Internal Investigations in Frankfurt – interne Ermittlungen für Unternehmen bundesweit
Internal Investigations
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E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Ein Hinweis aus einem Hinweisgebersystem, eine Auffälligkeit in der Buchhaltung, ein Verdacht auf Untreue, Korruption oder Betrug, eine interne Beschwerde oder eine behördliche Anfrage können Unternehmen kurzfristig vor erhebliche rechtliche und organisatorische Entscheidungen stellen. In solchen Situationen geht es nicht nur darum, „irgendwie“ aufzuklären. Es geht darum, den Sachverhalt strukturiert, vertraulich, ergebnisoffen und rechtlich belastbar zu erfassen.
Schnelle Orientierung bei Internal Investigations
Wenn ein Hinweis aus einem Hinweisgebersystem, ein Compliance-Verdacht oder ein strafrechtlich sensibler Sachverhalt im Unternehmen aufzuklären ist, kommt es auf eine geordnete Erstbewertung an. Hier finden Sie den Einstieg zu internen Ermittlungen, Beweissicherung, Mitarbeiterbefragungen, Abschlussbericht und strafrechtlicher Risikoeinschätzung.
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Internal Investigations, also interne Ermittlungen oder interne Untersuchungen, dienen der systematischen Aufklärung möglicher Regelverstöße innerhalb eines Unternehmens. Sie können Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Geschäftspartner oder sonstige Dritte betreffen. Der Untersuchungsgegenstand reicht von Verstößen gegen interne Richtlinien über arbeitsrechtlich relevante Pflichtverletzungen bis hin zu strafrechtlichen Risiken im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt am Main unterstützt Unternehmen, Geschäftsführungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Compliance-Verantwortliche, Rechtsabteilungen und Personalabteilungen bei internen Ermittlungen in Frankfurt und bundesweit. Unsere Arbeit verbindet Sachverhaltsaufklärung, Compliance-Beratung, strafrechtliche Risikoeinschätzung, forensisches Verständnis und Erfahrung aus der Unternehmensverteidigung.
Was sind Internal Investigations?
Internal Investigations sind anlassbezogene unternehmensinterne Ermittlungen zur Aufklärung vergangener oder gegenwärtiger Sachverhalte. Ziel ist es, tatsächliche oder mögliche Regelverstöße festzustellen, rechtlich einzuordnen, weitere Schäden zu verhindern und die Grundlage für angemessene Folgemaßnahmen zu schaffen. Eine interne Untersuchung ist keine Vorverurteilung. Sie muss fair, objektiv, vertraulich und ergebnisoffen geführt werden.
Typischerweise werden im Rahmen einer internen Untersuchung Unterlagen gesichert, digitale Daten ausgewertet, Geschäftsprozesse analysiert, Zahlungs- und Kommunikationswege nachvollzogen und Mitarbeitende oder sonstige Auskunftspersonen befragt. Entscheidend ist, dass jeder Schritt rechtlich sauber geplant wird. Fehler bei der Beweissicherung, bei Mitarbeiterinterviews, bei der E-Mail-Auswertung oder bei der Kommunikation mit Behörden können die spätere Verteidigungsposition des Unternehmens, der Organe oder einzelner Betroffener erheblich beeinträchtigen.
Gerade in strafrechtlich sensiblen Sachverhalten ist die interne Untersuchung daher nicht nur ein Compliance-Projekt. Sie ist zugleich ein Teil der strafrechtlichen Unternehmensberatung. Buchert Jacob Peter betrachtet interne Ermittlungen deshalb immer aus mehreren Perspektiven: Aufklärung des Sachverhalts, Schutz des Unternehmens, rechtssichere Dokumentation, Verteidigungsstrategie, arbeitsrechtliche Umsetzbarkeit und datenschutzkonforme Durchführung.
Wann Internal Investigations erforderlich werden
Interne Ermittlungen werden erforderlich, wenn ein konkreter Anlass besteht, der auf mögliches Fehlverhalten oder erhebliche Compliance-Risiken hindeutet. Die Unternehmensleitung hat aufgrund ihrer Leitungs-, Legalitäts- und Organisationspflicht die Aufgabe, relevanten Hinweisen nachzugehen, Risiken zu bewerten und festgestellte Verstöße abzustellen. Das bedeutet nicht, dass jede Meldung zu einer groß angelegten Untersuchung führen muss. Es bedeutet aber, dass der Hinweis geordnet bewertet und die gebotene Reaktion dokumentiert werden sollte.
