Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht – Zuständigkeit, Ablauf & Verteidigung (Frankfurt & bundesweit)
Die Wirtschaftsstrafkammer ist eine spezialisierte Strafkammer am Landgericht. Ihre besondere Zuständigkeit (§ 74c GVG) bündelt komplexe Verfahren mit Bezug zum Wirtschaftsleben – vom Betrug und Computerbetrug über Untreue, Bilanzdelikte und Insolvenzverschleppung bis zu § 266a StGB. Für Beschuldigte sind diese Verfahren fordernd: komplexe Sachverhalte, große Aktenmengen, fachliche Tiefe. Eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung ist daher entscheidend – von der ersten Maßnahme im Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und ggf. Revision.
Problem: Was verhandelt die Wirtschaftsstrafkammer – und warum ist sie besonders?
Wirtschaftsstrafkammern verhandeln Strafsachen, die typischerweise besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens verlangen. Dazu zählen u. a. Delikte mit Bezügen zu Handels- und Gesellschaftsrecht (z. B. Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung), Kapitalmarkt- und Bankthemen (z. B. Kursmanipulation), Außenwirtschafts- sowie Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht. Auch Umsatzsteuerkarusselle, Bilanzdelikte und Verfahren mit Insolvenzstrafrechts-Bezug sind typische Fallgruppen.
Hinzu kommen Straftaten mit wirtschaftlichem Einschlag – z. B. Untreue, Wucher (sofern inhaltlich einschlägig), Vorteilsgewährung/Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Spezifisch ist häufig die Zusammenarbeit mit Behörden wie der Finanzverwaltung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und spezialisierten Staatsanwaltschaften (Wirtschaftsreferenten).
Nicht an jedem Landgericht existiert eine eigene Wirtschaftsstrafkammer. Gemäß Gesetz können Wirtschaftsstrafsachen für mehrere Bezirke konzentriert werden – die Verfahren sind dann oft besonders umfangreich und mit hohen Anforderungen an Beweisanträge, Urkundenbeweis (Selbstleseverfahren) und die Verhandlungsführung verbunden.
Lösung: Spezialisierte Strafverteidigung – strukturiert, fokussiert, mandantenorientiert
Wir verteidigen vor der Wirtschaftsstrafkammer mit einem klaren Plan: Akteneinsicht sichern, Beweisrisiken erkennen, Verfahrenstaktik entwickeln und frühzeitig Stellschrauben nutzen – vom § 153 StPO und § 153a StPO bis zu Beschränkungen nach §§ 154 ff. StPO. Im Hauptverfahren platzieren wir gezielt Beweisanträge, nutzen das Selbstleseverfahren strategisch und behalten mögliche Strafzumessungsfragen mit Blick auf die Revision im Auge.
- ● Frühphase: Schutz vor Überrumpelung bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Kommunikation bündeln, Rechte sichern.
- ● Analyse: Aktenlage, wirtschaftliche Zusammenhänge, Kausalitäten und Schadensfragen präzise aufarbeiten.
- ● Taktik: Prozessökonomische Lösungen anstreben; wo nötig, streitige Beweisaufnahme mit starker Antragspraxis.
- ● Kommunikation: Gezielte Einlassungen erst nach Akteneinsicht; keine Risiken bei Beschuldigtenvernehmungen.
Vorgehen: Vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil
1) Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren; Polizei bzw. FKS ermitteln. Maßgeblich sind Akteneinsicht und die richtige Reaktion auf Vorladungen. Ohne vollständige Kenntnis der Aktenlage sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Wichtig: Rechte auf Akteneinsicht und anwaltlichen Beistand frühzeitig nutzen.
2) Zwischenverfahren
Die Kammer prüft den hinreichenden Tatverdacht. Jetzt werden Weichen gestellt: Beweisanregungen, Widersprüche, ggf. Verfahrensbeschränkungen. Ziel ist, die Hauptverhandlung auf das rechtlich Erhebliche zu fokussieren.
3) Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung stehen Urkunden- und Sachverständigenbeweis im Vordergrund. Die Reihenfolge der Befragungen, die Qualität der Dokumentation und die Nutzung des Selbstleseverfahrens sind erfolgskritisch. Nach Beweisaufnahme folgen Plädoyers und Urteil.
4) Rechtsmittel
Nach dem Urteil prüfen wir Rechtsmittel. Bei Amtsgerichten kommt eine Berufung in Betracht; bei Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer ist regelmäßig die Revision einschlägig – häufig mit Angriffen in der Strafzumessung.
Vorteile einer spezialisierten Verteidigung vor der Wirtschaftsstrafkammer
- ● Fachtiefe: Verständnis von Bilanzen, Zahlungsflüssen, Branchenbesonderheiten – wichtig bei Bilanzdelikten, Untreue, Karussellfällen.
- ● Verfahrenswissen: Sicherer Umgang mit komplexer Beweisaufnahme, Urkundeneinbringung und zeitökonomischer Verhandlungsführung.
- ● Strategie: Chancen für Einstellungen/Begrenzungen erkennen, Risiken für Vermögensmaßnahmen (z. B. Einziehung) gering halten.
- ● Schutzrechte: Wahrung von Schweigerecht und fair trial, kein unbedachter „Erklärungsdruck“.
Häufige Deliktskomplexe – kurz erklärt
Vermögensdelikte: Betrug, Computerbetrug, Untreue, Eingehungsbetrug, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung.
Arbeits- & Sozialbezug: § 266a StGB, Verfahren mit Bezügen zu Schwarzarbeit.
Steuer-/Zollbezug: Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarussell, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht.
Kapitalmarkt & Wettbewerb: Kursmanipulation, Wettbewerbsregister (Auswirkungen auf Unternehmen).
FAQ – Wirtschaftsstrafkammer (für Mandantinnen & Mandanten)
Was ist die Wirtschaftsstrafkammer?
Eine spezialisierte Kammer des Landgerichts für Wirtschaftsstrafsachen. Überblicksartikel: Wirtschaftsstrafkammer.
Muss jede Wirtschaftsstrafsache dorthin?
Nein. Zuständig ist die Kammer, wenn besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind. Zudem können Verfahren aus mehreren Bezirken konzentriert werden.
Wie lange dauern solche Verfahren?
Häufig länger als Standardsachen: komplexe Beweisaufnahme, umfangreiche Urkunden, Sachverständige. Eine gute Taktik spart Zeit und fokussiert auf das Wesentliche.
Wie verhalte ich mich bei Vorladung/Durchsuchung?
Ruhe bewahren, nichts zur Sache sagen, Verteidigung anrufen. Hilfreich: Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme.
Was ist in der Hauptverhandlung wichtig?
Geordnete Antragspraxis, strukturierter Urkundenbeweis, klare Fragetechnik. Grundlagen: Hauptverhandlung, Urteil.
Kann ich gegen das Urteil vorgehen?
Ja. Nach Urteilszustellung prüfen wir die Revision – häufig mit Blick auf Strafzumessungsfehler.
Call-to-Action: Jetzt informieren & verteidigen lassen
Sie sind von einem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer betroffen? Wir analysieren Ihre Lage, strukturieren die Verteidigung und vertreten Sie bundesweit aus Frankfurt am Main. Aktuelle Hinweise zu Entscheidungen und Entwicklungen finden Sie unter Aktuelles. Sprechen Sie uns an.
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Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Steuerstrafrecht vereint unser Team aus 3 Spezialisten für Steuerstrafrecht und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Als Kooperationspartner Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUni Hagen)
- Über 25 Jahre Erfahrung als Steuerfahnder
- Fachanwälte für Strafrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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