Rechtsberatung und Verteidigung im Unternehmensstrafrecht
Unternehmensstrafrecht in Frankfurt – Strafverteidigung & bundesweite Vertretung
Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und Verantwortliche treffen regelmäßig die Existenzgrundlage: finanzielle Risiken durch Geldbußen, Einziehungen und Wettbewerbsregister, erhebliche Reputationsfolgen und persönliche Konsequenzen für Organmitglieder. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter konzentriert sich auf die Strafverteidigung von Beschuldigten – Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte – sowie die prozessuale Vertretung von Unternehmen als Neben- bzw. Einziehungsbeteiligte. Wir begleiten Sie vom ersten Anfangsverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – ruhig, präzise und mit langjähriger forensischer Erfahrung.
Problem: Unternehmenssanktionen nach § 30 OWiG und Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG
Nach § 30 OWiG kann gegen ein Unternehmen eine Geldbuße verhängt werden, wenn Leitungspersonen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, durch die Pflichten des Unternehmens verletzt oder das Unternehmen bereichert wird. Daneben sanktioniert § 130 OWiG Aufsichtspflichtverletzungen: Wer erforderliche Überwachungsmaßnahmen unterlässt und dadurch Zuwiderhandlungen im Betrieb ermöglicht, handelt ordnungswidrig. In der Praxis treten daneben Einziehung und Gewinnabschöpfung, registerrechtliche Folgen sowie Nebenfolgen (z. B. Ausschluss von Vergabeverfahren) hinzu. Eine systematische Darstellung finden Sie in unserem Beitrag zur Unternehmenssanktionierung.
Besonders konfliktträchtig sind Ermittlungen in Schnittstellenbereichen des Wirtschaftsstrafrechts, etwa bei Abgaben- und Bilanzthemen (Bilanzdelikte), Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) oder bei illegaler Beschäftigung und illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Spürbare Bußgelder drohen ferner bei Datenschutzverstößen (Art. 83 DSGVO); prozessual bedeutsam sind dann frühzeitige Strategien zu Beschlagnahme und Durchsuchung.
Lösung: Strafverteidigung mit Fokus auf Verfahrensgestaltung und Risikoreduktion
Unser Ansatz ist konsequent verteidigungsorientiert. Wir beraten Beschuldigte und Unternehmen als prozessuale Beteiligte zu allen taktischen Schritten – ohne Beratungen zur Organisationsgestaltung. Kerninstrumente sind Akteneinsicht, stringente Kommunikationslinien mit der Staatsanwaltschaft, die Sicherung von Entlastungsbelegen und die aktive Steuerung der Verfahrensökonomie. Wo möglich, prüfen wir früh Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung nach § 153 StPO bzw. § 153a StPO. In streitigen Verfahren bereiten wir die Hauptverhandlung mit klaren Beweisanträgen vor und nutzen Rechtsmittel wie Berufung und Revision.
Vorgehen: Vom ersten Zugriff bis zur Hauptverhandlung
1. Ersteingriff: Schweigen, Verteidigung, Beweissicherung
Bei Ladungen zur Beschuldigtenvernehmung von natürlichen Personen oder überraschenden Maßnahmen gilt: Ruhe bewahren und das Aussageverweigerungsrecht wahren. Wir sichern umgehend Ermittlungsakten ein, prüfen die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen und verhindern vorschnelle Einlassungen, die später schwer korrigierbar sind.
2. Materielle Analyse: Tat- und Organisationsbezug
Im Unternehmenssanktionsrecht ist zentral, ob der vorgeworfene Rechtsverstoß einer Leitungsperson zurechenbar ist (Leitungspersonenbegriff) und ob eine betriebliche Pflichtverletzung vorliegt. Bei § 30 OWiG prüfen wir, ob tatsächlich betriebliche Pflichten verletzt oder Vorteile erlangt wurden. Bei § 130 OWiG analysieren wir die Reichweite „erforderlicher“ Aufsichtsmaßnahmen – maßgeblich sind Risikoexposition, Branche und Größe des Betriebs. Parallel prüfen wir die Voraussetzungen einer Einziehung nach §§ 73 ff. StGB und deren Grenzen.
3. Prozessuale Optionen: Einstellungen, Verständigung, Rechtsmittel
Je nach Aktenlage arbeiten wir auf Verfahrenseinstellungen hin oder begrenzen den Vorwurf (z. B. Reduktion auf Ordnungswidrigkeit bei Ermittlungsverfahren gegen natürliche Personen). In geeigneten Konstellationen kann eine Verständigung erwogen werden. Kommt es zum Urteil, nutzen wir Rechtsbehelfe und Rechtsmittel, um Rechtsfehler – etwa in der Beweiswürdigung oder Strafzumessung – anzugreifen.
Rechtsfolgen: Geldbuße, Einziehung, Registereintrag – und wie wir gegensteuern
Unternehmen drohen empfindliche Geldbußen; die Obergrenzen richten sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben des OWiG. Unabhängig von der Bußgeldhöhe kann die wirtschaftliche Belastung durch Einziehung des wirtschaftlichen Vorteils gravierend sein. Wir prüfen den „Vorteil“ strikt und setzen uns gegen überschießende Berechnungen zur Wehr. Flankierend drohen Eintragungen im Wettbewerbsregister. Für Verantwortliche kann zusätzlich eine Geschäftsführersperre oder berufsrechtliche Konsequenzen relevant werden.
Bei Datenschutzsachverhalten sind Bußgelder nach Art. 83 DSGVO möglich; zugleich prüfen wir Verteidigungsansätze gegen die zugrunde gelegten Tatsachen und Berechnungsmodelle. In steuerbezogenen Komplexen – etwa Steuerhinterziehung, Schätzungen im Steuerstrafverfahren oder Umsatzsteuerkarussell – stimmen wir die Verteidigung eng mit der prozessualen Lage in Parallelverfahren ab.
Typische Konstellationen im Unternehmensstrafrecht
Vorwürfe gegen Organmitglieder und leitende Beschäftigte
Im Fokus stehen häufig Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, arbeitsstrafrechtliche Vorwürfe (z. B. Scheinselbstständigkeit) und Insiderhandel bzw. Kursmanipulation. Je nach Verfahren kann das Unternehmen als Einziehungsbeteiligte betroffen sein. Wir erarbeiten klare Trennlinien zwischen individuellem Tatvorwurf und Unternehmensbezug.
Durchsuchung und Sicherstellung in Unternehmen
Durchsuchungen sind hochsensibel: sie betreffen geschäftskritische Daten und privilegierte Kommunikation. Wir prüfen Anordnung, Umfang und Verhältnismäßigkeit, wahren Beschlagnahmeschutz und verhindern irreparable Eingriffe. Hinweise zur Praxis finden Sie unter Durchsuchung und Festnahme.
Gerichtliche Verfahren vor Wirtschaftsstrafkammern
Komplexe Verfahren gegen natürliche Personen werden regelmäßig vor der Wirtschaftsstrafkammer geführt. Dort zählt die stringente Vorbereitung der Beweisaufnahme, die präzise Befragung von Zeugen und die rechtlich fundierte Argumentation zur Strafzumessung.
Ihre Vorteile mit Buchert Jacob Peter
Prozessstärke und Spezialisierung: Jahrzehntelange Erfahrung in Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht, tausende von Hauptverhandlungstagen vor Amts- und Landgerichten.
Frühe Weichenstellung: Schnelle Akteneinsicht, strukturierte Lagebewertung, klare Kommunikationsstrategie – zielgerichtet auf Verfahrenskürzung oder Einstellungen.
Mandantenorientierung: Diskrete Begleitung, belastbare Einschätzungen, verständliche Erläuterungen der Risiken und Chancen. Aktuelle Entwicklungen beleuchten wir unter Aktuelles. Weitere Informationen finden Sie unter Strafverteidigung sowie in unserem Rechtslexikon.
Call-to-Action: Jetzt Verteidigung im Unternehmensstrafrecht sichern
Sie haben eine Ladung, eine Durchsuchung erlebt oder rechnen mit Maßnahmen? Sprechen Sie frühzeitig mit uns. Wir prüfen die Aktenlage, grenzen Risiken ab und vertreten Sie konsequent – in Frankfurt am Main und bundesweit. Relevante Grundlagen zu Strafverfahren, Urteil und Wiedereinsetzung finden Sie in unserem Rechtslexikon.
FAQ: Unternehmensstrafrecht – häufige Fragen
Was bedeutet Unternehmenssanktion ohne spezielles Verbandsstrafgesetz?
Auch ohne eigenständiges Verbandsstrafrecht kann gegen Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG verhängt werden, wenn Leitungspersonen Straftaten/OWi begehen, die betriebliche Pflichten verletzen oder Vorteile schaffen. Ergänzend greift § 130 OWiG bei Aufsichtspflichtverstößen. Mehr dazu unter Unternehmenssanktionierung.
Wer wird Beschuldigter – und wer Verfahrensbeteiligter?
Beschuldigte sind regelmäßig natürliche Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstände). Das Unternehmen kann als Neben- oder Einziehungsbeteiligte beteiligt sein; zur materiellen Seite siehe Einziehung, zur Verfahrensseite Ermittlungsverfahren.
Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab?
Nach Anzeige oder behördlichen Hinweisen prüft die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht, veranlasst ggf. Durchsuchung und Beschlagnahme, nimmt Vernehmungen vor und entscheidet über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage.
Was droht dem Unternehmen konkret?
Neben der Geldbuße kommen Gewinnabschöpfung/Einziehung, registerrechtliche Einträge und vergaberechtliche Konsequenzen in Betracht. Je nach Sachverhalt prüfen wir Einstellungsoptionen (§ 153a StPO) oder eine Begrenzung auf OWi-Ebene.
Müssen Verantwortliche aussagen?
Niemand muss zu eigener Strafbarkeit beitragen; das Aussageverweigerungsrecht schützt. Vor Einlassungen sollte stets Akteneinsicht durch die Verteidigung erfolgen.
Können Pressefolgen gesteuert werden?
Transparente, sachliche Kommunikation und verfahrensökonomische Lösungen reduzieren Exposition. Entscheidend ist frühzeitige Verteidigungsführung; organisatorische Fragen behandeln wir nicht, Fokus bleibt die Strafverteidigung.
Verteidigung in angrenzenden Bereichen
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten auch im Steuerstrafrecht, im Insolvenzstrafrecht sowie im Arbeitsstrafrecht. Bei Parallelvorwürfen – z. B. Bankrott, Buchführungspflichtverletzung oder Betrug – verzahnen wir Verteidigungsstränge und behalten die Gesamtrisiken im Blick. Aktuelle Hinweise finden Sie in Aktuelles.
Kontakt
Sie wünschen eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage? Wir sind kurzfristig erreichbar und vertreten Sie bundesweit – diskret, engagiert, mit Blick für das Wesentliche.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Datenschutzbeauftragte
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Kontakt: Telefon 069 710 33 330 · E-Mail kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
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