Cum-Ex-Handelsgeschäft – Übersicht
Cum-Ex steht für eine besondere Abwicklung rund um den Dividendenstichtag, bei der Aktien „cum Dividende“ gekauft und erst „ex Dividende“ geliefert werden. Daraus resultieren Kompensationszahlungen („manufactured dividend“) und – im Verdachtsfall – komplexe Ermittlungen. Als Kanzlei Buchert Jacob Peter vertreten wir Beschuldigte bundesweit in Verfahren mit Bezug zu Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Dieser Überblick erklärt den typischen Ablauf des Cum-Ex-Handelsgeschäfts, ordnet die strafrechtlichen Risiken ein und zeigt, wie wir Ihre Strafverteidigung strukturiert aufbauen.
Problem: Ermittlungsdruck bei Cum-Ex – was ist passiert?
Die Cum-Ex-Handelsstrategie nutzt den Zeitraum um Hauptversammlung und Ex-Tag. Wer kurz vor dem Beschluss der Dividende mit Anspruch („cum“) erwirbt, die Aktie aber erst nach dem Stichtag ohne Anspruch („ex“) erhält, bekommt regelmäßig eine Kompensationszahlung. Im Verdachtsfall steht der Vorwurf im Raum, durch die Abwicklung sei eine mehrfache steuerliche Anrechnung der Kapitalertragsteuer (KESt) ermöglicht worden. Ermittlungen beginnen oft mit Anfangsverdacht, gehen in ein Ermittlungsverfahren über und können zu Durchsuchung, Beschlagnahme oder einer Vorladung führen.
Für Betroffene – Traders, Intermediäre, Depotkunden, Organmitglieder – stellen sich unmittelbar Fragen nach Risiken, Rechten und dem richtigen Vorgehen. Unser Ansatz ist fokussiert auf die Strafverteidigung des Einzelnen: Wir ordnen Vorwürfe ein, sichern Unterlagen und strukturieren die Kommunikation mit Steuerfahndung und Finanzamt.
Lösung: Verteidigen – nicht spekulieren
Was Cum-Ex ausmacht – kurz zusammengefasst
Ein Cum-Ex-Geschäft ist ein Handelsgeschäft, in dem der Erwerber die Aktie ex Dividende erhält und zugleich eine Zahlung, die der Nettodividende entspricht. Häufig wird hierzu ein Leerverkauf genutzt: Der Verkäufer veräußert Aktien, die er beim Abschluss nicht besitzt, und deckt sich zwischen HV-Tag und Lieferung beim „Stückegeber“ ein. Viele Transaktionen erfolgen OTC. Die Abwicklung über Clearstream (CBF) beinhaltet Settlement, Verbuchung der Nettodividende und Kompensationen. Das Ganze unterscheidet sich deutlich von Cum/Cum-Gestaltungen – die strafrechtliche Bewertung richtet sich stets nach dem konkreten Einzelfall.
Wann wird es strafrechtlich relevant?
Ermittlungsbehörden prüfen, ob durch die Abfolge der Geschäfte und die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 3 EStG eine mehrfache Anrechnung der KESt ausgelöst wurde. Im Raum stehen u. a. Steuerhinterziehung, Beihilfe oder (seltener) Geldwäsche. Entscheidend ist, wer welche Rolle spielte (Leerverkäufer, Erwerber, Stückegeber), wie die Lieferfristen (t+2/t+1/gleich-tag) vereinbart waren und welche Bescheinigungen tatsächlich ausgestellt wurden.
Vorgehen: So bauen wir Ihre Verteidigung auf
- ● Schnellprüfung des Vorwurfs – Sichtung von Ermittlungsakte, Handelsketten, Zeitpunkten (HV-Tag, Ex-Tag), Rollenverteilung und Bescheinigungen.
- ● Rechte sichern – frühzeitige Akteneinsicht, Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.
- ● Beweisstruktur – Abgleich Kompensationszahlungen, KESt-Abzüge, Auszüge und Handelsbestätigungen; Prüfung möglicher Einziehung von Erträgen.
- ● Verfahrensoptionen – von Einstellungsantrag über Verständigung bis gerichtlicher Klärung vor der Wirtschaftsstrafkammer.
- ● Mandantenorientierung – klare, ruhige Kommunikation; Vorbereitung auf Hauptverhandlung, Zeugenfragen und Revision.
Rechtlicher Rahmen: Handelskette, Bescheinigung, KESt
Im Kern beruht die Profitabilität mancher Strukturen darauf, dass der Leerverkäufer den im Veräußerungserlös enthaltenen Bruttodividendenbetrag vereinnahmt, während er nur mit der Nettodividende belastet wird. Der Erwerber erhält ex Dividende die Aktie und zusätzlich die Kompensation. Wegen der Steuerbescheinigung kann es zur doppelten oder mehrfachen Anrechnung derselben KESt kommen. Ob eine Strafbarkeit vorliegt, richtet sich nicht nach Etiketten („Cum-Ex“), sondern nach der konkreten Umsetzung und subjektiven Vorstellungen der Beteiligten – Stichwort Vorsatz bzw. (aus Verteidigungssicht bedeutsam) Irrtums- oder Informationslagen (Irrtum).
