Anstellungsbetrug (§ 263 StGB) – Strafverteidigung in Frankfurt und bundesweit
Gerät jemand wegen Anstellungsbetrug in den Fokus der Ermittlungsbehörden, zählt jede Stunde. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter bietet erfahrene Strafverteidigung in Frankfurt am Main und bundesweit. Wir schützen Ihre Rechte, schaffen schnell Klarheit durch Akteneinsicht und verfolgen das Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beenden – idealerweise durch Einstellung oder geeignete Alternativen.
Dieser Beitrag erklärt kompakt und doch fundiert, was Anstellungsbetrug strafrechtlich bedeutet, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft, welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt und wie wir als spezialisierte Kanzlei vorgehen. Vertiefende Begriffe verlinken wir direkt auf unser Rechtslexikon; aktuelle Beiträge finden Sie unter Aktuelles.
Problem: Was umfasst der Vorwurf des Anstellungsbetrugs?
Betrug nach § 263 StGB erfasst Konstellationen, in denen durch Täuschung ein Irrtum erzeugt, eine Verfügung veranlasst und ein Vermögensschaden herbeigeführt wird. Der Anstellungsbetrug ist ein spezieller Anwendungsfall: Er betrifft die Erschleichung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses, einer Beförderung oder sogar einer Beamtenstellung durch falsche Angaben. Von der bloßen Vorbereitung – wie dem erschlichenen Zugang zu einer beruflichen Zulassung – ist er abzugrenzen. Zur Einordnung helfen unsere Lexikonartikel zu Eingehungsbetrug, Beamte und Urteil.
Entscheidend ist die Frage des Vermögensschadens: Liegt zwischen der versprochenen Arbeitsleistung und der gezahlten Vergütung ein Missverhältnis, etwa weil Qualifikationen fehlen, wird ein Schaden häufig bejaht. Doch auch wenn der Bewerber die Tätigkeit faktisch bewältigt, können formelle Kriterien (z. B. zwingende Qualifikationen oder besondere Vertrauensstellungen) den Schaden begründen – vertieft in Anklageschrift im Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstrafkammer.
Typische Fallgruppen und Abgrenzungen
Die Praxis kennt wiederkehrende Muster:
- • Formelle Qualifikation als zwingende Zugangsvoraussetzung (z. B. Zeugnisse, Approbationen): Wird sie vorgetäuscht, wird ein Schaden oft unabhängig von der späteren Leistung angenommen. Siehe Fälschung und falsche Verdächtigung im Kontext von Nachweisen.
- • Vertrauenspositionen mit erhöhten Bezügen (z. B. Zugriff auf Kasse/Finanzen): Unwahre Angaben zur Zuverlässigkeit können einen Vermögensschaden begründen; vgl. Geldwäsche und Untreue als angrenzende Delikte im Arbeitsalltag.
- • Unwahre Angaben zu dienstzeitrelevanten Fakten (z. B. Betriebszugehörigkeit), die eine höhere Gehaltsgruppe auslösen – Stichwort Strafzumessung.
- • Verschwiegenen Vorstrafen bei gleichzeitiger Vermögensnähe der Tätigkeit; beachten Sie Beschuldigtenvernehmung und Auskunftsverweigerungsrecht.
In beamtenrechtlichen Fällen führt bereits ein beamtenrechtliches Einstellungshindernis zu einer strengen Bewertung. Für die Verteidigung ist deshalb die genaue Prüfung von Vorsatz, Irrtum und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit zentral.
Lösung: Strafverteidigung mit klarem Fahrplan
Unser Ansatz ist konsequent mandantenorientiert. Wir sichern früh die prozessualen Vorteile, verhindern belastende Alleingänge und verschaffen uns ein vollständiges Bild der Beweislage. Schweigen und Akteneinsicht sind die ersten Verteidigungsschritte – nicht die spontane Stellungnahme.
Sofortmaßnahmen
- • Keine unüberlegten Aussagen – berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht.
- • Akteneinsicht durch die Verteidigung: Wir prüfen Beweise, Einlassungen und Vernehmungsprotokolle.
- • Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchung, Festnahme oder Haftbefehl.
Materiell-rechtliche Prüfung
Wir analysieren, ob der Vermögensschaden tatsächlich vorliegt oder ob die Arbeitsleistung den Wert der Vergütung deckt. Ebenso prüfen wir, ob formelle Qualifikationen wirklich zwingende Tatbestandsvoraussetzungen waren oder ob betriebliche Praxis, Einarbeitung und Leistungsnachweise eine andere Bewertung zulassen. Relevante Leitplanken bilden u. a. dringender Tatverdacht, die Rolle der Staatsanwaltschaft und typische Rechtsmittel.
Prozessuale Optionen zur Verfahrensbeendigung
Je nach Aktenlage streben wir frühe Einstellungen an – z. B. gemäß § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO oder § 153a StPO. In geeigneten Fällen verhandeln wir eine Verständigung. Kommt es zur Hauptverhandlung, vertreten wir Sie engagiert vor Amtsgericht und Landgericht; gegen negative Entscheidungen prüfen wir Berufung oder Revision.