Häufig besteht zu Beginn nur ein unvollständiges Bild. Eine anonyme Meldung enthält einzelne Namen, aber keine Belege. Eine Revision findet auffällige Zahlungsvorgänge. Ein Mitarbeitender berichtet von Drucksituationen im Vertrieb. Ein Steuerberater erkennt Unregelmäßigkeiten in Rechnungen. Eine Behörde bittet um Auskunft. Eine interne Meldestelle leitet eine Beschwerde weiter. In diesen Fällen hilft eine strukturierte Erstbewertung, zwischen bloßen Vermutungen, arbeitsrechtlichen Auffälligkeiten, Compliance-Verstößen und strafrechtlich relevanten Verdachtslagen zu unterscheiden.
Verdachtsfall im Unternehmen? Diskrete Erststrukturierung durch Buchert Jacob Peter
Bei einem Hinweis, einer internen Verdachtslage, einer Meldung über ein Hinweisgebersystem oder einer behördlichen Anfrage kommt es auf eine geordnete Erstbewertung an. Buchert Jacob Peter unterstützt Unternehmen in Frankfurt am Main und bundesweit bei Internal Investigations – von der ersten Risikoeinschätzung über die Beweissicherung bis zur rechtlichen Bewertung und Dokumentation.
Typische Anlässe für interne Ermittlungen
Die Anlässe für interne Ermittlungen sind vielfältig. Gemeinsam ist ihnen, dass das Unternehmen auf belastbare Informationen angewiesen ist, bevor arbeitsrechtliche Maßnahmen, Compliance-Maßnahmen, Selbstanzeigen, Mitteilungen an Behörden, Schadensersatzansprüche oder Verteidigungsentscheidungen getroffen werden.
- Hinweise aus einem Hinweisgebersystem, über eine Ombudsperson oder einen Vertrauensanwalt
- Verdacht auf Untreue, Betrug, Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit
- Auffälligkeiten bei Rechnungen, Zahlungen, Spesen, Arbeitszeiten, Projekten oder Beschaffungsvorgängen
- steuerliche Unregelmäßigkeiten, Sozialversicherungsrisiken, Scheinselbständigkeit oder Subventionsrisiken
- Durchsuchung, Beschlagnahme, Strafanzeige, behördliche Anfrage oder Kontakt mit Ermittlungsbehörden
Hinweise aus Hinweisgebersystemen und Ombudspersonen
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem ist häufig der Ausgangspunkt einer internen Untersuchung. Nach Eingang einer Meldung muss geprüft werden, ob der Hinweis plausibel ist, welche Personen und Bereiche betroffen sind, ob Vertraulichkeitspflichten bestehen und welche Folgemaßnahmen angezeigt sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz macht interne Meldestellen und Folgemaßnahmen zu einem zentralen Bestandteil moderner Compliance-Strukturen. Interne Ermittlungen können eine solche Folgemaßnahme sein.
Besondere Bedeutung hat der Schutz der hinweisgebenden Person. Informationen, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen, dürfen nur unter engen Voraussetzungen weitergegeben werden. Gleichzeitig muss das Unternehmen den gemeldeten Sachverhalt effektiv bearbeiten. Buchert Jacob Peter unterstützt Unternehmen dabei, Hinweisbearbeitung, Vertraulichkeit, Datenschutz und Sachverhaltsaufklärung miteinander zu verbinden.
Verdacht auf Betrug, Untreue, Korruption oder Bestechung
Bei Verdacht auf Betrug, Untreue, Korruption, Bestechlichkeit oder Bestechung kann eine interne Untersuchung notwendig sein, um den Umfang des Geschehens, die beteiligten Personen, die betroffenen Geschäftsvorgänge und mögliche Schäden zu klären. Gerade in solchen Fällen können strafrechtliche Risiken für Mitarbeitende, Führungskräfte, Geschäftsführung, Vorstand und Unternehmen selbst entstehen.
