Expertise, Veröffentlichungen & Referenzen der Kanzlei Buchert Jacob Peter

Nachprüfbare Erfahrung statt allgemeiner Werbeaussagen: Buchert Jacob Peter verbindet langjährige forensische Strafverteidigung mit Unternehmensverteidigung, Internal Investigations, strafrechtlicher Compliance-Beratung und der Tätigkeit als anwaltliche Ombudsperson. Auf dieser Seite bündeln wir ausgewählte anonymisierte Mandatserfahrung, öffentlich dokumentierte Ombudsperson-Mandate, Fachpublikationen sowie wissenschaftliche und berufliche Qualifikationen.

Erfahrung in Zahlen

Die Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und vertritt Privatpersonen, Geschäftsführer, Vorstände, sonstige Organmitglieder und Unternehmen bundesweit – insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, in der Unternehmensverteidigung und bei Internal Investigations.

25+ Jahre Erfahrung der Kanzlei im Strafrecht, in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, Compliance-Fragen und Ombudsperson-Mandaten.

Mehrere tausend kumulierte Verhandlungstage in Strafverfahren, insbesondere in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.

70+ Mandate als anwaltliche Ombudspersonen beziehungsweise Vertrauensanwälte für Unternehmen und Organisationen.

Vertraulichkeit und anwaltliche Verschwiegenheit

Strafverteidigung, Unternehmensverteidigung und interne Untersuchungen betreffen regelmäßig besonders sensible Sachverhalte. Mandanten aus diesen Bereichen nennen wir deshalb grundsätzlich nicht namentlich. Die nachfolgend beschriebenen Mandate sind bewusst anonymisiert und teilweise weiter abstrahiert; identifizierende Angaben wie Namen, konkrete Gerichte, Aktenzeichen, Tatzeiträume, exakte Schadenssummen oder besondere Einzelheiten wurden weggelassen. Namen von Unternehmen oder Organisationen nennen wir nur dort, wo die betreffende Mandatsbeziehung von diesen selbst öffentlich kommuniziert wird – insbesondere bei Ombudspersonen und Vertrauensanwälten.

Ausgewählte anonymisierte Erfahrung aus der Strafverteidigung

Die Beispiele zeigen unterschiedliche Schwerpunkte unserer forensischen Tätigkeit. Sie sind nicht als vollständige Fallliste zu verstehen, sondern als anonymisierte Auswahl typischer und besonders anspruchsvoller Verfahrenskonstellationen. Steuerstrafrecht · § 266a StGB

Schwarzlohn, Abdeckrechnungen und Sozialversicherungsbeiträge

Verteidigung eines Unternehmers in einem umfangreichen Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung und weiterer Vermögensdelikte. Im Mittelpunkt standen angebliche Schwarzlohnzahlungen und Rechnungen von Subunternehmen, denen nach Auffassung der Ermittlungsbehörden keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen. Trotz einer erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsschadensdimension blieb es bei einer Freiheitsstrafe von deutlich unter zwei Jahren, deren Vollstreckung vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Mehr zum Arbeitsstrafrecht · Mehr zum Steuerstrafrecht · Einstellung

Beendigung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens ohne Anklage

Verteidigung eines Unternehmers in umfangreichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Behörden gingen von einer erheblichen Schadenssumme aus und stützten ihre Berechnungen unter anderem auf vermeintliche Abdeckrechnungen und nicht ordnungsgemäß abgerechnete Beschäftigungsverhältnisse. Das Verfahren wurde gemäß § 153a StPO ohne Erhebung der öffentlichen Klage beendet.

Zum Steuerstrafrecht

Verteidigung eines Geschäftsführers

Verteidigung eines Geschäftsführers in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und eines Vermögensdelikts. Trotz mehrerer Tatvorwürfe konnte die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden.

Mehr zum Insolvenzstrafrecht · Geldwäsche

Individualverteidigung in einem Mehrpersonenverfahren

Verteidigung eines Mitangeklagten in einem umfangreichen Geldwäscheverfahren. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sein Bankkonto zur Entgegennahme und Weiterleitung inkriminierter Gelder zur Verfügung gestellt zu haben. Das Verfahren endete für ihn mit einer vollständig zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe.

