Expertise, Veröffentlichungen & Referenzen der Kanzlei Buchert Jacob Peter
Nachprüfbare Erfahrung statt allgemeiner Werbeaussagen: Buchert Jacob Peter verbindet langjährige forensische Strafverteidigung mit Unternehmensverteidigung, Internal Investigations, strafrechtlicher Compliance-Beratung und der Tätigkeit als anwaltliche Ombudsperson. Auf dieser Seite bündeln wir ausgewählte anonymisierte Mandatserfahrung, öffentlich dokumentierte Ombudsperson-Mandate, Fachpublikationen sowie wissenschaftliche und berufliche Qualifikationen.
Erfahrung in Zahlen
Die Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und vertritt Privatpersonen, Geschäftsführer, Vorstände, sonstige Organmitglieder und Unternehmen bundesweit – insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, in der Unternehmensverteidigung und bei Internal Investigations.
25+ Jahre Erfahrung der Kanzlei im Strafrecht, in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, Compliance-Fragen und Ombudsperson-Mandaten.
Mehrere tausend kumulierte Verhandlungstage in Strafverfahren, insbesondere in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.
70+ Mandate als anwaltliche Ombudspersonen beziehungsweise Vertrauensanwälte für Unternehmen und Organisationen.
Vertraulichkeit und anwaltliche Verschwiegenheit
Strafverteidigung, Unternehmensverteidigung und interne Untersuchungen betreffen regelmäßig besonders sensible Sachverhalte. Mandanten aus diesen Bereichen nennen wir deshalb grundsätzlich nicht namentlich. Die nachfolgend beschriebenen Mandate sind bewusst anonymisiert und teilweise weiter abstrahiert; identifizierende Angaben wie Namen, konkrete Gerichte, Aktenzeichen, Tatzeiträume, exakte Schadenssummen oder besondere Einzelheiten wurden weggelassen. Namen von Unternehmen oder Organisationen nennen wir nur dort, wo die betreffende Mandatsbeziehung von diesen selbst öffentlich kommuniziert wird – insbesondere bei Ombudspersonen und Vertrauensanwälten.
Ausgewählte anonymisierte Erfahrung aus der Strafverteidigung
Die Beispiele zeigen unterschiedliche Schwerpunkte unserer forensischen Tätigkeit. Sie sind nicht als vollständige Fallliste zu verstehen, sondern als anonymisierte Auswahl typischer und besonders anspruchsvoller Verfahrenskonstellationen. Steuerstrafrecht · § 266a StGB
Schwarzlohn, Abdeckrechnungen und Sozialversicherungsbeiträge
Verteidigung eines Unternehmers in einem umfangreichen Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung und weiterer Vermögensdelikte. Im Mittelpunkt standen angebliche Schwarzlohnzahlungen und Rechnungen von Subunternehmen, denen nach Auffassung der Ermittlungsbehörden keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen. Trotz einer erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsschadensdimension blieb es bei einer Freiheitsstrafe von deutlich unter zwei Jahren, deren Vollstreckung vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mehr zum Arbeitsstrafrecht · Mehr zum Steuerstrafrecht · Einstellung
Beendigung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens ohne Anklage
Verteidigung eines Unternehmers in umfangreichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Behörden gingen von einer erheblichen Schadenssumme aus und stützten ihre Berechnungen unter anderem auf vermeintliche Abdeckrechnungen und nicht ordnungsgemäß abgerechnete Beschäftigungsverhältnisse. Das Verfahren wurde gemäß § 153a StPO ohne Erhebung der öffentlichen Klage beendet.
Verteidigung eines Geschäftsführers
Verteidigung eines Geschäftsführers in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und eines Vermögensdelikts. Trotz mehrerer Tatvorwürfe konnte die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mehr zum Insolvenzstrafrecht · Geldwäsche
Individualverteidigung in einem Mehrpersonenverfahren
Verteidigung eines Mitangeklagten in einem umfangreichen Geldwäscheverfahren. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sein Bankkonto zur Entgegennahme und Weiterleitung inkriminierter Gelder zur Verfügung gestellt zu haben. Das Verfahren endete für ihn mit einer vollständig zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe.
Zum Wirtschaftsstrafrecht · Kapitalmarktstrafrecht
Komplexes Fonds- und Anlageverfahren
Verteidigung in einem langjährigen Wirtschaftsstrafverfahren aus dem Bereich des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Gegenstand waren unter anderem die Verwendung von Anlegergeldern, gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeiten, Untreuevorwürfe, steuerrechtliche Fragen sowie umfangreiche Einziehungsentscheidungen. Das Verfahren erforderte eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme vor einer Wirtschaftsstrafkammer (über 40 Hauptverhandlungstage und über 200 Beweisanträge).