Im Unternehmenskontext geht es nicht nur um mögliche Straftaten einzelner Personen. Zu prüfen sind auch Organisations- und Aufsichtspflichten, mögliche Verbandsgeldbußen nach § 30 OWiG, Aufsichtspflichtverletzungen nach § 130 OWiG, Vermögensabschöpfung, steuerliche Korrekturpflichten und Auswirkungen auf bestehende Compliance-Strukturen. Die interne Untersuchung muss deshalb so angelegt sein, dass sie sowohl der Aufklärung als auch der Verteidigung des Unternehmens dienen kann.
Steuerliche, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Risiken
Interne Untersuchungen betreffen häufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Steuerliche Unregelmäßigkeiten können Pflichten nach der Abgabenordnung auslösen. Arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen können Anhörungen, Abmahnungen, Verdachtskündigungen oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Datenschutzrechtliche Fragen entstehen, sobald personenbezogene Daten verarbeitet, E-Mails ausgewertet, Chatverläufe gesichtet oder Mitarbeiterinterviews dokumentiert werden.
Eine interne Untersuchung sollte deshalb nicht isoliert als reine Tatsachenermittlung verstanden werden. Sie benötigt einen rechtlichen Rahmen, der Strafrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht berücksichtigt. Dies gilt besonders für Unternehmen mit Betriebsrat, internationaler Struktur, mehreren Standorten oder sensiblen Beschäftigtendaten.
Durchsuchung, Strafanzeige oder behördliche Anfrage
Nach einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder behördlichen Anfrage besteht häufig ein akuter Bedarf an interner Aufklärung. Das Unternehmen muss verstehen, welcher Sachverhalt Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, welche Unterlagen betroffen sind, welche Personen Risiken tragen und welche Kommunikation nach innen und außen erforderlich ist. In dieser Lage überschneiden sich Internal Investigation, Strafverteidigung und Unternehmensverteidigung besonders deutlich.
Buchert Jacob Peter unterstützt Unternehmen nach Behördenkontakt bei der Ordnung des Sachverhalts, der Sicherung relevanter Unterlagen, der Abstimmung mit Verteidigern betroffener Personen und der Bewertung, ob und in welchem Umfang eine interne Untersuchung sinnvoll ist. Dabei ist Zurückhaltung ebenso wichtig wie Handlungsfähigkeit. Nicht jede Information gehört sofort an jede Stelle; nicht jede Maßnahme ist taktisch sinnvoll.
Ziel einer internen Untersuchung
Das zentrale Ziel einer internen Untersuchung ist die Herstellung und Sicherung von Rechtskonformität. Das Unternehmen soll wissen, was geschehen ist, ob ein Verstoß vorliegt, welche Risiken bestehen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie Wiederholungen verhindert werden können. Interne Ermittlungen dienen damit der Aufklärung, der Schadensbegrenzung, der Remediation und der Weiterentwicklung des Compliance Management Systems.
Ein weiteres Ziel ist die belastbare Entscheidungsgrundlage für Organe und Verantwortliche. Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsrat benötigen nachvollziehbare Informationen, um über arbeitsrechtliche Maßnahmen, zivilrechtliche Ansprüche, steuerliche Korrekturen, organisatorische Änderungen, Mitteilungen an Versicherer, Abschlussprüfer oder Behörden und gegebenenfalls eine Verteidigungsstrategie zu entscheiden.
Die Untersuchung muss dabei stets verhältnismäßig bleiben. Sie darf nicht zur ungesteuerten Datensammlung werden. Sie darf betroffene Mitarbeitende nicht stigmatisieren. Sie muss zwischen Verdacht, belegter Tatsache und rechtlicher Bewertung unterscheiden. Gerade diese Trennung ist für die spätere Verwertbarkeit, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Ergebnisse entscheidend.
Vorgehen bei Internal Investigations
Erstbewertung und Untersuchungsplan
Am Anfang steht die Erstbewertung. Welche Informationen liegen vor? Wer hat den Hinweis erhalten? Ist die Meldung vertraulich zu behandeln? Sind Beweise gefährdet? Besteht ein strafrechtliches, steuerliches, arbeitsrechtliches oder datenschutzrechtliches Risiko? Müssen Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsorgan, Datenschutzbeauftragter, Rechtsabteilung, Compliance-Abteilung oder externe Berater eingebunden werden?