Zum Wirtschaftsstrafrecht · Kapitalmarktstrafrecht

Komplexes Fonds- und Anlageverfahren

Verteidigung in einem langjährigen Wirtschaftsstrafverfahren aus dem Bereich des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Gegenstand waren unter anderem die Verwendung von Anlegergeldern, gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeiten, Untreuevorwürfe, steuerrechtliche Fragen sowie umfangreiche Einziehungsentscheidungen. Das Verfahren erforderte eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme vor einer Wirtschaftsstrafkammer (über 40 Hauptverhandlungstage und über 200 Beweisanträge).

Mehr zum Kapitalmarktstrafrecht

Unternehmensverteidigung und fortlaufende strafrechtliche Beratung

Unternehmen benötigen in strafrechtlichen Krisen eine eigene, von der Individualverteidigung getrennte Strategie. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl fortlaufende strafrechtliche Beratung als auch die unmittelbare Verteidigung des Unternehmens in Ermittlungs-, Bußgeld- und Hauptverfahren. Kreditinstitut · fortlaufende Beratung.

Strafrechtliche Beratung und Vertretung eines Kreditinstituts

Fortlaufende strafrechtliche Beratung und Vertretung eines deutschen Kreditinstituts in komplexen Wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Die Tätigkeit umfasst die Begleitung mehrerer umfangreicher Strafverfahren sowie die Beratung zu strafrechtlicher Unternehmensverantwortung, Nebenbeteiligung, Einziehung und Vermögensabschöpfung. Die Kanzlei begleitet dabei sowohl Ermittlungs- als auch gerichtliche Hauptverfahren.

Mehr zur strafrechtlichen Unternehmensberatung · §§ 30, 130 OWiG · Compliance

Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen

Verteidigung eines international tätigen Unternehmens in einem laufenden Verfahren wegen behaupteter Organisations- und Aufsichtspflichtverletzungen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen einer Unternehmensverantwortung nach §§ 30, 130 OWiG, die Reichweite unternehmerischer Aufsichtspflichten, vorhandene Compliance- und Kontrollstrukturen sowie die Verantwortungsabgrenzung beim Einsatz externer Dienstleister.

Mehr zur Unternehmensverteidigung

Ausgewählte Erfahrung mit Internal Investigations

Buchert Jacob Peter führt und begleitet interne Untersuchungen von der ersten Bewertung einer Hinweisgebermeldung über Untersuchungsplanung, Dokumenten- und Datenanalyse sowie Mitarbeiterinterviews bis zur strafrechtlichen Würdigung und zum Abschlussbericht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen interner Sachverhaltsaufklärung und einer möglichen späteren Unternehmens- oder Individualverteidigung.

Internal Investigation

Interne Untersuchung nach anonymer Hinweisgebermeldung

Durchführung einer umfassenden internen Untersuchung für ein international tätiges Unternehmen nach Eingang einer anonymen Hinweisgebermeldung. Gegenstand waren unterschiedliche Verdachtsmomente aus dem Bereich möglicher Vermögens-, Korruptions- und Compliance-Verstöße. Die Untersuchung umfasste die strukturierte Auswertung umfangreicher Dokumentation sowie zahlreiche Mitarbeiterinterviews. Die Vorwürfe wurden ergebnisoffen anhand der verfügbaren Beweismittel überprüft und differenziert bewertet. Cross-Border Investigation

Grenzüberschreitende interne Untersuchung

Leitung einer grenzüberschreitenden internen Untersuchung für eine international tätige Unternehmensgruppe. Untersucht wurden mögliche Vermögens- und Korruptionsdelikte sowie Verstöße gegen interne Compliance-Vorgaben im Zusammenhang mit einem größeren Auslandsprojekt. Die Untersuchung umfasste umfangreiche Dokumenten- und Rechnungsanalysen sowie Mitarbeiterinterviews an mehreren internationalen Standorten. Investigation + Strafverfahren

Interne Untersuchung parallel zu staatlichen Ermittlungen

Beratung und interne Sachverhaltsaufklärung für eine Organisation bei gleichzeitig laufenden strafrechtlichen Ermittlungen. Ein Schwerpunkt lag auf der Abstimmung interner Untersuchungsmaßnahmen mit dem staatlichen Ermittlungsverfahren. Beweissicherung, Dokumentenauswertung, mögliche Mitarbeiterbefragungen und Verteidigungsinteressen mussten so koordiniert werden, dass die strafprozessuale Position nicht beeinträchtigt wurde. Workplace Investigation

Untersuchung nach Hinweisen auf persönliches Fehlverhalten

Durchführung einer internen Untersuchung nach Meldungen über mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern und Führungskräften. Gegenstand waren unter anderem unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz sowie hiermit verbundene Compliance- und Führungsfragen. Es wurden zahlreiche persönliche Interviews geführt und vorhandene Kommunikationsunterlagen ausgewertet; die einzelnen Vorwürfe wurden getrennt und beweisorientiert bewertet.