Mehr zum Kapitalmarktstrafrecht
Unternehmensverteidigung und fortlaufende strafrechtliche Beratung
Unternehmen benötigen in strafrechtlichen Krisen eine eigene, von der Individualverteidigung getrennte Strategie. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl fortlaufende strafrechtliche Beratung als auch die unmittelbare Verteidigung des Unternehmens in Ermittlungs-, Bußgeld- und Hauptverfahren. Kreditinstitut · fortlaufende Beratung.
Strafrechtliche Beratung und Vertretung eines Kreditinstituts
Fortlaufende strafrechtliche Beratung und Vertretung eines deutschen Kreditinstituts in komplexen Wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Die Tätigkeit umfasst die Begleitung mehrerer umfangreicher Strafverfahren sowie die Beratung zu strafrechtlicher Unternehmensverantwortung, Nebenbeteiligung, Einziehung und Vermögensabschöpfung. Die Kanzlei begleitet dabei sowohl Ermittlungs- als auch gerichtliche Hauptverfahren.
Mehr zur strafrechtlichen Unternehmensberatung · §§ 30, 130 OWiG · Compliance
Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen
Verteidigung eines international tätigen Unternehmens in einem laufenden Verfahren wegen behaupteter Organisations- und Aufsichtspflichtverletzungen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen einer Unternehmensverantwortung nach §§ 30, 130 OWiG, die Reichweite unternehmerischer Aufsichtspflichten, vorhandene Compliance- und Kontrollstrukturen sowie die Verantwortungsabgrenzung beim Einsatz externer Dienstleister.
Mehr zur Unternehmensverteidigung
Ausgewählte Erfahrung mit Internal Investigations
Buchert Jacob Peter führt und begleitet interne Untersuchungen von der ersten Bewertung einer Hinweisgebermeldung über Untersuchungsplanung, Dokumenten- und Datenanalyse sowie Mitarbeiterinterviews bis zur strafrechtlichen Würdigung und zum Abschlussbericht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen interner Sachverhaltsaufklärung und einer möglichen späteren Unternehmens- oder Individualverteidigung.
Interne Untersuchung nach anonymer Hinweisgebermeldung
Durchführung einer umfassenden internen Untersuchung für ein international tätiges Unternehmen nach Eingang einer anonymen Hinweisgebermeldung. Gegenstand waren unterschiedliche Verdachtsmomente aus dem Bereich möglicher Vermögens-, Korruptions- und Compliance-Verstöße. Die Untersuchung umfasste die strukturierte Auswertung umfangreicher Dokumentation sowie zahlreiche Mitarbeiterinterviews. Die Vorwürfe wurden ergebnisoffen anhand der verfügbaren Beweismittel überprüft und differenziert bewertet. Cross-Border Investigation
Grenzüberschreitende interne Untersuchung
Leitung einer grenzüberschreitenden internen Untersuchung für eine international tätige Unternehmensgruppe. Untersucht wurden mögliche Vermögens- und Korruptionsdelikte sowie Verstöße gegen interne Compliance-Vorgaben im Zusammenhang mit einem größeren Auslandsprojekt. Die Untersuchung umfasste umfangreiche Dokumenten- und Rechnungsanalysen sowie Mitarbeiterinterviews an mehreren internationalen Standorten. Investigation + Strafverfahren
Interne Untersuchung parallel zu staatlichen Ermittlungen
Beratung und interne Sachverhaltsaufklärung für eine Organisation bei gleichzeitig laufenden strafrechtlichen Ermittlungen. Ein Schwerpunkt lag auf der Abstimmung interner Untersuchungsmaßnahmen mit dem staatlichen Ermittlungsverfahren. Beweissicherung, Dokumentenauswertung, mögliche Mitarbeiterbefragungen und Verteidigungsinteressen mussten so koordiniert werden, dass die strafprozessuale Position nicht beeinträchtigt wurde. Workplace Investigation
Untersuchung nach Hinweisen auf persönliches Fehlverhalten
Durchführung einer internen Untersuchung nach Meldungen über mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern und Führungskräften. Gegenstand waren unter anderem unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz sowie hiermit verbundene Compliance- und Führungsfragen. Es wurden zahlreiche persönliche Interviews geführt und vorhandene Kommunikationsunterlagen ausgewertet; die einzelnen Vorwürfe wurden getrennt und beweisorientiert bewertet.