Auf dieser Grundlage wird ein Untersuchungsplan erstellt. Er definiert Untersuchungsgegenstand, Ziele, Zuständigkeiten, Berichtslinien, Zeitplan, Kommunikationsregeln, Datenschutzrahmen und Prioritäten. Besonders wichtig ist das sogenannte Need-to-know-Prinzip. Nur Personen, die für die Untersuchung tatsächlich erforderlich sind, sollten Zugriff auf sensible Informationen erhalten.
Sicherung von Unterlagen und digitalen Daten
Die Sicherung des Status quo ist ein wesentlicher Bestandteil der First Response. Relevante Dokumente, Verträge, Rechnungen, Buchungsunterlagen, Projektakten, E-Mails, Chatverläufe, Protokolle und sonstige Daten müssen identifiziert und rechtmäßig gesichert werden. Dabei ist zu beachten, ob private Nutzung dienstlicher E-Mail-Accounts oder Geräte erlaubt war, ob Betriebsvereinbarungen bestehen und welche datenschutzrechtlichen Grenzen gelten.
Eine unkoordinierte Datensichtung kann neue Risiken erzeugen. Deshalb sollten Zugriff, Suchbegriffe, Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Dokumentation vorab festgelegt werden. Bei umfangreichen Datenmengen kann IT-forensische Unterstützung erforderlich sein. Die rechtliche Steuerung bleibt jedoch zentral, weil nicht jede technisch mögliche Auswertung auch rechtlich zulässig ist.
Dokumentenanalyse und forensische Auswertung
Die Dokumentenanalyse dient dazu, den Sachverhalt anhand objektiver Unterlagen zu rekonstruieren. Zahlungsflüsse, Rechnungen, Freigabeprozesse, Vertragsbeziehungen, E-Mail-Verkehr, Chatkommunikation, Arbeitszeitdaten, Spesenbelege und interne Richtlinien werden abgeglichen. Ziel ist nicht die Bestätigung einer vorgefassten Annahme, sondern die belastbare Klärung, ob der Verdacht tragfähig ist.
Bei forensischen Auswertungen kommt es auf Nachvollziehbarkeit an. Welche Daten wurden gesichert? Welche Daten wurden ausgewertet? Welche Suchlogik wurde verwendet? Welche Treffer wurden als relevant bewertet? Welche alternativen Erklärungen wurden geprüft? Eine spätere rechtliche Bewertung ist nur so belastbar wie die zugrunde liegende Dokumentation.
Interviews und Befragungen von Mitarbeitenden
Mitarbeiterbefragungen sind häufig der sensibelste Teil einer internen Untersuchung. Sie müssen vorbereitet, strukturiert und fair durchgeführt werden. Vor dem Interview sollte feststehen, welche Rolle die Person hat, welche Themen angesprochen werden, welche Unterlagen vorgehalten werden können und ob arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche oder strafrechtliche Besonderheiten bestehen.
Beschuldigte Mitarbeitende sollten nicht überrumpelt oder vorverurteilt werden. Ein faires Verfahren spricht dafür, den Untersuchungsgegenstand in geeigneter Form zu erläutern, datenschutzrechtliche Informationspflichten zu beachten und die Hinzuziehung eines Beistands oder Betriebsratsmitglieds je nach Konstellation zu prüfen. Die Befragung sollte protokolliert werden. In geeigneten Fällen kann eine Aufzeichnung mit Einverständnis der befragten Person in Betracht kommen.
Besondere Bedeutung hat die Glaubhaftigkeits- und Plausibilitätsprüfung. Aussagen sollten nicht isoliert bewertet werden, sondern im Abgleich mit Dokumenten, Zeitabläufen, Kommunikationsdaten und Aussagen anderer Personen. Eine belastbare interne Untersuchung trennt zwischen Erinnerungslücken, Widersprüchen, plausiblen Erklärungen und nachweisbaren Falschdarstellungen.
Rechtliche Bewertung und Abschlussbericht
Nach Abschluss der wesentlichen Untersuchungshandlungen werden die Ergebnisse rechtlich bewertet. Der Abschlussbericht einer internen Untersuchung sollte den Untersuchungsauftrag, die Vorgehensweise, die ausgewerteten Unterlagen, die geführten Interviews, die wesentlichen Feststellungen, die Beweiswürdigung, die rechtliche Einordnung und konkrete Maßnahmenempfehlungen enthalten.