Ausführlich zu Ablauf, Beweissicherung, Interviews und Abschlussbericht bei Internal Investigations

Öffentlich dokumentierte Ombudsperson- und Vertrauensanwaltsmandate

Die Kanzlei betreut mehr als 70 Unternehmen und Organisationen als anwaltliche Ombudspersonen beziehungsweise Vertrauensanwälte. Zahlreiche Auftraggeber kommunizieren diese Mandatsbeziehung auf ihren eigenen Websites. Die folgenden Beispiele sind deshalb – anders als klassische Straf- und Investigation-Mandate – öffentlich nachprüfbar.

Deka-Gruppe / DekaBank

Dr. Rainer Buchert wird als Vertrauensanwalt und Hinweisgeberstelle benannt; Dr. Caroline Jacob übernimmt die Vertretung.

Externe Unternehmensquelle →

DZ BANK

Die DZ BANK benennt Buchert Jacob Peter als externe Ombudsstelle sowie Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob als Ansprechpartner.

Externe Unternehmensquelle →

Union Investment

Union Investment führt die Kanzlei als externen Ombudsmann und nennt Dr. Rainer Buchert sowie Dr. Caroline Jacob persönlich.

Externe Unternehmensquelle →

Heraeus

Heraeus nennt Dr. Rainer Buchert als externen Ombudsmann im Rahmen des konzernweiten Compliance- und Hinweisgebersystems.

Externe Unternehmensquelle →

SPIE Germany Switzerland Austria

SPIE hat einen externen Rechtsanwalt als Ombudsperson bestellt und benennt hierfür Dr. Rainer Buchert.

Externe Unternehmensquelle →

World Vision Deutschland

World Vision benennt Dr. Caroline Jacob als Ombudsperson; Dr. Rainer Buchert ist als Vertreter vorgesehen.

Externe Organisationsquelle →

SWISS

SWISS nennt Dr. Rainer Buchert als externen Ombudsmann ihres Compliance- und Hinweisgebersystems.

Externe Unternehmensquelle →

GLS Group

Die GLS Group führt Dr. Rainer Buchert als anwaltlichen Ombudsmann für vertrauliche Hinweise auf Straftaten und vergleichbar schwere Verstöße.

Externe Unternehmensquelle →

Mehr zur Tätigkeit als Ombudsperson und Vertrauensanwalt · Ombudsperson-Website der Kanzlei

Fachliche Qualifikation der Partner

Die Mandatsarbeit wird durch strafrechtliche Spezialisierung, Zusatzqualifikationen, Erfahrung aus Strafverfolgung und Unternehmenspraxis sowie wissenschaftliche Tätigkeit ergänzt.

Dr. Caroline Jacob

Fachanwältin für Strafrecht mit mehr als 20 Jahren strafrechtlicher Tätigkeit und Promotion im Wirtschaftsstrafrecht.

  • zertifizierte Verteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • zertifizierte Verteidigerin im Steuerstrafrecht (DSV)
  • zertifizierte Bilanzierungsexpertin
  • zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Schwerpunkte: Unternehmensverteidigung, Internal Investigations, Compliance und Ombudsperson-Mandate

Profil Dr. Caroline Jacob

Frank M. Peter

Fachanwalt für Strafrecht und seit über fünfzehn Jahren als Strafverteidiger tätig; seit 2021 Partner bei Buchert Jacob Peter.

  • Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht
  • zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
  • zertifizierter Bilanzierungsexperte
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Profil Frank M. Peter

Dr. Rainer Buchert

Rechtsanwalt und Polizeipräsident a. D.; seit 1999 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und Gründer der Kanzlei.

  • zuvor leitende Funktionen beim Bundeskriminalamt, zuletzt Kriminaldirektor
  • Landeskriminaldirektor und Leiter der Kriminalpolizei Sachsen-Anhalt
  • Polizeipräsident von Stadt und Kreis Offenbach am Main
  • Schwerpunkte: Wirtschaftsstrafrecht, Compliance, Ombudspersonen und Hinweisgebersysteme
  • Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management

Profil Dr. Rainer Buchert

Wissenschaftliche Einbindung und besondere berufliche Erfahrung

Of Counsel · Wissenschaft

Prof. Dr. Frank Peter Schuster

Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Strafrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seine Lehrbefugnis umfasst Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht einschließlich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehören Internationales Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Gutachten und Revisionen in Strafsachen.

