Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht – Wirtschaftsstrafrecht – Steuerstrafrecht – Compliance – Ombudspersonen – Frankfurt
Erfahrene Strafverteidiger und Compliance -Berater in Frankfurt – bundesweite Vertretung und Beratung
Die Kanzlei-Boutique Buchert Jacob Peter wird von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht geführt, die sich ausschließlich auf Wirtschaftsstrafrecht/Steuerstrafrecht, Criminal Compliance, strafrechtliche Unternehmensberatung, Unternehmensstrafrecht, Dienstleistungen als Ombudspersonen und Internal Investigations spezialisiert haben.
Als eine der wenigen Boutiquen auf dem Markt vereinen wir seit rund 25 Jahren Erfahrungen aus der Praxis der Strafverteidigung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und vor Gericht (außergewöhnlich hohe forensische Erfahrung aus kumuliert mehreren tausend Verhandlungstagen in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren), der Compliance-Beratung, sowie als Ombudspersonen von über 70 Unternehmen.
Strafverteidigung
Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Peter sind seit über 25 Jahren deutschlandweit ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Unternehmensstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Auslieferungsrecht
Compliance-Beratung
Wir beraten Unternehmen nicht nur präventiv und zum Umgang mit aktuellen Compliance-Fällen, sondern helfen auch kompetent beim Aufbau von maßgeschneiderten Compliance-Strukturen mit fachgerechten Hinweisgebersystemen.
Aufbau und Optimierung von Compliance-Management-Systemen (CMS)
Beratung zu und Betreiben von Hinweisgebersystemen
Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Internal Investigations
Korruptionsverdacht, der Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebssabotage oder Verdachtsfälle von Betrug, Untreue oder Diebstahl werfen oft unverhofft die Frage auf, wie das Unternehmen damit umgehen soll.
Ombudspersonen / Vertrauensanwälte
Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten Anbieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.
Wann Mandanten uns typischerweise kontaktieren
Mandanten wenden sich oft nicht erst dann an uns, wenn Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin bestimmt ist. Häufig beginnt der Beratungsbedarf deutlich früher – in einer Phase, in der Risiken noch unklar sind, behördliche Maßnahmen bevorstehen oder interne Verdachtslagen erstmals strafrechtliche Relevanz bekommen. Gerade in diesem frühen Stadium lassen sich wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf stellen.
Wirtschaftsstrafrecht: erster Verdacht oder laufendes Ermittlungsverfahren
Wer erstmals mit einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, braucht früh eine klare Einordnung. Häufig geht es um Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Einziehungsfragen oder Verfahren gegen Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Mehr zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt · Geldwäsche · Kapitalmarktstrafrecht (Insiderhandel) · Verfahren gegen Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
Durchsuchung im Unternehmen
Eine Durchsuchung im Unternehmen erfordert sofortige, besonnene und rechtlich präzise Reaktionen. Schon in den ersten Minuten geht es darum, Rechte zu wahren, Kommunikationsfehler zu vermeiden, Zuständigkeiten zu klären und die weitere Verteidigungsstrategie vorzubereiten.
Vorladung in einem Betrugs- oder Untreueverfahren
Vorladungen wegen Betrugs- oder Untreuevorwürfen betreffen häufig nicht nur einzelne Beschuldigte, sondern auch geschäftliche Abläufe, Zuständigkeiten, interne Kommunikation und weitere Beteiligte. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig, weil unkoordinierte Erklärungen und vorschnelle Einlassungen die spätere Verteidigung erheblich erschweren können.
Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer oder Organmitglieder
Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige Organmitglieder betreffen fast nie nur die betroffene Person allein. Häufig stehen zugleich das Unternehmen, interne Abläufe, Haftungsfragen, Kommunikation und weitere Organpersonen im Fokus. Genau deshalb braucht es früh eine strategisch abgestimmte Verteidigung.
Mehr zur Unternehmensverteidigung
Compliance-Krise mit strafrechtlichem Risiko
Nicht jede Compliance-Frage ist nur ein internes Organisationsproblem. Häufig stehen strafrechtliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter, Führungspersonen oder das Unternehmen selbst im Raum. Dann braucht es eine Beratung, die Compliance, Krisenmanagement und Strafverteidigung konsequent zusammendenkt.
