Bilanzdelikte

Bilanzdelikte

Bilanzdelikte stellen eine Kategorie von strafrechtlichen Vergehen dar, die als abstrakte Gefährdungsdelikte gelten. Diese Verletzungen sind schadensunabhängig und werden bereits durch tatbestandliche falsche Angaben in den Bilanzen verwirklicht. Falsche oder irreführende Bilanzen dienen häufig als Vorstufen für nachfolgende, konkret vermögensschädigende Straftaten.

Die Gefahren falscher Bilanzen

Manipulierte Bilanzen können eine Vielzahl von illegalen Handlungen unterstützen, darunter:

  • Kredit- oder Subventionsbetrug: Falsche Bilanzen werden häufig genutzt, um unrechtmäßige Kredite oder Fördergelder zu erlangen.
  • Steuerhinterziehung: Unrichtige Angaben in der Bilanz können als Grundlage für die Hinterziehung von Steuern dienen.
  • Betrug an Aktionären: Aktionäre können geschädigt werden, wenn deren Dividenden aufgrund falscher Verlustdarstellungen oder fehlerhafter Vermögensbewertungen gekürzt werden.
  • Vorbereitung von Untreuehandlungen: Falschbewertungen können zu ungerechtfertigten hohen Entnahmen durch Gesellschafter führen.

Rechtliche Grundlagen der Bilanzdelikte

Die §§ 331 und 332 HGB führen die wesentlichen bilanzstrafrechtlichen Grundnormen ein und sind direkt im Anschluss an die handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und Bilanzierung (§§ 238 ff. HGB) angesiedelt.

Verantwortung und Strafbarkeit

Innerhalb des HGB findet eine klare Zweiteilung statt:

  • § 331 HGB bestraft die handelnden Personen des Unternehmens für falsche Bilanzen.
  • § 332 HGB richtet sich gegen Abschlussprüfer und deren Gehilfen, die falsche Prüfberichte über Jahresabschlüsse oder andere Prüfungen erstellen.

 

 

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