Der Bericht sollte präzise, sachlich und datenschutzbewusst formuliert sein. Personenbezogene Daten sind nur aufzunehmen, soweit dies für den Zweck der Untersuchung erforderlich ist. Zugleich muss der Bericht ausreichend konkret sein, damit Geschäftsleitung, Aufsichtsorgane, Rechtsabteilung oder externe Berater auf seiner Grundlage entscheiden können. Zu bedenken ist auch, dass Untersuchungsunterlagen und Berichte nicht automatisch beschlagnahmefrei sind. Die spätere Verwendung in Straf-, Bußgeld-, Arbeitsgerichts- oder Zivilverfahren sollte deshalb von Beginn an mitgedacht werden.
Maßnahmenempfehlungen und Schnittstelle zur Unternehmensverteidigung
Wenn Fehlverhalten festgestellt wird, muss das Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen. Dazu können arbeitsrechtliche Konsequenzen, zivilrechtliche Ansprüche, organisatorische Änderungen, Anpassungen von Richtlinien, Schulungen, Kontrollen, Verbesserungen des Compliance Management Systems oder steuerliche Korrekturen gehören. Werden strukturelle Defizite festgestellt, sollte die Untersuchung nicht mit dem Bericht enden. Entscheidend ist, dass beschlossene Maßnahmen umgesetzt, überwacht und auf Wirksamkeit geprüft werden.
In strafrechtlich relevanten Sachverhalten ist die Schnittstelle zur Unternehmensverteidigung besonders wichtig. Die interne Untersuchung kann spätere Gespräche mit Ermittlungsbehörden, Bußgeldfragen, Einziehungsrisiken, Verteidigungsentscheidungen und die Bewertung des Nachtatverhaltens beeinflussen. Buchert Jacob Peter verbindet deshalb die Sachverhaltsaufklärung mit der Erfahrung aus wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren.
Hinweis: Interne Untersuchung und Verteidigungsstrategie zusammendenken
Interne Ermittlungen können spätere Straf- oder Bußgeldverfahren erheblich beeinflussen. Deshalb sollten Untersuchungsauftrag, Beweissicherung, Mitarbeiterbefragungen, Dokumentation und Kommunikation mit Behörden rechtlich abgestimmt werden. Buchert Jacob Peter verbindet die Aufklärung interner Sachverhalte mit der Erfahrung aus Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Rechtlicher Rahmen interner Ermittlungen
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Interne Ermittlungen berühren häufig das Strafrecht. In Betracht kommen je nach Sachverhalt Betrug, Untreue, Korruptionsdelikte, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Subventionsbetrug. Bei steuerlichen Risiken sind neben dem Strafgesetzbuch auch die Abgabenordnung, steuerliche Erklärungspflichten und mögliche Korrekturpflichten zu beachten.
Für Unternehmen ist entscheidend, frühzeitig zu erkennen, ob es sich um einen isolierten Pflichtverstoß, ein strukturelles Organisationsproblem oder einen Sachverhalt mit strafrechtlicher Außenwirkung handelt. Diese Einordnung beeinflusst Umfang und Richtung der Untersuchung, den Umgang mit betroffenen Personen, die Dokumentation und die Frage, ob Behörden, Versicherer oder Abschlussprüfer informiert werden müssen.
Organpflichten, § 30 OWiG und § 130 OWiG
Geschäftsführungen und Vorstände müssen bei erheblichen Verdachtsmomenten prüfen, welche Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sind. Werden Aufsichtspflichten verletzt oder fehlen angemessene Organisations- und Kontrollstrukturen, können Bußgeldrisiken nach § 30 OWiG und § 130 OWiG entstehen. Eine interne Untersuchung kann dazu beitragen, den Sachverhalt aufzuklären, Verantwortlichkeiten zu bestimmen und Schwächen im Compliance Management System zu identifizieren.
Dies betrifft insbesondere wiederholte Verstöße, unklare Zuständigkeiten, fehlende Kontrollen, mangelhafte Dokumentation, unzureichende Schulungen oder Defizite bei Hinweisbearbeitung und Eskalationsprozessen. Unternehmen sollten deshalb nicht nur den Einzelfall betrachten, sondern auch prüfen, ob organisatorische Ursachen vorliegen. Hier besteht eine enge Verbindung zur Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen.