Vorgehen: Schritt für Schritt durch das Ermittlungsverfahren
Ein Ermittlungsverfahren beginnt oft mit einer Vorladung oder überraschenden Maßnahmen. Die Polizei handelt nach § 163 StPO, die Herrin des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Wir begleiten Sie durch Vernehmungen, wehren unzulässige Maßnahmen ab und bereiten Sie professionell auf die Hauptverhandlung vor.
Kommt es zum Strafbefehl, prüfen wir sofort die Einspruchsfristen und die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens. Drohen Fahr- oder Nebenfolgen, verweisen wir auf die Besonderheiten von Fahrverbot, Geldstrafe und Freiheitsstrafe sowie auf die Konsequenzen einer Buchführungspflichtverletzung in anderen Verfahren.
Arbeitsnahe Bezüge: Wenn Straf- und Arbeitsrecht aufeinandertreffen
Neben strafrechtlichen Risiken drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Möglich sind fristlose oder ordentliche Kündigungen, aber auch Rückforderungen von Vergütungen. In der Verteidigung berücksichtigen wir, dass arbeitsrechtliche Wertungen die strafrechtliche Schadensermittlung nicht automatisch vorwegnehmen. Je nach Konstellation sind auch Bilanzdelikte, Scheinselbstständigkeit oder das Vorenthalten von Arbeitsentgelt zu trennen. Für Bezüge zum Finanz- und Steuerbereich – etwa bei Gehaltsbestandteilen oder Scheinrechnungen – verweisen wir auf Sozialversicherungsschaden, Steuerfahndung und Steuerstrafrecht.
Die genaue Abgrenzung zu anderen Vorwürfen wie Computerbetrug, Urkundenfälschung oder Untreue ist Teil der materiell-rechtlichen Verteidigung. Ziel ist, den Tatumfang zu reduzieren oder den Tatbestand insgesamt zu entkräften.
Vorteile mit Buchert Jacob Peter
- • Spezialisierte Strafverteidigung mit langjähriger Gerichtserfahrung – bundesweit.
- • Schnelle Akteneinsicht und strukturierte Bewertung von Beweisanträgen (vgl. Fristsetzung).
- • Strategien zur Verfahrenseinstellung und zur Verständigung, wenn sinnvoll.
- • Verzahnung zu Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsstrafrecht – ohne Fokus auf Unternehmensberatung, sondern auf Verteidigung einzelner Mandantinnen und Mandanten.
- • Klare Kommunikation, realistische Risikoeinschätzung, aktive Prozessführung vom Anfangsverdacht bis zum Urteil.
Call-to-Action: Jetzt Verteidigung sichern
Wenn Ihnen Anstellungsbetrug vorgeworfen wird, handeln Sie besonnen: Nicht allein zur Polizei gehen, keine Einlassung ohne Verteidiger. Wir übernehmen sofort die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Polizei, klären die Aktenlage und planen das weitere Vorgehen. Rufen Sie uns an unter 069 710 33 330 oder schreiben Sie an kanzlei@dr-buchert.de.
FAQ zum Anstellungsbetrug (§ 263 StGB)
Was gilt rechtlich als Anstellungsbetrug?
Gemeint ist die Erschleichung eines Jobs, einer Beförderung oder Beamtenstellung durch falsche Angaben. Es müssen die Grundelemente des Betrugs vorliegen: Täuschung, Irrtum, Verfügung, Vermögensschaden.
Welche Strafen drohen?
Der Strafrahmen richtet sich nach § 263 StGB. Maßgeblich sind Unrechts- und Schuldgehalt, Vorstrafen, Schadenshöhe und das Prozessverhalten. Mehr zur Strafzumessung, möglichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe finden Sie im Lexikon.
Muss ich bei einer Vorladung zur Polizei erscheinen?
Als Beschuldigte:r haben Sie keine Pflicht, bei polizeilicher Vorladung zu erscheinen oder auszusagen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie uns vorab Akteneinsicht nehmen.
Was ist der Unterschied zu Falschangaben im Bewerbungsverfahren ohne Einstellung?
Bloße Vorbereitungshandlungen – etwa erschlichene Zulassungen – sind vom Anstellungsbetrug abzugrenzen. Erst die täuschungsbedingte Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist entscheidend. Näheres unter Eingehungsbetrug.
Spielt die tatsächliche Arbeitsleistung eine Rolle?
Ja. Erbringen Sie die Arbeit fachlich einwandfrei, lässt sich der Vermögensschaden bestreiten. Gleichwohl können formelle Kriterien (Qualifikation, Vertrauensstellung) den Schaden dennoch begründen. Hier setzt unsere Strafverteidigung an.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Je nach Aktenlage sind Einstellungen nach § 170 II StPO, § 153 StPO oder § 153a StPO möglich. Auch ein Deal kann in Betracht kommen.
Welche Rolle spielen arbeitsrechtliche Folgen?
Kündigungen, Vergütungsrückforderungen oder Reputationsfragen betreffen das Arbeitsrecht. Sie sind von der strafrechtlichen Bewertung zu trennen. Bei Schnittmengen – etwa Scheinselbstständigkeit oder § 266a StGB – beraten wir aus Verteidigersicht.
Weitere Querverweise für die Vertiefung
Zum Verständnis angrenzender Themen empfehlen wir außerdem: Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht (aus Verteidigersicht), Ermittlungsakte, Hauptverhandlung, Rechtskraft und Wiederaufnahme.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte