Kernleistungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Strafverteidigung, Unternehmensverteidigung und strafrechtliche Unternehmensberatung in Frankfurt am Main – bundesweit.
Unsere Kernleistungen
Buchert Jacob Peter ist auf Strafverteidigung und strafrechtliche Beratung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten Privatpersonen, Geschäftsführer, Vorstände, sonstige Organmitglieder und Unternehmen bundesweit in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und komplexen Krisensituationen.
Unsere Kernleistungen liegen im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, in der Unternehmensverteidigung und in der strafrechtlichen Unternehmensberatung. Ergänzend beraten wir Unternehmen in ausgewählten Compliance-Fragen mit strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Risikoperspektive. Ombudspersonen und Internal Investigations werden über spezialisierte Schwesterangebote vertieft abgebildet.
Wenn Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zur Krisensituation werden
Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Verfahren beginnen häufig mit einer Vorladung, einer Durchsuchung, einer Beschlagnahme, einem Schreiben der Steuerfahndung, einer Anfrage der BuStra oder ersten internen Hinweisen. Für Betroffene zählt dann nicht nur die rechtliche Bewertung des Tatvorwurfs, sondern auch die schnelle Sicherung der Verfahrensposition.
Gerade bei Unternehmen, Geschäftsführern, Vorständen und sonstigen Organmitgliedern müssen persönliche Risiken, Unternehmensinteressen, Kommunikationsfragen und mögliche Vermögenssicherungen früh zusammen gedacht werden. Zentrale Grundlagen erläutern wir im Rechtslexikon, etwa zu Durchsuchung, Beschlagnahme, Steuerfahndung, BuStra und Einziehung und Vermögensarrest.
Spezialisierte Verteidigung und Beratung in vier Kernbereichen
Unsere Arbeit beginnt mit einer strukturierten Lageanalyse: Welche Behörde ist tätig? Gibt es Fristen? Welche Maßnahmen wurden getroffen? Wer ist Beschuldigter, Zeuge, Nebenbeteiligter oder Drittbetroffener? Welche persönlichen und unternehmensbezogenen Risiken bestehen?
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Verteidigungs- oder Beratungsstrategie. Im Mittelpunkt stehen vier Kernbereiche: Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensverteidigung und strafrechtliche Unternehmensberatung.
Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Privatpersonen, Geschäftsführer, Vorstände, leitende Beschäftigte und Unternehmen in komplexen Ermittlungs- und Strafverfahren. Typische Vorwürfe betreffen Betrug, Untreue, § 266a StGB, Korruption, Geldwäsche, Bilanz- und Insolvenzdelikte, Kapitalmarktstrafrecht sowie Einziehung und Vermögensarrest.
Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht vertreten wir Privatpersonen, Organmitglieder und Unternehmen bei Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerfahndung, BuStra, Durchsuchung, Schätzungen, Vermögensarrest und komplexen steuerstrafrechtlichen Verfahren.
Unternehmensverteidigung
Unternehmensverteidigung betrifft laufende oder drohende Ermittlungs- und Bußgeldverfahren gegen Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Organmitglieder. Im Mittelpunkt stehen Durchsuchung, Beschlagnahme, § 30 OWiG und § 130 OWiG, Einziehung, Registerfolgen und die Abstimmung zwischen Unternehmens- und Individualinteressen.
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Strafrechtliche Unternehmensberatung setzt häufig früher an als die klassische Verteidigung. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführungen, Vorstände und Aufsichtsgremien, wenn interne Hinweise, kritische Transaktionen, Behördenkontakte oder Verdachtslagen strafrechtlich eingeordnet und gesteuert werden müssen.
Neben den Kernleistungen unterstützen wir Unternehmen in ausgewählten angrenzenden Bereichen. Dazu gehört insbesondere Compliance-Beratung mit strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Risikoperspektive. Ombudspersonen, externe Meldestellen und Internal Investigations bleiben wichtige Spezialthemen, werden aber über spezialisierte Angebote vertieft dargestellt.
Strafrechtlich geprägte Compliance-Beratung
Wir beraten Unternehmen bei Compliance-Fragen, wenn Organisationspflichten, Hinweisprozesse, Governance, Verdachtslagen oder Krisenprävention strafrechtliche und haftungsrechtliche Bedeutung haben. Compliance steht auf dieser Website nicht als eigenständige Hauptpositionierung, sondern als ergänzende Unternehmensleistung aus strafrechtlicher Perspektive.
Ombudspersonen und Hinweisgebersysteme
Ombudspersonen, interne Meldestellen und Hinweisgebersysteme gehören weiterhin zu den spezialisierten Leistungen im Unternehmensumfeld. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem spezialisierten Schwesterangebot Ombudsperson Frankfurt.
Internal Investigations
Interne Untersuchungen begleiten wir dort, wo strafrechtliche Risiken, Organverantwortung oder spätere Behördenverfahren eine forensisch belastbare Sachverhaltsaufklärung erfordern. Vertiefte Informationen finden Sie auf unserem Spezialangebot Buchert Jacob Peter GmbH – Internal Investigations & Compliance Audits.
Vorgehen: Methodisch, mandantenorientiert, rechtlich fundiert
- Frühe Stabilisierung: Wahrung von Zeugnisverweigerungsrechten, Vorbereitung auf Beschuldigtenvernehmung und Vorladung.
- Aktenbasierte Strategie: Systematische Akteneinsicht, Beweismittelanalyse, Priorisierung verfahrensgestaltender Schritte (z. B. Antrag auf Einstellung).
- Materielles Recht & Verfahren: Subsumtion zu Tatbeständen von Untreue bis Erpressung; Beachtung verfahrensrechtlicher Leitplanken (Staatsanwaltschaft, Revision).
- Vermögensrechtliche Folgen: Einziehung, Sicherungen und Bewährungsfragen; Auswirkungen von Urteilen und Rechtskraft.
- Kommunikation & Governance: Schnittstelle zu Compliance, Dokumentation und CMS-Standards.
Vorteile: Spezialisierung, Erfahrung, bundesweite Vertretung
Unsere Mandantschaft profitiert von Spezialisierung im Strafrecht, Prozess- und Behördenpraxis sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit. Relevante Einblicke aus Aktuelles fließen laufend in Beratung und Verteidigung ein. Für zentrale Begriffe von Strafverfahren bis Anzeige bietet das Rechtslexikon schnelle Orientierung.
Praxisnahe Themenfelder im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Auswahl)
Wiederkehrende Schwerpunkte unserer Arbeit sind wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Verfahren gegen Privatpersonen, Geschäftsführer, Vorstände, sonstige Organmitglieder und Unternehmen. Besonders häufig geht es um Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, Schwarzarbeit und Schwarzlohn, Steuerhinterziehung, Cum-Ex, Cum-Cum-Geschäfte, Umsatzsteuerkarusselle und Unternehmenssanktionierung nach § 30 OWiG und § 130 OWiG.
Hinzu kommen Verfahren mit Bezug zu Geldwäsche, Bilanzdelikten, Bankrott und Insolvenzstrafrecht, Computerbetrug, Abrechnungsbetrug, Medizinstrafrecht und Geschäftsführersperren nach § 6 GmbHG. Für Unternehmen und Organmitglieder sind außerdem Fragen zu Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und Vermögensarrest, Steuerfahndung, BuStra und Gewerbezentralregister besonders praxisrelevant.
FAQ – Kurz beantwortet
Arbeiten Sie bundesweit und wie laufen Termine ab?
Ja. Besprechungen erfolgen vor Ort in Frankfurt oder digital; Verteidigung und Beratung erfolgen bundesweit im Strafrecht sowie in Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren.
Wie reagieren bei Durchsuchung, Vorladung oder Beschlagnahme?
Ruhe bewahren, Schweigen wahren (Auskunftsverweigerungsrecht), keine freiwilligen Herausgaben ohne Prüfung; kurzfristig Verteidigung beauftragen. Hinweise: Durchsuchung, Vorladung, Beschlagnahme.
Bieten Sie Audits, Schulungen und CMS-Checks an?
Ja. Von CMS-Audits (DIN SPEC 91524) über Hinweisgebersystem-Checks bis zu zielgruppengerechten Schulungen in Compliance, Internal Investigations und Strafverteidigung.
Welche Optionen zur Verfahrensbeendigung bestehen?
Je nach Lage kommen § 153 StPO, § 153a StPO, § 170 II StPO oder Absprachen (Verständigung) in Betracht – jeweils nach Aktenprüfung und Interessenabwägung.
Gibt es Besonderheiten im Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht?
Ja. Kapitalmarktthemen betreffen u. a. Insiderhandel und Kursmanipulation; insolvenzbezogen sind Insolvenzverschleppung und Bankrott praxisrelevant.
Welche Rolle spielt die Ombudsperson im Unternehmen?
Sie ist vertrauliche Meldestelle, sichert die Erstbewertung und kanalisiert Folgeprozesse – rechtlich gerahmt durch Whistleblowing und das HinSchG. Hinweise zu Governance-Schnittstellen finden Sie unter Aktuelles.
Kontakt & nächster Schritt
Für eine erste Einschätzung genügen häufig wenige Eckdaten (Maßnahme, Ermittlungsbehörde, Fristen). Danach entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen – ob kurzfristige Intervention, Verteidigungsstrategie oder präventive Compliance-Maßnahmen.
Weiterführende Orientierung
Begriffe von Strafverfahren über Anzeige bis Ermittlungsakte erläutert das Rechtslexikon – ergänzt durch aktuelle Beiträge unter Aktuelles.
Im Überblick: Kernleistungen
Strafverteidigung (inkl. Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstrafrecht), Compliance und Ombudstätigkeit – jeweils rechtlich fundiert, methodisch strukturiert und bundesweit.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte

Strafverteidigung
Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Peter sind seit über 25 Jahren deutschlandweit ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Unternehmensstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Auslieferungsrecht
Compliance-Beratung
Wir beraten Unternehmen nicht nur präventiv und zum Umgang mit aktuellen Compliance-Fällen, sondern helfen auch kompetent beim Aufbau von maßgeschneiderten Compliance-Strukturen mit fachgerechten Hinweisgebersystemen.
Aufbau und Optimierung von Compliance-Management-Systemen (CMS)
Beratung zu und Betreiben von Hinweisgebersystemen
Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Internal Investigations
Korruptionsverdacht, der Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebssabotage oder Verdachtsfälle von Betrug, Untreue oder Diebstahl werfen oft unverhofft die Frage auf, wie das Unternehmen damit umgehen soll.
Ombudspersonen / Vertrauensanwälte
Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten Anbieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.