Ausführlich zu Ablauf, Beweissicherung, Interviews und Abschlussbericht bei Internal Investigations
Öffentlich dokumentierte Ombudsperson- und Vertrauensanwaltsmandate
Die Kanzlei betreut mehr als 70 Unternehmen und Organisationen als anwaltliche Ombudspersonen beziehungsweise Vertrauensanwälte. Zahlreiche Auftraggeber kommunizieren diese Mandatsbeziehung auf ihren eigenen Websites. Die folgenden Beispiele sind deshalb – anders als klassische Straf- und Investigation-Mandate – öffentlich nachprüfbar.
Deka-Gruppe / DekaBank
Dr. Rainer Buchert wird als Vertrauensanwalt und Hinweisgeberstelle benannt; Dr. Caroline Jacob übernimmt die Vertretung.
DZ BANK
Die DZ BANK benennt Buchert Jacob Peter als externe Ombudsstelle sowie Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob als Ansprechpartner.
Union Investment
Union Investment führt die Kanzlei als externen Ombudsmann und nennt Dr. Rainer Buchert sowie Dr. Caroline Jacob persönlich.
Heraeus
Heraeus nennt Dr. Rainer Buchert als externen Ombudsmann im Rahmen des konzernweiten Compliance- und Hinweisgebersystems.
SPIE Germany Switzerland Austria
SPIE hat einen externen Rechtsanwalt als Ombudsperson bestellt und benennt hierfür Dr. Rainer Buchert.
World Vision Deutschland
World Vision benennt Dr. Caroline Jacob als Ombudsperson; Dr. Rainer Buchert ist als Vertreter vorgesehen.
SWISS
SWISS nennt Dr. Rainer Buchert als externen Ombudsmann ihres Compliance- und Hinweisgebersystems.
GLS Group
Die GLS Group führt Dr. Rainer Buchert als anwaltlichen Ombudsmann für vertrauliche Hinweise auf Straftaten und vergleichbar schwere Verstöße.
Mehr zur Tätigkeit als Ombudsperson und Vertrauensanwalt · Ombudsperson-Website der Kanzlei
Fachliche Qualifikation der Partner
Die Mandatsarbeit wird durch strafrechtliche Spezialisierung, Zusatzqualifikationen, Erfahrung aus Strafverfolgung und Unternehmenspraxis sowie wissenschaftliche Tätigkeit ergänzt.
Dr. Caroline Jacob
Fachanwältin für Strafrecht mit mehr als 20 Jahren strafrechtlicher Tätigkeit und Promotion im Wirtschaftsstrafrecht.
- zertifizierte Verteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- zertifizierte Verteidigerin im Steuerstrafrecht (DSV)
- zertifizierte Bilanzierungsexpertin
- zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- Schwerpunkte: Unternehmensverteidigung, Internal Investigations, Compliance und Ombudsperson-Mandate
Frank M. Peter
Fachanwalt für Strafrecht und seit über fünfzehn Jahren als Strafverteidiger tätig; seit 2021 Partner bei Buchert Jacob Peter.
- Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht
- zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
- zertifizierter Bilanzierungsexperte
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Dr. Rainer Buchert
Rechtsanwalt und Polizeipräsident a. D.; seit 1999 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und Gründer der Kanzlei.
- zuvor leitende Funktionen beim Bundeskriminalamt, zuletzt Kriminaldirektor
- Landeskriminaldirektor und Leiter der Kriminalpolizei Sachsen-Anhalt
- Polizeipräsident von Stadt und Kreis Offenbach am Main
- Schwerpunkte: Wirtschaftsstrafrecht, Compliance, Ombudspersonen und Hinweisgebersysteme
- Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management
Wissenschaftliche Einbindung und besondere berufliche Erfahrung
Of Counsel · Wissenschaft
Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Strafrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seine Lehrbefugnis umfasst Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht einschließlich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehören Internationales Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Gutachten und Revisionen in Strafsachen.
Profil Prof. Dr. Frank Peter Schuster Of Counsel · Justiz & Wissenschaft
Fachpublikationen und Veröffentlichungen
Mitglieder der Kanzlei veröffentlichen zu Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafprozessrecht, Internal Investigations, Hinweisgebersystemen und Compliance.
Die folgende Auswahl bündelt die auf den Anwaltsprofilen ausgewiesenen Veröffentlichungen; soweit auf der Kanzleiwebsite eine PDF-Fassung bereitsteht, ist sie direkt verlinkt.
Frank M. Peter – Wirtschafts-, Steuer-, Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht
- „Berechnungsgrundlagen bei Schwarzlohnzahlungen – was ist das geringere Übel?“, Praxis Steuerstrafrecht (PStR), 11/2025.
- „Zur Entpflichtung eines Pflichtverteidigers“ – Besprechung AG Frankfurt a. M. vom 13.03.2019, Strafverteidiger Forum (StraFo), 9/2019.
