Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt – Strafverteidigung durch Buchert Jacob Peter

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter verteidigt seit über 25 Jahren und in über 2.000 Hauptverhandlungstagen, Beschuldigte, Zeugen, Unternehmen und Organmitglieder in Frankfurt am Main und bundesweit. Unsere Fachanwälte für Strafrecht verbinden langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung mit besonderer Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

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E-Mail für Erstberatung: kanzlei@dr-buchert.de

Anwalt Strafrecht Frankfurt – wann sollten Sie uns kontaktieren?

Strafverfahren beginnen häufig unscheinbar: mit einem Anhörungsbogen, einer polizeilichen Vorladung, einer Bitte um Stellungnahme, einer Zeugenladung oder einer Anfrage einer Ermittlungsbehörde. In anderen Fällen steht die strafrechtliche Krise sofort im Raum: Durchsuchung, Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Computern, Kontosperrung, Vermögensarrest, Haftbefehl oder öffentliche Berichterstattung.

Sofortkontakt bei Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl oder Haftbefehl

Bitte machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung oder Finanzbehörden. Für eine erste Einschätzung genügen häufig wenige Eckdaten: Behörde, Vorwurf, Maßnahme, Fristen und vorhandene Unterlagen.

Ihre Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht

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Kanzlei: Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main

Anwalt Strafrecht Frankfurt – wann sollten Sie uns kontaktieren?

Strafverfahren beginnen häufig unscheinbar: mit einem Anhörungsbogen, einer polizeilichen Vorladung, einer Bitte um Stellungnahme, einer Zeugenladung oder einer Anfrage einer Ermittlungsbehörde. In anderen Fällen steht die strafrechtliche Krise sofort im Raum: Durchsuchung, Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Computern, Kontosperrung, Vermögensarrest, Haftbefehl oder öffentliche Berichterstattung. In allen Konstellationen gilt: Die erste Reaktion entscheidet häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Unsere Kanzlei in Frankfurt am Main übernimmt die Strafverteidigung frühzeitig, strukturiert und diskret. Wir klären zunächst die Verfahrensrolle, sichern Akteneinsicht, prüfen Aussage- und Schweigerechte und entwickeln danach eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist nicht eine vorschnelle Einlassung, sondern eine kontrollierte Verfahrensführung auf Grundlage der Ermittlungsakte.

Vorladung oder Anhörungsbogen

Nicht vorschnell aussagen. Wir prüfen, ob Sie Beschuldigter, Zeuge oder Betroffener sind und welche Rechte bestehen.

Durchsuchung und Beschlagnahme

Bei Durchsuchungen zählt ruhiges, kontrolliertes Handeln. Wir prüfen Beschluss, Sicherstellungen und Rechtsmittel.

Strafbefehl oder Anklage

Fristen laufen schnell. Wir prüfen Einspruch, Verteidigungsziel, Beweislage und Möglichkeiten einer Einstellung.

Haftbefehl und U-Haft

Bei Untersuchungshaft sind schnelle Akteneinsicht, Haftprüfung und Haftbeschwerde strategisch zu prüfen.

Fachanwalt für Strafrecht Frankfurt – Spezialisierung, Erfahrung und klare Verteidigung

Strafverteidigung ist kein Nebenbereich. Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, benötigt eine Verteidigung, die prozessual sicher, taktisch ruhig und inhaltlich präzise arbeitet. Der Fachanwaltstitel für Strafrecht steht für besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht und Strafprozessrecht. Gerade in Verfahren mit erheblicher persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Bedeutung ist Spezialisierung entscheidend.

Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter ist seit über 25 Jahren in der Strafverteidigung tätig. Wir verteidigen vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und gegenüber Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und weiteren Ermittlungsbehörden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Gerade diese Erfahrung ist auch in allgemeinen Strafverfahren relevant, wenn Vermögen, Beruf, Reputation, Geschäftsführerverantwortung, Approbation, Gewerbeerlaubnis oder Organstellung betroffen sind.

Strafverteidigung in jeder Verfahrenslage

Strafverfahren verlaufen nicht schematisch. Manche Verfahren lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren durch eine fundierte Stellungnahme, rechtliche Einordnung oder gezielte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft erledigen. Andere Verfahren müssen auf eine Hauptverhandlung vorbereitet werden. Entscheidend ist, früh zu erkennen, welches Verteidigungsziel realistisch und strategisch sinnvoll ist.

