In umfangreichen Verfahrenskomplexen, wie im Wirtschaftsstrafrecht, werden Beschuldigte häufig nicht gemeinsam, sondern „etappenweise“ angeklagt. Einzelne Verfahrenskomplexe können durch das Gericht abgetrennt werden, was es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung für weitere Ermittlungen zu nutzen. Zudem können gesondert verurteilte Personen als Zeugen vernommen werden, ohne dass sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO berufen können.
Für Verteidiger ist es entscheidend, über den Verlauf paralleler Hauptverhandlungen, insbesondere über die Einlassungen der Angeklagten und die Aussagen der Zeugen, informiert zu bleiben, um die prozessuale Waffengleichheit in zukünftigen Verfahren zu wahren.
Eine Prozessbeobachtung durch einen Anwalt ist insbesondere im Rahmen einer Unternehmensverteidigung oder als Teammitglied interner Ermittlungen sinnvoll, sofern der Sachverhalt in direktem Zusammenhang mit den Ermittlungen steht. Die Anwesenheit eines Anwalts ermöglicht es, relevante Informationen und Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung zu sammeln, die für die Verteidigungsstrategie von Bedeutung sein können. Zudem kann der Anwalt die Aussagen von Zeugen und die Argumentation der Staatsanwaltschaft beobachten, um gegebenenfalls darauf aufbauend rechtliche Schritte einzuleiten oder die Compliance-Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zu überprüfen und/oder in die internen Ermittlungen einfließen zu lassen.
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