Anwalt für Arbeitsstrafrecht

In folgenden Fällen beraten wir Sie

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerentsendung
  • Arbeitsvermittlung
  • Ausländerbeschäftigung
  • Schwarzarbeit – Auch Wirtschaftsstrafrecht – § 266a StGB
  • Beitragsvorenthaltung – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – § 266a StGB
  • Lohnsteuerhinterziehung – 370 AO
  • Lohnwucher
  • Leistungsmissbrauch
  • Arbeitszeitrecht (Arbeitszeitverstöße)
  • Arbeitsschutzrecht
  • Vergabesperren
  • arbeitsrechtsspezifische Vermögensdelikte

Unsere Experten im Arbeitsstrafrecht

Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Arbeitsstrafrecht vereint unser Team aus 5 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
  • Datenschutzbeauftragte

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.