Arbeitsrechtliche Grenzen
Arbeitsrechtlich sind interne Ermittlungen besonders sensibel. Mitarbeiterbefragungen, Anhörungen, Freistellungen, Abmahnungen, Verdachtskündigungen und Zugriffe auf Arbeitsmittel müssen rechtlich vorbereitet werden. Bei Kündigungen können kurze Fristen relevant werden, insbesondere wenn eine außerordentliche Kündigung im Raum steht. Der Zeitpunkt, zu dem ausreichende Kenntnis über kündigungsrelevante Tatsachen vorliegt, sollte deshalb sorgfältig dokumentiert werden.
Besteht ein Betriebsrat, können Informations-, Beteiligungs- oder Mitbestimmungsfragen entstehen. Zugleich ist Vertraulichkeit zu wahren, insbesondere bei Hinweisen über interne Meldestellen. Unternehmen benötigen daher klare Regeln, wer informiert wird, welche Informationen weitergegeben werden und welche Rolle Personalabteilung, Betriebsrat, Compliance und externe Berater einnehmen.
Datenschutz und DSGVO
Interne Untersuchungen führen regelmäßig zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO, das BDSG, Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz sind zu beachten. Bei der Untersuchung möglicher Straftaten im Beschäftigtenkontext ist ein dokumentierter Anfangsverdacht von besonderer Bedeutung. E-Mail- und Chat-Auswertungen müssen vorab rechtlich geprüft werden, insbesondere wenn private Nutzung erlaubt oder geduldet wurde.
Datenschutzrecht ist nicht nur ein formaler Prüfungspunkt. Datenschutzverstöße können eigene Bußgeld- und Schadensersatzrisiken erzeugen und die Akzeptanz der Untersuchung beschädigen. Buchert Jacob Peter berücksichtigt deshalb Datenschutzfragen bereits bei Untersuchungsplan, Datensicherung, Interviewvorbereitung, Berichtserstellung und Kommunikation.
Hinweisgeberschutzgesetz und interne Meldestellen
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für Internal Investigations vor allem deshalb relevant, weil Meldungen über interne Meldestellen häufig der Ausgangspunkt der Untersuchung sind. Die Identität hinweisgebender Personen, betroffener Personen und sonstiger in einer Meldung genannter Personen ist vertraulich zu behandeln. Rückmeldungen an Hinweisgeber müssen sorgfältig formuliert werden, damit sie aussagekräftig sind, aber keine unnötigen personenbezogenen Daten offenlegen.
Ein rechtssicheres Zusammenspiel von Hinweisgebersystemen, interner Meldestelle, Compliance-Abteilung, Geschäftsleitung und externen Ermittlern ist für die Wirksamkeit des gesamten Compliance-Systems wesentlich. Unklare Berichtslinien und Zuständigkeitskonflikte können die Aufklärung verzögern und Vertraulichkeitsrisiken erhöhen.
Warum Buchert Jacob Peter für Internal Investigations
Buchert Jacob Peter ist eine auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Compliance-Beratung, Ombudspersonen, Hinweisgebersysteme und strafrechtliche Unternehmensberatung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Bei Internal Investigations liegt unsere besondere Stärke in der Verbindung von diskreter Sachverhaltsaufklärung, strafrechtlicher Risikokompetenz, Erfahrung mit Ermittlungsbehörden und strukturierter Dokumentation.
Wir unterstützen mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, Konzerngesellschaften, gemeinnützige Organisationen mit Compliance-Strukturen, Geschäftsleitungen, Vorstände, Aufsichtsgremien, Compliance Officer, Rechtsabteilungen und Personalabteilungen. Unsere Tätigkeit kann punktuell bei der Erstbewertung beginnen oder die gesamte interne Untersuchung von der Planung bis zum Abschlussbericht begleiten.
