  

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auditieren wir auf Wunsch ihr CMS. Gleiches gilt für ihr Hinweisgebersystem. Dazu prüfen wir vor dem Hintergrund aller rechtlicher Anforderungen die erfolgte praktische Umsetzung in Anlehnung an unsere „best-practise-Erfahrung“.

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