Neben dem materiellen Steuerrecht spielen Verfahrensnormen eine erhebliche Rolle. Für die Strafzumessung sind Umfang, Dauer, Rolle, Mitwirkung und Schadenshöhe maßgeblich; strategisch bedeutsam sind zudem die Möglichkeiten einer Einstellung oder Einstellung gegen Auflagen. In der Praxis sind auch Strafen, Bewährung und die Frage einer strafzumessungsrechtlichen Überprüfung in der Revision relevant.
Typischer Ablauf eines Cum-Ex-Geschäfts (übersichtlich)
- ● Verkauf um den HV-Tag – ausländischer Leerverkäufer verkauft dividendenberechtigte Aktien (cum) an Erwerber.
- ● Lieferfristen – Settlement meist t+2; parallele Eindeckung beim „Stückegeber“ (OTC), häufig ex/ex mit t+1 oder taggleich.
- ● Lieferung & Kompensation – Erwerber erhält Aktien ex Dividende und eine Zahlung in Höhe der Nettodividende; Belastung des Leerverkäufers über seine Depotbank.
- ● Bescheinigung – Depotbank bescheinigt den Eingang der Nettodividende; Finanzamt prüft Anrechnung oder Erstattung.
- ● Rückverkauf – (Leer-)Erwerber veräußert die Aktien zurück; Kreisschluss.
Abweichungen sind häufig und verfahrensentscheidend. Deshalb ist die präzise Rekonstruktion der Handelskette – unterstützt durch Aktenlage und Handelsunterlagen – eine Schlüsselaufgabe der Verteidigung.
Verteidigungshebel in der Praxis
Unsere Verteidigung bündelt materielle Einwände (fehlender Vorsatz, alternative Kausalketten, Nichtgeeignetheit der Bescheinigung für Mehrfachanrechnung) mit prozessualer Kontrolle. Wir achten auf die Beachtung von Rechten aus Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht, verhindern unzulässige Drucksituationen und bereiten Sie auf Hauptverhandlung oder Anklageschrift vor. Bei finanziellen Folgen prüfen wir Alternativen zur Einziehung und behalten Urteil und Rechtsmittel im Blick.
Wichtige Abgrenzung: Cum-Ex vs. Cum/Cum
Während Cum-Ex auf Ketten mit Leerverkauf und Kompensation rund um den Ex-Tag zielt, adressiert Cum/Cum-Geschäft vor allem Haltestrukturen ausländischer Investoren zur Optimierung der KESt-Belastung. Für die Strafverteidigung sind Vorgeschichte, Rollen, Verträge und Absprachen maßgeblich – Pauschalurteile helfen nicht weiter.
Was tun bei Maßnahmen der Ermittlungsbehörden?
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand, kontaktieren Sie umgehend anwaltliche Hilfe. Sagen Sie ohne Verteidiger nichts zur Sache. Wir sind bei Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft erreichbar, übernehmen die Kommunikation und beantragen zügig Akteneinsicht. Aktuelle Hinweise veröffentlichen wir unter Aktuelles.
FAQ – Cum-Ex-Handelsgeschäft & Verteidigung
Worin liegt der strafrechtliche Vorwurf bei Cum-Ex?
Im Kern geht es um die Frage, ob durch Handels- und Abwicklungsabläufe eine Steuerhinterziehung begangen wurde, insbesondere durch mehrfache Anrechnung derselben KESt. Maßgeblich sind die konkrete Umsetzung und die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten.
Ist eine Kompensationszahlung per se verdächtig?
Nein. Kompensationen sind zivilrechtlich nachvollziehbar. Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn Bescheinigungen und Anrechnungen zu einer unzutreffenden steuerlichen Wirkung führen – das ist eine Einzelfallprüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Cum-Ex und Cum/Cum?
Cum-Ex/Cum-Cum – Überblick: Cum-Ex arbeitet rund um Ex-Tag/Leerverkauf; Cum/Cum betrifft Haltestrukturen zur KESt-Optimierung. Beide unterscheiden sich in Ablauf und Bewertung.
Wie reagiere ich auf eine Vorladung?
Gehen Sie nicht unvorbereitet zur Beschuldigtenvernehmung. Wir klären vorab Aktenlage, Rechte und Strategie. Oft ist eine schriftliche Stellungnahme oder Terminverlegung sinnvoll.
Drohen Einziehung und hohe Strafen?
Je nach Tatbeitrag, Dauer und Schadenshöhe kommen Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen in Betracht; häufig steht auch die Einziehung im Raum. Wir arbeiten auf Risikoreduzierung, Verfahrensabkürzung und maßvolle Strafzumessung hin.
Muss ich als Zeuge aussagen?
Prüfen Sie Rechte als Zeuge, etwa das Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht. Unbedachte Aussagen können Positionen schwächen – sprechen Sie vorher mit uns.
Call-to-Action: Diskret sprechen. Zielgerichtet handeln.
Sie benötigen Verteidigung in einer Cum-Ex-Ermittlung? Wir strukturieren Ihre Strafverteidigung, sichern Rechte und arbeiten auf praxisnahe Lösungen – in Frankfurt und bundesweit. Laufende Hinweise finden Sie unter Aktuelles.
Unsere Experten im Steuerstrafrecht und Cum-Ex in Frankfurt
Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Steuerstrafrecht vereint unser Team aus 3 Spezialisten für Steuerstrafrecht und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Als Kooperationspartner Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUni Hagen)
- Über 25 Jahre Erfahrung als Steuerfahnder
- Fachanwälte für Strafrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte für Strafrecht und Anwälte für Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Telefon: 069 710 33 330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
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