Strafverteidigung in Frankfurt – § 266a StGB wirksam abwehren, bundesweit vertreten
Problem: Vorwurf „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ – was steht im Raum?
Der Vorwurf nach § 266a StGB trifft Betroffene oft plötzlich: eine Durchsuchung, die Vorladung oder bereits die Anklageschrift. Im Kern geht es um nicht oder nicht rechtzeitig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge – häufig in Konstellationen rund um Abrechnungen, Einsatz von Subunternehmern oder Fragen der Scheinselbständigkeit. Schon das Ermittlungsverfahren ist belastend: Es drohen Beschlagnahmen, Kontenprüfungen und im Einzelfall ein Haftbefehl beziehungsweise Untersuchungshaft.
Wichtig: Als Beschuldigte oder Beschuldigter sind Sie zu Angaben nicht verpflichtet. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht konsequent und suchen Sie früh anwaltliche Strafverteidigung. Wir veranlassen sofort Akteneinsicht über die Staatsanwaltschaft und klären, ob Termine bei Polizei oder Finanzbehörden verlegt oder abgesagt werden können.
Lösung: Konsequente Verteidigung – Risiken begrenzen, Spielräume nutzen
Ziel unserer Verteidigung ist die Schadensbegrenzung in jeder Verfahrenslage: vom frühen Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Berufung oder Revision. Je nach Aktenlage prüfen wir eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO oder eine Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO). Bei hinreichendem Tatverdacht arbeiten wir mit Nachdruck an einer Strafmilderung bis hin zur Bewährung, einer begrenzten Geldstrafe oder an Alternativen wie dem Strafbefehl.
- • Früh handeln: Akteneinsicht sichern, Ermittlungsstand rekonstruieren, Schweigen wahren
- • Einziehung/Vermögensabschöpfung und Zahlungsströme rechtlich einordnen
- • Beitragsschäden rechnerisch prüfen; Abgrenzung zum Arbeitsstrafrecht sauber herausarbeiten
- • Verfahrensökonomie nutzen (Einstellung, Auflagen, Verständigung)
- • In der Hauptverhandlung: Beweisaufnahme zielgerichtet steuern, Beweisanträge taktisch platzieren
Vorgehen: Schritt für Schritt zur sicheren Strategie
Im Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und Risiken – vom Strafmaß bis zu berufsrechtlichen Konsequenzen. Anschließend bewerten wir die Ermittlungsakte, inklusive etwaiger Ermittlungsakte der Finanzkontrolle (FKS). Daraus entwickeln wir eine belastbare Verteidigungslinie.
- • Erstberatung & Soforthilfe: Einschätzung, Notfallmanagement bei Festnahme oder vorläufiger Festnahme
- • Aktenanalyse: Tatvorwurf präzisieren, Tatverdacht und Vorsatz prüfen, Irrtums- und Organisationsfragen bewerten
- • Prozessplanung: Optionen auf Einstellung nach § 153 StPO, §§ 154 ff. StPO oder Verhandlungslösungen ausloten
- • Hauptverhandlung: Zeugen gezielt befragen, Selbstleseverfahren und Beweisaufnahme taktisch nutzen
- • Rechtsmittel: Urteil gründlich prüfen, Rechtsmittel wahren, Wiederaufnahme in Sonderfällen
Was droht konkret? Nebenfolgen & Registereinträge nach § 266a StGB
Die Nebenfolgen einer Verurteilung nach § 266a StGB sind oft einschneidender als die eigentliche Strafe. Dazu zählen berufsrechtliche Maßnahmen, gewerberechtliche Untersagungen oder befristete Organfunktionen-Sperren. Auch Vergabe- und Registerfolgen spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle.
- • Beruf & Gewerbe: Risiken von Berufsverbot bis Geldbuße; in Einzelfällen Relevanz von Geschäftsführersperren
- • Registereinträge: Auswirkungen von Rechtskraft auf (BZR – falls auf der Website vorhanden, bitte beachten: nur freigegebene Links verwenden) und Wettbewerbsregister
- • Finanzielle Folgen: Strafen, Strafzumessung und Vermögensabschöpfung
- • Privatbereich: Mögliche Auswirkungen auf Fahrerlaubnis, Reise- und Erlaubnisthemen sowie (falls vorhanden: Waffenrecht-Artikel)
Für Betroffene ist entscheidend: Nebenfolgen lassen sich oft steuern – sei es durch eine frühe Einordnung des Tatvorwurfs, eine belastbare Berechnung des vermeintlichen Fehlbetrags oder durch zielgerichtete prozessuale Schritte.
