Rechtsberatung und Verteidigung im Unternehmensstrafrecht
Rechtsberatung und Verteidigung bei Unternehmenssanktionen (Unternehmensstrafrecht)
Die rechtliche Beratung und Verteidigung bei Unternehmenssanktionen ist von entscheidender Bedeutung, da Unternehmen auch ohne ein spezifisches Unternehmensstrafrecht auf verschiedene Weise sanktionspflichtig werden können. Diese Sanktionen können gravierende Auswirkungen auf die Finanzen, den Ruf und die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens haben.
Geldbußen und Ordnungswidrigkeiten
Eine unmittelbare Sanktionierung kann gemäß § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in Form von Geldbußen erfolgen. Laut § 130 OWiG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig notwendige Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um Zuwiderhandlungen im Betrieb zu verhindern. Dies bedeutet, dass Unternehmen unter Umständen verpflichtet sind, durch geeignete Aufsicht ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, um Geldbußen aufgrund von Verstößen zu vermeiden.
Indirekte Sanktionsmöglichkeiten
Neben direkten Geldbußen gibt es auch indirekte Sanktionsmöglichkeiten, die Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen können. Dazu gehören die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten sowie der Reputationsschaden durch negative öffentliche Aufmerksamkeit und Berichterstattung. Darüber hinaus kann die Eintragung im Wettbewerbsregister (WRegG) bei Straftaten von Führungskräften erhebliche Nachteile für das Unternehmen mit sich bringen.
Datenschutzverstöße und ihre Konsequenzen
Im Bereich des Datenschutzes sind die Strafen ebenfalls empfindlich. Gemäß Art. 83 Abs. 4-6 DSGVO können Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR oder 20 Mio. EUR verhängen. Bei Unternehmen können die Strafen bis zu 2 % bzw. 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Zivilrechtliche Ansprüche und weitere Folgen
Zusätzlich zu den genannten Geldbußen können Unternehmen auch zivilrechtlichen Ansprüchen von Geschädigten ausgesetzt sein, sowie Vertragsstrafen. Das Risiko einer Unternehmensinsolvenz ist ebenfalls gegeben. Andere mögliche Konsequenzen umfassen behördliche Auflagen, Untersagungen sowie den Verlust von Geschäftslizenzen oder öffentlichen Aufträgen. Diese Faktoren tragen auch zu einem Imageverlust bei Kunden und Geschäftspartnern bei.
Unsere Dienstleistungen
Die Kanzlei Buchert Jacob Partner bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen, die darauf abzielen, Unternehmen in beiden Bereichen zu unterstützen: präventiv und repressiv.
Präventive Beratung
Im präventiven Bereich beraten wir Unternehmen beim Aufbau, der Optimierung und Auditierung von Compliance-Management-Systemen. Wir helfen bei der Einführung von Hinweisgebersystemen und unterstützen bei der Berufung von Ombudspersonen. Durch die Durchführung interner Ermittlungen hilft die Buchert Jacob Peter GmbH Unternehmen, potenzielle Compliance-Verstöße und Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Es wurde mehrfach entschieden, dass ordnungsgemäße Compliance-Maßnahmen die Unternehmensgeldbuße reduzieren können (BGH 5 StR 278/21 vom 27. April 2022, NZWiSt 2022, 410).
Repressive Verteidigung
Im repressiven Bereich stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, um Unternehmen, sowie Führungskräfte gegenüber Ermittlungsbehörden sowie Amts- und Landgerichten zu verteidigen. Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein und kämpfen dafür, dass sie fair behandelt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben.
Unsere Expertise erstreckt sich über ein breites Spektrum von Rechtsgebieten und ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen jedes Unternehmens gerecht werden.
In folgenden Fällen beraten wir Sie als unseren Mandanten:
- Präventive Beratung im Bereich Criminal Compliance
- Compliance-Management-Systeme (CMS)
- Hinweisgebersystem
- Ombudspersonen– Vertrauensanwälte
- Auditierung und Monitoring
- Internal Investigations – Interne Ermittlungen
- Straftaten von Mitarbeitern in Unternehmen (Internal Investigations – Interne Ermittlungen)
- Durchsuchung bei Unternehmen
- Beschlagnahme von Akten und Unterlagen
- Verteidigung von Führungskräften und Mitarbeitern
- Beratung und Verteidigung eines Unternehmens als Nebenbeteiligte/Einziehungsbeteiligte im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vor den Amts- und Landgerichten
- Verteidigung des Unternehmens im Bußgeldverfahren
- Prozessbeobachtung für das Unternehmen in verknüpften Verfahren/Hauptverhandlungen
- Beratung und Verteidigung bezüglich Datenschutzproblematiken (Datenschutzgrundverordnung)
- Schulungen für Unternehmen und Führungspersonal
Unsere Experten im Unternehmensstrafrecht
Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen in der Verteidigung und Beratung von Unternehmen vereint unser Team aus 5 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
- Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler
- Als Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Datenschutzbeauftragte
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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.