- strukturierte First Response bei Verdachtsfällen, Hinweisen und Behördenkontakt
- rechtssichere Planung von internen Untersuchungen, Interviews und Dokumentenauswertungen
- strafrechtliche Bewertung von Risiken im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
- vertrauliche Kommunikation mit Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien und Rechtsabteilungen
- Schnittstelle zu Unternehmensverteidigung, Compliance-Beratung und Remediation
Als Rechtsanwälte mit strafrechtlichem und compliancebezogenem Schwerpunkt achten wir darauf, dass interne Ermittlungen nicht isoliert geführt werden. Untersuchungsauftrag, Beweisführung, Mitarbeiterkommunikation, Bericht und Maßnahmenempfehlungen müssen zusammenpassen. Nur so entsteht eine Untersuchung, die intern tragfähig, rechtlich belastbar und gegenüber Organen, Behörden oder Gerichten nachvollziehbar ist.
Diskrete Unterstützung in akuten Verdachtsfällen
Akute Verdachtsfälle verlangen schnelle Strukturierung, aber keine übereilten Maßnahmen. Zu Beginn geht es häufig darum, den Informationsstand zu ordnen, Beweise zu sichern, Vertraulichkeit zu gewährleisten, Zuständigkeiten zu klären und rechtliche Risiken einzugrenzen. Buchert Jacob Peter unterstützt Unternehmen bundesweit dabei, in dieser frühen Phase handlungsfähig zu bleiben und zugleich die spätere Verteidigungsposition nicht zu beschädigen.
Je nach Sachverhalt kann eine interne Untersuchung eng begrenzt oder umfangreich angelegt werden. Möglich ist eine erste Risikobewertung, ein rechtliches Vorgehenskonzept, die Begleitung einzelner Interviews, die Prüfung einer Datenanalyse, die Erstellung eines Untersuchungsberichts oder die umfassende Leitung einer internen Untersuchung. Der Umfang richtet sich nach Anlass, Risiko, Unternehmensstruktur und rechtlichen Anforderungen.
FAQ zu Internal Investigations
Was sind Internal Investigations?
Internal Investigations sind interne Ermittlungen eines Unternehmens zur Aufklärung möglicher Regelverstöße. Sie dienen dazu, Sachverhalte zu klären, Risiken zu bewerten, Schäden zu begrenzen und angemessene Maßnahmen vorzubereiten. Typische Untersuchungsgegenstände sind Betrug, Untreue, Korruption, Datenschutzverstöße, steuerliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen interne Richtlinien. Eine interne Untersuchung muss objektiv, vertraulich, rechtmäßig und ergebnisoffen geführt werden.
Wann sollte ein Unternehmen interne Ermittlungen einleiten?
Ein Unternehmen sollte interne Ermittlungen prüfen, wenn konkrete Hinweise auf Fehlverhalten vorliegen. Solche Hinweise können aus einem Hinweisgebersystem, von einer Ombudsperson, aus der internen Revision, von Mitarbeitenden, aus Medienberichten, von Abschlussprüfern oder von Behörden stammen. Entscheidend ist die Risikobewertung: Je gravierender der mögliche Verstoß, desto strukturierter sollte die Aufklärung erfolgen. Nicht jeder Hinweis erfordert eine große Untersuchung, aber jeder relevante Hinweis verlangt eine nachvollziehbare Entscheidung.
Wer darf interne Untersuchungen durchführen?
Interne Untersuchungen können durch interne Stellen wie Compliance, Rechtsabteilung, interne Revision oder Personalabteilung durchgeführt werden. Bei strafrechtlich sensiblen Sachverhalten, Interessenkonflikten oder hoher Eskalationsgefahr ist die Einbindung externer Rechtsanwälte regelmäßig sinnvoll. Externe Ermittler können Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und rechtliche Steuerung stärken. Wichtig ist, dass Rollen, Berichtslinien und Verantwortlichkeiten zu Beginn klar festgelegt werden.
Welche Rolle spielt das Hinweisgebersystem bei internen Ermittlungen?
Das Hinweisgebersystem ist häufig der Auslöser einer internen Untersuchung. Über interne Meldestellen, Ombudspersonen oder Vertrauensanwälte erhält das Unternehmen Informationen, die geprüft und gegebenenfalls weiter aufgeklärt werden müssen. Dabei sind Vertraulichkeit, Identitätsschutz und Rückmeldepflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu beachten. Die interne Untersuchung muss so organisiert sein, dass sie den Hinweis ernst nimmt, ohne hinweisgebende oder betroffene Personen unnötig offenzulegen.