Rechtliche Einordnung: Tatbestand, Vorsatz, Irrtum
Der Tatbestand des § 266a StGB setzt je nach Absatz unterschiedliche Konstellationen voraus. In der Praxis dreht sich vieles um Abgrenzungen: War eine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, oder lag ein anderer Status vor? Gab es Irrtümer bei der Beurteilung? Lagen organisatorische Versäumnisse vor, die keine strafrechtliche Vorsatz-Zuschreibung tragen? Genau hier setzen wir an – mit einer präzisen Tatsachenanalyse und einer klaren juristischen Argumentation.
Im Ermittlungsverfahren prüfen wir, ob überhaupt ein Anfangsverdacht bestand und ob Akteneinsicht & Steuergeheimnis gewahrt sind. Bei problematischen Maßnahmen (z. B. Durchsuchung) verteidigen wir Ihre Rechte konsequent.
Vorteile mit Buchert Jacob Peter
Als Kanzlei für Strafverteidigung mit langjähriger Erfahrung in Wirtschaftsstrafverfahren – darunter zahlreiche Verfahren zu § 266a StGB – vertreten wir Sie diskret, zielorientiert und bundesweit. Wir kennen die Praxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften ebenso wie die Besonderheiten im Arbeitsstrafrecht und in Schnittstellen zum Insolvenzstrafrecht.
- • Schnelle Erreichbarkeit und strukturiertes Notfallmanagement
- • Gründliche Aktenarbeit, klare Kommunikation, realistische Ziele
- • Taktische Verfahrensführung mit Fokus auf Nebenfolgen
- • Bundesweite Vertretung in allen Verfahrensstadien
Call-to-Action: Soforthilfe bei § 266a StGB
Sie benötigen sofortige Unterstützung? Kontaktieren Sie uns direkt – wir sichern umgehend Akteneinsicht, koordinieren Termine und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie. Werfen Sie auch einen Blick auf Aktuelles für wichtige Entwicklungen im Strafrecht.
FAQ – § 266a StGB: Häufige Fragen
Was sollte ich nach einer Vorladung tun?
Melden Sie sich bei uns, sagen Sie den Termin über die Verteidigung ab und machen Sie bis zur Akteneinsicht keine Angaben zur Sache. Jede Einlassung sollte aktenbasiert erfolgen.
Muss ich eine Hausdurchsuchung dulden?
Bei richterlicher Anordnung ja; dennoch prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und der Beschlagnahmen und setzen Rechtsmittel durch, wenn Grenzen überschritten wurden.
Welche Strafen sind in § 266a-Fällen typisch?
Die Bandbreite reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Maßgeblich sind u. a. Schadenshöhe, Tatzeitraum und persönliche Umstände. Wir arbeiten auf Strafmilderung und Verfahrensvermeidung hin.
Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren einzustellen?
Je nach Aktenlage kommen § 153 StPO, § 153a StPO oder § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Das prüfen wir nach Akteneinsicht zielgerichtet.
Welche Nebenfolgen sind besonders relevant?
Unsere Erfahrung zeigt: Die Nebenfolgen nach § 266a StGB – etwa berufsrechtliche Konsequenzen oder Eintragungen – sind häufig das größte Risiko. Wir planen deshalb die Verteidigung immer nebenfolgenorientiert.
Was, wenn bereits ein Urteil ergangen ist?
Wir prüfen Rechtsmittel wie Berufung und Revision sowie besondere Konstellationen der Wiedereinsetzung oder Wiederaufnahme.
Weiterführende Informationen im Rechtslexikon
Präzise Grundlagen und Abläufe finden Sie u. a. in: Ablauf Strafverfahren, Beschuldigtenvernehmung, Strafverfahren, Urteil, Strafen, (bitte nur einmalig pro Abschnitt verlinken) sowie der Übersicht im Rechtslexikon.
Ihr nächster Schritt
Sprechen Sie uns an – anonym und unverbindlich. Als Kanzlei Buchert Jacob Peter stehen wir für klare Beratung, sorgfältige Aktenarbeit und entschlossene Strafverteidigung in allen Phasen.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- • Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- • Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- • Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- • Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
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