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren nach Vorladung, Anzeige oder Anfangsverdacht
  • Akteneinsicht, rechtliche Bewertung der Beweislage und Verteidigungsstrategie
  • Verteidigung bei Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest und Kontosperrung
  • Einspruch gegen Strafbefehl und Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Verteidigung vor Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und in Rechtsmittelverfahren
  • Beratung von Zeugen, Nebenbeteiligten, Unternehmen und Organmitgliedern

Strafverteidiger Frankfurt – Verteidigung vor Gerichten und Behörden in der Region

Unsere Kanzlei befindet sich in der Kaiserstraße 22 in 60311 Frankfurt am Main. Von dort aus vertreten wir Mandanten in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. In Strafverfahren mit Bezug zu Frankfurt sind häufig das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Landgericht Frankfurt am Main, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Steuerfahndung, Zoll oder weitere Fachbehörden beteiligt.

Lokale Erfahrung ersetzt keine Aktenanalyse. Sie erleichtert aber die Einschätzung typischer Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und praktischer Risiken. Wir verbinden diese regionale Verfahrenskenntnis mit bundesweiter Verteidigungserfahrung in komplexen Strafverfahren.

Allgemeines Strafrecht – Verteidigung mit Blick auf persönliche, berufliche und wirtschaftliche Folgen

Nicht jedes Strafverfahren ist ein Wirtschaftsstrafverfahren. Dennoch können auch allgemeine Strafvorwürfe gravierende Nebenfolgen haben: Eintragungen, berufliche Konsequenzen, Fahrerlaubnisfragen, Approbationsrisiken, waffenrechtliche Folgen, gewerberechtliche Zuverlässigkeit, Reputationsschäden oder Auswirkungen auf Geschäftsführungs- und Organfunktionen.

Wir verteidigen im allgemeinen Strafrecht insbesondere dann, wenn das Verfahren erhebliche persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Bedeutung hat. Dazu gehören unter anderem:

Betrug, Computerbetrug und Untreue

Urkundenfälschung und Aussagedelikte

Geldwäsche und Vermögensabschöpfung

Körperverletzungs- und Konfliktdelikte mit beruflichen Folgen

Verkehrsstrafrecht bei Fahrerlaubnis- oder Berufsrisiken

Betäubungsmittel- und Cannabisvorwürfe mit beruflicher Relevanz

Unsere Schwerpunkte: Wirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafverfahren und komplexe Verteidigung

Die allgemeine Strafverteidigung ist die Grundlage. Unsere besondere Stärke liegt in komplexen Verfahren, in denen strafrechtliche, wirtschaftliche, steuerliche, berufsrechtliche oder unternehmensbezogene Fragen ineinandergreifen. Deshalb ist die Seite zur Strafverteidigung die zentrale Einstiegsseite; für Spezialfragen stehen vertiefende Schwerpunktseiten zur Verfügung.

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung bei Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikten, § 266a StGB, Unternehmensgeldbußen und Organverantwortung.

Zur Seite Wirtschaftsstrafrecht Frankfurt

Steuerstrafrecht

Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Steuerfahndung, BuStra, Zoll, Selbstanzeige, Umsatzsteuer- und Betriebsprüfungskomplexen.

Zur Seite Steuerstrafrecht Frankfurt

Revision im Strafrecht

Prüfung und Begründung von Revisionen gegen strafgerichtliche Urteile, insbesondere bei Verfahrensfehlern und materiell-rechtlichen Angriffspunkten.

Zur Seite Revision im Strafrecht

So läuft die Mandatsübernahme in der Strafverteidigung ab

In der Strafverteidigung ist der Ablauf bewusst strukturiert. Zunächst geht es nicht um eine schnelle Sachverhaltserklärung gegenüber Ermittlungsbehörden, sondern um Sicherung der Rechte, Fristenkontrolle und Akteneinsicht.

  1. Erstkontakt: Sie schildern kurz, welche Behörde tätig geworden ist, welcher Vorwurf im Raum steht und welche Fristen laufen.
  2. Sofortmaßnahmen: Wir prüfen, ob Schweigerecht, Aussageverweigerungsrecht, Fristverlängerung, Akteneinsicht, Rechtsmittel oder Haftmaßnahmen relevant sind.
  3. Akteneinsicht: Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte regelmäßig keine Einlassung zur Sache erfolgen.
  4. Verteidigungsstrategie: Nach Aktenanalyse entscheiden wir, ob eine Stellungnahme, ein Einstellungsgespräch, eine Beweisinitiative, ein Rechtsmittel oder die Vorbereitung der Hauptverhandlung sinnvoll ist.
  5. Verfahrensführung: Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Zoll, Finanzbehörden und sonstigen Verfahrensbeteiligten.