Steuerstrafrecht: erster Verdacht oder laufendes Verfahren
Wer erstmals mit einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, braucht früh eine präzise Einordnung. Häufig geht es um Steuerhinterziehung, Schätzungsfälle, Vorwürfe im Zusammenhang mit der Steuerfahndung oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie um komplexe Verbindungen zum Wirtschaftsstrafrecht. Gerade in dieser frühen Phase kommt es darauf an, Risiken realistisch zu bewerten und die weitere Verteidigungsstrategie sorgfältig aufzubauen.
Steuerhinterziehung · Selbstanzeige · Steuerfahndung · BuStra
Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle
Sobald Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle tätig werden, ist der Fall regelmäßig nicht mehr nur steuerlich, sondern strafrechtlich einzuordnen. In dieser Lage kommt es auf eine Verteidigung an, die steuerliches Verständnis mit strafprozessualer Erfahrung verbindet.
Zur Steuerfahndung · Zur BuStra
Cum-Ex, Cum-Cum oder Umsatzsteuerkarussell
In komplexen Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren wegen Cum-Ex, Cum-Cum oder grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkonstellationen genügt keine schematische Verteidigung. Erforderlich sind eine präzise Analyse der Sachverhaltsstruktur, ein sicherer Blick für die Ermittlungsdynamik und Erfahrung im Umgang mit umfangreichen Verfahrensakten.
Cum-Ex · Cum-Ex / Cum-Cum · Umsatzsteuerkarussell
Einziehung oder Vermögensarrest
Vermögensarrest und Einziehung können Mandanten wirtschaftlich erheblich unter Druck setzen, oft schon lange vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung. In solchen Fällen ist schnelles Handeln wichtig, um Vermögenswerte zu sichern, Maßnahmen rechtlich anzugreifen und den Handlungsspielraum im Verfahren zu erhalten.
Wann Unternehmen uns auch präventiv und in Krisensituationen einschalten
Nicht jeder Beratungsbedarf beginnt mit einer Durchsuchung oder einem laufenden Ermittlungsverfahren. Unternehmen, Organmitglieder und Verantwortliche wenden sich auch dann an uns, wenn strafrechtliche Risiken früh erkannt, interne Sachverhalte aufgeklärt oder belastbare Strukturen für sensible Hinweis- und Krisenlagen geschaffen werden sollen. Gerade an den Schnittstellen von Strafrecht, Compliance und Unternehmensorganisation ist eine frühe Einbindung oft besonders sinnvoll.
Compliance-Beratung mit strafrechtlichem Bezug
Wir beraten Unternehmen, wenn Compliance-Fragen nicht nur organisatorisch, sondern auch strafrechtlich relevant werden können. Das betrifft etwa Verdachtslagen mit Bezug zu Korruption, Untreue, Abrechnungsdelikten, Steuerstrafrecht, Arbeitsstrafrecht oder Organverantwortung.
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Strafrechtliche Unternehmensberatung setzt häufig dort an, wo noch kein klassisches Verteidigungsmandat vorliegt, aber bereits Risiken aus Hinweisen, Behördenkontakt, internen Verdachtslagen oder Krisensituationen entstehen. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien frühzeitig, strategisch und mit klarem Blick auf Ermittlungsrisiken.
Mehr zur strafrechtlichen Unternehmensberatung
Internal Investigations
Interne Untersuchungen erfordern ein rechtlich und taktisch sauberes Vorgehen. Wir begleiten die Aufklärung komplexer Sachverhalte mit Blick auf strafrechtliche Risiken, mögliche Behördenreaktionen, Organpflichten, Kommunikationsfragen und die spätere Verteidigungsposition.
Ombudspersonen und Hinweisgebersysteme
Wir sind seit vielen Jahren als anwaltliche Ombudspersonen und Vertrauensanwälte tätig. Unternehmen erhalten so einen verlässlichen, vertraulichen und rechtssicheren Ansprechpartner für Hinweise mit Bezug zu Compliance, Wirtschaftskriminalität und sonstigen sensiblen Verdachtslagen.