- „Zur Feststellung des Irrtums bei Massenbetrugsfällen“ – zugleich Anmerkung zu BGH vom 16.08.2018 – 5 StR 348/18, Strafverteidiger Forum (StraFo), 5/2019.
- „Das Kompensationsverbot im Wandel der Zeit“ – zugleich Anmerkung zu BGH vom 13.09.2018 – 1 StR 642/17, Betriebs-Berater (BB), 6/2019.
- „Keine Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Kenntnis der Finanzbehörden“, Der Steuerberater (StB), 1+2/2018, gemeinsam mit RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M.
- „Handwerkliche Fehler in Durchsuchungsbeschlüssen sowie andere Irrungen und Wirrungen in Steuer-CD-Fällen (I)“, Der Steuerberater (StB), 7+8/2017, gemeinsam mit RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M.
- „Der Steuerberater als Strafverteidiger“ – zugleich Anmerkung zu OLG Hamm vom 02.08.2016 – 4 RVs 78/16, Der Steuerberater (StB), 4/2017.
- „Restschuldbefreiung: Steuerverbindlichkeiten in der Verbraucherinsolvenz“, Praxis Steuerstrafrecht (PStR), 03/2017.
- „Zu spät – oder strafbar? Ein Urteil klärt Risiken bei der Steuererklärung“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Wirtschaft / Recht und Steuern, 01.11.2017, gemeinsam mit RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M.
- „Steuerstrafverfahren: Die möglichen berufsrechtlichen Folgen sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen“, Praxis Steuerstrafrecht (PStR), 12/2016.
- „Steuerhinterziehung bei Reverse-Charge-Umsätzen?“, Praxis Steuerstrafrecht (PStR), 10/2016, gemeinsam mit Dipl.-iur. Trinks.
Alle Angaben im Profil von Frank M. Peter
Dr. Rainer Buchert – Hinweisgebersysteme, Ombudspersonen und Compliance
- „DSGVO-Auskunftsansprüche contra Hinweisgeberschutz“, zugleich Besprechung von LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.12.2018 – 17 Sa 11/18, ZWH 2019, S. 375–376, gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Buchert.
- „Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – auch ein Schutz für Whistleblower?“, ZWH 2018, S. 309–316, gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Buchert.
- „Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren“, zugleich Besprechung von LG Bochum, Beschl. v. 16.03.2016 – II-6 Qs 1/16, Strafverteidiger (StV) 03/2017, S. 204–209, gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Buchert.
- „Hinweisgebersysteme – Insbesondere die externe Ombudsperson als Instrument zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität“, in: Fraud Management – der Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität, Frankfurt School Verlag, 2012.
- Rezension zu Hinweisgebersysteme – Implementierung im Unternehmen, Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2012, S. VI–VII.
- „Hinweisgebersysteme des Unternehmens“, in: Internal Investigations – Ermittlungen im Unternehmen, C.F. Müller, 2013.
- Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen, 1. Auflage 2013 und 2. Auflage 2016, C.F. Müller.
- „Zusammenarbeit mit Ombudspersonen und Whistleblower-Systeme“, in: Der Compliance-Officer, C.H. Beck, 2015.
- „Ombudsmann und Hotline“, in: Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, C.H. Beck.
Alle Angaben im Profil von Dr. Rainer Buchert
Dr. Caroline Jacob – Internal Investigations und Hinweisgebersysteme
- Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen, 1. Auflage 2013, C.F. Müller.
- Rezension zu Hinweisgebersysteme – Implementierung im Unternehmen, C.F. Müller, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2012, S. VI–VII.
- Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen, 2. Auflage 2016, C.F. Müller.
Alle Angaben im Profil von Dr. Caroline Jacob
Auszeichnungen und externe Anerkennung
Aufgeführt werden ausgewählte externe Empfehlungen, die die fachliche Positionierung der Kanzlei beziehungsweise einzelner Partner ergänzen.
2021
FOCUS TOP Rechtsanwalt – Strafrecht
Frank M. Peter wurde 2021 im Bereich Strafrecht als TOP Rechtsanwalt empfohlen.
2020
FOCUS TOP Rechtsanwalt – Strafrecht
Frank M. Peter wurde 2020 im Bereich Strafrecht als TOP Rechtsanwalt empfohlen.
Weiterführende Expertise
Strafverteidigung
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Unternehmen, Compliance und Aufklärung
Unternehmensverteidigung
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudspersonen und Vertrauensanwälte
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Unternehmensverteidigung und Internal Investigations
Buchert Jacob Peter berät und verteidigt Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte, Unternehmer und Privatpersonen bundesweit. In akuten Ermittlungs- und Krisensituationen ebenso wie bei präventiver strafrechtlicher Unternehmensberatung und internen Untersuchungen steht die Kanzlei als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