Häufige Fehler nach Erhalt einer Vorladung oder bei einer Durchsuchung

Viele Beschuldigte möchten den Vorwurf sofort „richtigstellen“. Das ist menschlich nachvollziehbar, aber strafprozessual oft riskant. Ermittlungsbehörden kennen zu Beginn regelmäßig mehr Informationen als der Beschuldigte. Wer ohne Akteneinsicht aussagt, kann sich festlegen, Missverständnisse vertiefen oder Verteidigungsoptionen verlieren.

  • Keine spontane Aussage zur Sache ohne Verteidiger.
  • Keine Herausgabe von Passwörtern, Unterlagen oder Datenträgern ohne rechtliche Prüfung.
  • Keine Kontaktaufnahme mit möglichen Zeugen, wenn dadurch Verdunkelungsvorwürfe entstehen könnten.
  • Keine eigenständige Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll über den Tatvorwurf.
  • Fristen bei Strafbefehl, Beschlagnahme und gerichtlichen Entscheidungen sofort prüfen lassen.

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Frankfurt?

Senden Sie uns den Anhörungsbogen, die Vorladung, den Strafbefehl, den Durchsuchungsbeschluss oder das Schreiben der Behörde. Wir prüfen kurzfristig, welche Fristen laufen, ob eine Reaktion erforderlich ist und welche Verteidigungsstrategie naheliegt.

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FAQ – Häufige Fragen zu Anwalt, Fachanwalt und Strafverteidigung in Frankfurt

Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalten habe?

Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie zunächst einen Strafverteidiger. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht Folge leisten. Entscheidend ist zunächst Akteneinsicht. Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

Wann brauche ich einen Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage, ein Strafbefehl, eine Durchsuchung, eine Beschlagnahme, ein Haftbefehl oder erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen im Raum stehen. Strafverteidigung erfordert strafprozessuale Erfahrung, strategische Ruhe und genaue Kenntnis der Rechte des Beschuldigten.

Was ist der Unterschied zwischen Anwalt für Strafrecht, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht?

„Anwalt für Strafrecht“ ist eine allgemeine Beschreibung. „Strafverteidiger“ bezeichnet den Rechtsanwalt, der Beschuldigte oder Angeklagte in Strafverfahren verteidigt. „Fachanwalt für Strafrecht“ ist ein besonderer Fachanwaltstitel, der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht voraussetzt.

Verteidigen Sie auch bei Durchsuchung und Beschlagnahme?

Ja. Bei Durchsuchung und Beschlagnahme prüfen wir den Durchsuchungsbeschluss, die Reichweite der Maßnahme, die sichergestellten Gegenstände und mögliche Rechtsmittel. Wichtig ist, während der Durchsuchung ruhig zu bleiben, keine Angaben zur Sache zu machen und die Maßnahme anwaltlich begleiten zu lassen.

Was tun bei einem Strafbefehl?

Bei einem Strafbefehl läuft eine kurze Einspruchsfrist. Deshalb sollte der Strafbefehl sofort anwaltlich geprüft werden. Je nach Aktenlage kommen Einspruch, Beschränkung des Einspruchs, Einstellungsgespräche oder die Vorbereitung einer Hauptverhandlung in Betracht.

Verteidigen Sie vor dem Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main?

Ja. Unsere Kanzlei verteidigt vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, dem Landgericht Frankfurt am Main, dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie bundesweit vor Strafgerichten. Wir vertreten außerdem gegenüber Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und weiteren Ermittlungsbehörden.

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht in Frankfurt?

Die Kosten hängen von Aktenumfang, Verfahrensstadium, Dringlichkeit, erwarteter Tätigkeit und Bedeutung des Verfahrens ab. Nach einer ersten Einordnung besprechen wir transparent, ob eine Abrechnung nach RVG, eine Honorarvereinbarung oder eine Kombination in Betracht kommt.

Übernehmen Sie auch kurzfristige Mandate?

Ja, insbesondere bei Durchsuchung, Haftbefehl, laufenden Fristen, Strafbefehl, Anklage oder kurzfristigen Terminen. Für eine erste Einschätzung benötigen wir möglichst das Schreiben der Behörde, den Tatvorwurf, Aktenzeichen, Fristen und vorhandene Unterlagen.

Vertreten Sie nur in Frankfurt?

Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Frankfurt am Main und verteidigt bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich in Frankfurt, telefonisch oder per Video erfolgen.

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