Profil Prof. Dr. Frank Peter Schuster Of Counsel · Justiz & Wissenschaft

Fachpublikationen und Veröffentlichungen

Mitglieder der Kanzlei veröffentlichen zu Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafprozessrecht, Internal Investigations, Hinweisgebersystemen und Compliance.

Die folgende Auswahl bündelt die auf den Anwaltsprofilen ausgewiesenen Veröffentlichungen; soweit auf der Kanzleiwebsite eine PDF-Fassung bereitsteht, ist sie direkt verlinkt.

Frank M. Peter – Wirtschafts-, Steuer-, Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht

Alle Angaben im Profil von Frank M. Peter

Dr. Rainer Buchert – Hinweisgebersysteme, Ombudspersonen und Compliance

  • „DSGVO-Auskunftsansprüche contra Hinweisgeberschutz“, zugleich Besprechung von LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.12.2018 – 17 Sa 11/18, ZWH 2019, S. 375–376, gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Buchert.
  • „Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – auch ein Schutz für Whistleblower?“, ZWH 2018, S. 309–316, gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Buchert.
  • „Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren“, zugleich Besprechung von LG Bochum, Beschl. v. 16.03.2016 – II-6 Qs 1/16, Strafverteidiger (StV) 03/2017, S. 204–209, gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Buchert.
  • „Hinweisgebersysteme – Insbesondere die externe Ombudsperson als Instrument zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität“, in: Fraud Management – der Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität, Frankfurt School Verlag, 2012.
  • Rezension zu Hinweisgebersysteme – Implementierung im Unternehmen, Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2012, S. VI–VII.
  • „Hinweisgebersysteme des Unternehmens“, in: Internal Investigations – Ermittlungen im Unternehmen, C.F. Müller, 2013.
  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen, 1. Auflage 2013 und 2. Auflage 2016, C.F. Müller.
  • „Zusammenarbeit mit Ombudspersonen und Whistleblower-Systeme“, in: Der Compliance-Officer, C.H. Beck, 2015.
  • „Ombudsmann und Hotline“, in: Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, C.H. Beck.

Alle Angaben im Profil von Dr. Rainer Buchert

Dr. Caroline Jacob – Internal Investigations und Hinweisgebersysteme

  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen, 1. Auflage 2013, C.F. Müller.
  • Rezension zu Hinweisgebersysteme – Implementierung im Unternehmen, C.F. Müller, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2012, S. VI–VII.
  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen, 2. Auflage 2016, C.F. Müller.

Alle Angaben im Profil von Dr. Caroline Jacob

Auszeichnungen und externe Anerkennung

Aufgeführt werden ausgewählte externe Empfehlungen, die die fachliche Positionierung der Kanzlei beziehungsweise einzelner Partner ergänzen.

2021

FOCUS TOP Rechtsanwalt – Strafrecht
Frank M. Peter wurde 2021 im Bereich Strafrecht als TOP Rechtsanwalt empfohlen.

2020

FOCUS TOP Rechtsanwalt – Strafrecht
Frank M. Peter wurde 2020 im Bereich Strafrecht als TOP Rechtsanwalt empfohlen.

Weiterführende Expertise

Strafverteidigung

Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Arbeitsstrafrecht

Unternehmen, Compliance und Aufklärung

Unternehmensverteidigung
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudspersonen und Vertrauensanwälte

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Unternehmensverteidigung und Internal Investigations

Buchert Jacob Peter berät und verteidigt Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte, Unternehmer und Privatpersonen bundesweit. In akuten Ermittlungs- und Krisensituationen ebenso wie bei präventiver strafrechtlicher Unternehmensberatung und internen Untersuchungen steht die Kanzlei als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22 · 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de

Kontakt aufnehmen

Zum Anwaltsteam

Modernes Besprechungszimmer der Rechtsanwaltskanzlei Buchert • Jacob • Peter in Frankfurt am Main. Holographische Anzeigen im Raum visualisieren die Kerngebiete Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Internal Investigations sowie die Qualifikationen und die umfassende Erfahrung der Fachanwälte aus tausenden Verhandlungstagen und über 70 Mandaten als Ombudsperson.