Beratung von Hinweisgeberstellen
Wir unterstützen Unternehmen und interne Meldestellen bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen, bei klaren Abläufen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und bei der praktischen Bearbeitung eingehender Hinweise.
Mehr zur Beratung von Hinweisgeberstellen
Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Organmitgliedern
Wir beraten Organmitglieder nicht nur im laufenden Ermittlungsverfahren, sondern auch in frühen Krisensituationen, in denen strafrechtliche, haftungsrechtliche und unternehmensbezogene Risiken ineinandergreifen. Gerade hier ist eine klare Trennung und Abstimmung der Interessen häufig entscheidend.
Persönlichkeiten – die Partner der Kanzlei
Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist keine anonyme Großkanzlei. Wir legen Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten und stehen Ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Dr. Rainer Buchert
Wirtschaftsstrafrecht
Medizinstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudsperson

Dr. Caroline Jacob
Wirtschaftsstrafrecht
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Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudsperson
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Aktuelles – What’s new?
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Aufhebung der vorläufigen Auslieferungshaft – Steuerhinterziehung
In einem von Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob begleiteten Auslieferungsverfahren hat die Kanzlei Buchert Jacob Peter erreicht, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den vorläufigen Auslieferungshaftbefehl aufgehoben hat. Der Beschluss vom 20. März 2026 (1 OAusl 21/26, 2 AuslA 49/26) betrifft ein Verfahren gegen einen ausländischen Verfolgten wegen des Vorwurfs der…
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LG Berlin I, Beschluss vom 13.10.2025: Vermögensarrest gegen Drittbetroffene nach langer Verfahrensdauer unverhältnismäßig
Der Beschluss des LG Berlin I vom 13. Oktober 2025 behandelt eine in Ermittlungsverfahren wirtschaftlich besonders sensible Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf ein Vermögensarrest aufrechterhalten werden, wenn die Maßnahme nicht gegen eine Beschuldigte selbst, sondern gegen eine drittbetroffene Person gerichtet ist? Nach dem mitgeteilten Sachverhalt ging es um ein Ermittlungsverfahren…
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LG Fulda, Beschluss vom 30.12.2025 – Durchsuchungsbeschluss ohne hinreichenden Tatzeitraum rechtswidrig
Der Beschluss des LG Fulda vom 30. Dezember 2025 betrifft eine Frage, die in Ermittlungsverfahren regelmäßig erhebliche praktische Bedeutung hat: Welche Mindestanforderungen muss ein Durchsuchungsbeschluss erfüllen, damit der Eingriff in Wohn‑ und Geschäftsräume rechtmäßig ist? Das Landgericht hat die Beschwerde gegen eine richterlich angeordnete Durchsuchung für begründet gehalten und den…
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BGH, Beschluss vom 12.06.2025 – Cardsharing und Vermögensschaden
BGH, Beschluss vom 12.06.2025 – 6 StR 557/24: Cardsharing und Vermögensschaden beim Pay-TV-Anbieter Der Bundesgerichtshof (6. Strafsenat) hat mit Beschluss vom 12. Juni 2025 (Az. 6 StR 557/24) zentrale Leitlinien zur strafrechtlichen Bewertung des sogenannten Cardsharing präzisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob dem Pay-TV-Anbieter durch die unbefugte Entschlüsselung und…
Alphabet des (Wirtschaftsstraf-) Rechts
Sie suchen Erläuterungen zu juristischen Fachbegriffen aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren oder Briefverkehr mit Ihrem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft? Nutzen Sie unser Alphabet des (Wirtschaftsstraf-) Rechts, um sich zu unterschiedlichen Begriffen aus dem Strafrecht zu informieren. Beispielsweise über:
Angeklagter Auslieferung Cum/Ex & Cum/Cum Betrug Beschuldigte Steuerhinterziehung Strafverfahren Strafbefehl Selbstanzeige