Dürfen Mitarbeitende im Rahmen interner Ermittlungen befragt werden?
Mitarbeitende dürfen im Rahmen interner Untersuchungen befragt werden, wenn die Befragung arbeitsrechtlich, datenschutzrechtlich und organisatorisch sauber vorbereitet ist. Zu klären ist, ob die Person Zeuge, Auskunftsperson oder selbst betroffen ist. Die Befragung sollte fair, sachlich und ohne unzulässigen Druck erfolgen. In geeigneten Fällen kann die Hinzuziehung eines Beistands, eines Betriebsratsmitglieds oder eines Rechtsanwalts zu prüfen sein.
Welche datenschutzrechtlichen Grenzen gelten bei internen Untersuchungen?
Bei internen Ermittlungen werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet. Deshalb müssen DSGVO und BDSG beachtet werden, insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung, Verhältnismäßigkeit und Informationspflichten. E-Mail- und Chat-Auswertungen sind besonders sensibel, vor allem wenn private Nutzung erlaubt oder geduldet wurde. Unternehmen sollten vor der Datensichtung dokumentieren, welche Rechtsgrundlage besteht und warum die Maßnahme erforderlich ist.
Wann sollten Strafverteidiger oder Wirtschaftsstrafrechtler eingebunden werden?
Strafverteidiger oder Wirtschaftsstrafrechtler sollten eingebunden werden, sobald der Sachverhalt strafrechtliche Relevanz haben kann. Das gilt insbesondere bei Verdacht auf Betrug, Untreue, Korruption, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Subventionsbetrug oder nach einer Durchsuchung. In solchen Fällen beeinflusst die interne Untersuchung häufig die spätere Verteidigungsstrategie des Unternehmens und möglicher Betroffener. Frühzeitige strafrechtliche Einordnung verhindert, dass durch unbedachte Maßnahmen Verteidigungspositionen geschwächt werden.
Was enthält ein Abschlussbericht einer internen Untersuchung?
Ein Abschlussbericht fasst Untersuchungsauftrag, Methodik, ausgewertete Unterlagen, geführte Interviews, wesentliche Feststellungen, Beweiswürdigung, rechtliche Bewertung und Maßnahmenempfehlungen zusammen. Er sollte klar zwischen Tatsachen, Aussagen, Bewertungen und offenen Punkten unterscheiden. Personenbezogene Daten sollten nur aufgenommen werden, soweit dies erforderlich ist. Ein guter Abschlussbericht schafft eine belastbare Grundlage für Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien, Rechtsabteilung, Compliance, Personalabteilung und gegebenenfalls die Unternehmensverteidigung.
Internal Investigations in Frankfurt und bundesweit
Buchert Jacob Peter begleitet Unternehmen bei internen Ermittlungen, Compliance Investigations, Mitarbeiterbefragungen, Beweissicherung, Dokumentenanalyse, Abschlussberichten und strafrechtlicher Risikobewertung. Bei sensiblen Verdachtsfällen unterstützen wir diskret, strukturiert und mit Blick auf die spätere Verteidigungsposition.
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Wenn in Ihrem Unternehmen ein Hinweis, eine interne Verdachtslage, ein Compliance-Verstoß oder ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt aufgeklärt werden muss, unterstützt Buchert Jacob Peter bei der rechtssicheren Strukturierung der nächsten Schritte. Wir beraten Unternehmen in Frankfurt am Main und bundesweit bei Internal Investigations, internen Untersuchungen, Hinweisgebersystemen, Compliance-Beratung und Unternehmensverteidigung.
Weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsbereichen finden Sie unter Leistungen, im Rechtslexikon und auf der Seite zu Internal Investigations und internen Ermittlungen.
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Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter unterstützt Unternehmen, Geschäftsführungen, Vorstände und Compliance-Verantwortliche bei internen Ermittlungen, strafrechtlicher Unternehmensberatung, Hinweisgebersystemen und der rechtssicheren Aufklärung sensibler Sachverhalte. Wir arbeiten diskret, strukturiert und mit der Erfahrung aus über 25 Jahren Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
- Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert, Polizeipräsident a. D.
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
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