Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht – Wirtschaftsstrafrecht – Steuerstrafrecht – Compliance – Ombudspersonen – Frankfurt

Erfahrene Strafverteidiger und Compliance -Berater in Frankfurt – bundesweite Vertretung und Beratung

Die Kanzlei-Boutique Buchert Jacob Peter wird von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht geführt, die sich ausschließlich auf Wirtschaftsstrafrecht/Steuerstrafrecht, Criminal Compliance, strafrechtliche Unternehmensberatung, Unternehmensstrafrecht, Dienstleistungen als Ombudspersonen und Internal Investigations spezialisiert haben.

Als eine der wenigen Boutiquen auf dem Markt vereinen wir seit rund 25 Jahren Erfahrungen aus der Praxis der Strafverteidigung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und vor Gericht (außergewöhnlich hohe forensische Erfahrung aus kumuliert mehreren tausend Verhandlungstagen in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren), der Compliance-Beratung, sowie als Ombudspersonen von über 70 Unternehmen.

Strafverteidigung

Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Peter sind seit über 25 Jahren deutschlandweit ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.

Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Unternehmensstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Auslieferungsrecht

Compliance-Beratung

Wir beraten Unternehmen nicht nur präventiv und zum Umgang mit aktuellen Compliance-Fällen, sondern helfen auch kompetent beim Aufbau von maßgeschneiderten Compliance-Strukturen mit fachgerechten Hinweisgebersystemen.

Aufbau und Optimierung von Compliance-Management-Systemen (CMS)
Beratung zu und Betreiben von Hinweisgebersystemen
Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen
Strafrechtliche Unternehmensberatung

Internal Investigations

Korruptionsverdacht, der Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebssabotage oder Verdachtsfälle von Betrug, Untreue oder Diebstahl werfen oft unverhofft die Frage auf, wie das Unternehmen damit umgehen soll. 

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Ombudspersonen / Vertrauensanwälte

Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten Anbieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.

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Wann Mandanten uns typischerweise kontaktieren

Mandanten wenden sich oft nicht erst dann an uns, wenn Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin bestimmt ist. Häufig beginnt der Beratungsbedarf deutlich früher – in einer Phase, in der Risiken noch unklar sind, behördliche Maßnahmen bevorstehen oder interne Verdachtslagen erstmals strafrechtliche Relevanz bekommen. Gerade in diesem frühen Stadium lassen sich wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf stellen.

Wirtschaftsstrafrecht: erster Verdacht oder laufendes Ermittlungsverfahren

Wer erstmals mit einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, braucht früh eine klare Einordnung. Häufig geht es um Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Einziehungsfragen oder Verfahren gegen Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Mehr zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt · Geldwäsche · Kapitalmarktstrafrecht (Insiderhandel) · Verfahren gegen Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

Durchsuchung im Unternehmen

Eine Durchsuchung im Unternehmen erfordert sofortige, besonnene und rechtlich präzise Reaktionen. Schon in den ersten Minuten geht es darum, Rechte zu wahren, Kommunikationsfehler zu vermeiden, Zuständigkeiten zu klären und die weitere Verteidigungsstrategie vorzubereiten.

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Vorladung in einem Betrugs- oder Untreueverfahren

Vorladungen wegen Betrugs- oder Untreuevorwürfen betreffen häufig nicht nur einzelne Beschuldigte, sondern auch geschäftliche Abläufe, Zuständigkeiten, interne Kommunikation und weitere Beteiligte. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig, weil unkoordinierte Erklärungen und vorschnelle Einlassungen die spätere Verteidigung erheblich erschweren können.

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Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer oder Organmitglieder

Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige Organmitglieder betreffen fast nie nur die betroffene Person allein. Häufig stehen zugleich das Unternehmen, interne Abläufe, Haftungsfragen, Kommunikation und weitere Organpersonen im Fokus. Genau deshalb braucht es früh eine strategisch abgestimmte Verteidigung.

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Compliance-Krise mit strafrechtlichem Risiko

Nicht jede Compliance-Frage ist nur ein internes Organisationsproblem. Häufig stehen strafrechtliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter, Führungspersonen oder das Unternehmen selbst im Raum. Dann braucht es eine Beratung, die Compliance, Krisenmanagement und Strafverteidigung konsequent zusammendenkt.

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Steuerstrafrecht: erster Verdacht oder laufendes Verfahren

Wer erstmals mit einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, braucht früh eine präzise Einordnung. Häufig geht es um Steuerhinterziehung, Schätzungsfälle, Vorwürfe im Zusammenhang mit der Steuerfahndung oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie um komplexe Verbindungen zum Wirtschaftsstrafrecht. Gerade in dieser frühen Phase kommt es darauf an, Risiken realistisch zu bewerten und die weitere Verteidigungsstrategie sorgfältig aufzubauen.

