Ombudspersonen und Vertrauensanwälte

Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten An­bieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.

Anwaltliche Ombudspersonen/Vertrauensanwälte sind seit über 20 Jahren ein bewährtes Hinweis­gebersystem und damit Herzstück einer professionellen Compliance-Struktur. Durch das Hinweis­geberschutzgesetz (HinSchG) sind Hinweisgebersysteme seit 2023 für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend.

Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten in dieser Funk­tion rund 70 Konzerne, mittelständische Unternehmen und sonstige Organisatio­nen. Zugleich sind sie für unsere Mandanten interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutz­gesetz und Beschwer­destelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Wesentliche Aufgabe von anwaltlichen Ombudspersonen und Vertrauensanwälten ist es, für Mit­arbeitende und Geschäftspartner als vertrauliche Ansprechpartner zur Verfügung zu ste­hen, um einen Verdacht auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder anderes Fehlverhalten vertraulich mel­den zu können.

Aufgrund ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ihres Zeugnisverweigerungs­rechts schützen die Ombudspersonen Hinweisgeber nachhaltig vor einer Offenlegung ih­rer Identität. Da­bei bieten sie für Hinweisgeber ein höheres Schutzniveau als unternehmenseigene Meldestellen.

Neben unseren Dienstleistungen als Ombudsmann und Ombudsfrau bieten wir einen elektroni­schen Meldekanal in über 20 Sprachen und das hybride vollelektronische Melde­portal WhistProtect® an. Und natürlich eine stets umfassende Beratung.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Ombudspersonen-Webseite:

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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.