Steuerhinterziehung · Selbstanzeige · Steuerfahndung · BuStra

Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle

Sobald Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle tätig werden, ist der Fall regelmäßig nicht mehr nur steuerlich, sondern strafrechtlich einzuordnen. In dieser Lage kommt es auf eine Verteidigung an, die steuerliches Verständnis mit strafprozessualer Erfahrung verbindet.

Zur Steuerfahndung · Zur BuStra

Cum-Ex, Cum-Cum oder Umsatzsteuerkarussell

In komplexen Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren wegen Cum-Ex, Cum-Cum oder grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkonstellationen genügt keine schematische Verteidigung. Erforderlich sind eine präzise Analyse der Sachverhaltsstruktur, ein sicherer Blick für die Ermittlungsdynamik und Erfahrung im Umgang mit umfangreichen Verfahrensakten.

Cum-Ex · Cum-Ex / Cum-Cum · Umsatzsteuerkarussell

Einziehung oder Vermögensarrest

Vermögensarrest und Einziehung können Mandanten wirtschaftlich erheblich unter Druck setzen, oft schon lange vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung. In solchen Fällen ist schnelles Handeln wichtig, um Vermögenswerte zu sichern, Maßnahmen rechtlich anzugreifen und den Handlungsspielraum im Verfahren zu erhalten.

Zum Rechtslexikon Einziehung

Wann Unternehmen uns auch präventiv und in Krisensituationen einschalten

Nicht jeder Beratungsbedarf beginnt mit einer Durchsuchung oder einem laufenden Ermittlungsverfahren. Unternehmen, Organmitglieder und Verantwortliche wenden sich auch dann an uns, wenn strafrechtliche Risiken früh erkannt, interne Sachverhalte aufgeklärt oder belastbare Strukturen für sensible Hinweis- und Krisenlagen geschaffen werden sollen. Gerade an den Schnittstellen von Strafrecht, Compliance und Unternehmensorganisation ist eine frühe Einbindung oft besonders sinnvoll.

Compliance-Beratung mit strafrechtlichem Bezug

Wir beraten Unternehmen, wenn Compliance-Fragen nicht nur organisatorisch, sondern auch strafrechtlich relevant werden können. Das betrifft etwa Verdachtslagen mit Bezug zu Korruption, Untreue, Abrechnungsdelikten, Steuerstrafrecht, Arbeitsstrafrecht oder Organverantwortung.

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Strafrechtliche Unternehmensberatung

Strafrechtliche Unternehmensberatung setzt häufig dort an, wo noch kein klassisches Verteidigungsmandat vorliegt, aber bereits Risiken aus Hinweisen, Behördenkontakt, internen Verdachtslagen oder Krisensituationen entstehen. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien frühzeitig, strategisch und mit klarem Blick auf Ermittlungsrisiken.

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Internal Investigations

Interne Untersuchungen erfordern ein rechtlich und taktisch sauberes Vorgehen. Wir begleiten die Aufklärung komplexer Sachverhalte mit Blick auf strafrechtliche Risiken, mögliche Behördenreaktionen, Organpflichten, Kommunikationsfragen und die spätere Verteidigungsposition.

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Ombudspersonen und Hinweisgebersysteme

Wir sind seit vielen Jahren als anwaltliche Ombudspersonen und Vertrauensanwälte tätig. Unternehmen erhalten so einen verlässlichen, vertraulichen und rechtssicheren Ansprechpartner für Hinweise mit Bezug zu Compliance, Wirtschaftskriminalität und sonstigen sensiblen Verdachtslagen.

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Beratung von Hinweisgeberstellen

Wir unterstützen Unternehmen und interne Meldestellen bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen, bei klaren Abläufen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und bei der praktischen Bearbeitung eingehender Hinweise.

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Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Organmitgliedern

Wir beraten Organmitglieder nicht nur im laufenden Ermittlungsverfahren, sondern auch in frühen Krisensituationen, in denen strafrechtliche, haftungsrechtliche und unternehmensbezogene Risiken ineinandergreifen. Gerade hier ist eine klare Trennung und Abstimmung der Interessen häufig entscheidend.

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Persönlichkeiten – die Partner der Kanzlei

Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist keine anonyme Großkanzlei. Wir legen Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten und stehen Ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Dr. Rainer Buchert

Dr. Rainer Buchert

Wirtschaftsstrafrecht
Medizinstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudsperson

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Dr. Caroline Jacob

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Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudsperson
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Frank M. Peter

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Wirtschaftsstrafrecht
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Alphabet des (Wirtschaftsstraf-) Rechts

Sie suchen Erläuterungen zu juristischen Fachbegriffen aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren oder Briefverkehr mit Ihrem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft? Nutzen Sie unser Alphabet des (Wirtschaftsstraf-) Rechts, um sich zu unterschiedlichen Begriffen aus dem Strafrecht zu informieren. Beispielsweise über:

Angeklagter Auslieferung Cum/Ex & Cum/Cum Betrug Beschuldigte Steuerhinterziehung Strafverfahren Strafbefehl Selbstanzeige