Anwalt für Revision im Strafrecht in Frankfurt – bundesweite Revisionsverteidigung vor BGH und OLG
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung laufen kurze Fristen. Buchert Jacob Peter prüft als Strafverteidigerkanzlei aus Frankfurt am Main bundesweit, ob gegen ein Urteil Revision eingelegt und begründet werden kann. Im Mittelpunkt stehen Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll, Sachrüge, Verfahrensrüge, Strafzumessung und die Frage, ob eine Aufhebung oder Änderung der Entscheidung erreichbar ist.
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Frankfurt am Main vertreten wir seit 25 Jahren und bundesweit Angeklagte und Nebenbeteiligte in revisionsrechtlichen Verfahren.
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Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte
Kaiserstraße 22 – 60311 Frankfurt am Main
Urteil erhalten? Revision kurzfristig prüfen lassen.
Wenn ein Strafurteil verkündet wurde, sollte sofort geprüft werden, ob Revision einzulegen ist. Für eine erste Einschätzung benötigen wir insbesondere das Urteil, das Hauptverhandlungsprotokoll, Angaben zum Verkündungstermin, die Anklage und vorhandene Unterlagen zum bisherigen Verfahren.
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Kanzlei: Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main
Ihre Ansprechpartner und Partner in Revisionsverfahren bei Buchert Jacob Peter
Revision nach Strafurteil: Welche Fristen laufen jetzt?
Nach einer Verurteilung im Strafverfahren zählt oft jeder Tag. Die Revision muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Urteil angefochten wird. In dieser ersten Phase geht es vor allem darum, das Rechtsmittel rechtzeitig zu sichern.
Die eigentliche revisionsrechtliche Arbeit liegt regelmäßig in der Revisionsbegründung. Diese ist gesondert fristgebunden. Gerade bei Verfahrensrügen sind die formellen Anforderungen hoch. Fehler, Lücken oder ein unvollständiger Tatsachenvortrag können dazu führen, dass eine an sich naheliegende Rüge bereits als unzulässig verworfen wird.
Deshalb sollte unmittelbar nach der Urteilsverkündung geklärt werden, ob Revision eingelegt werden soll, welche Fristen laufen und welche Unterlagen für eine seriöse Prüfung benötigt werden. Eine vorschnelle Beurteilung allein nach dem subjektiven Eindruck aus der Hauptverhandlung genügt dafür nicht. Maßgeblich sind Urteil, Protokoll, Verfahrensablauf und revisionsrechtlich tragfähige Angriffspunkte.
Was prüft ein Anwalt in der strafrechtlichen Revision?
Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz. Das Revisionsgericht vernimmt grundsätzlich keine Zeugen erneut und ersetzt die Beweiswürdigung des Tatgerichts nicht durch eine eigene vollständige neue Bewertung. Geprüft wird vielmehr, ob das Urteil oder das Verfahren Rechtsfehler aufweist.
Eine sorgfältige Revisionsprüfung umfasst insbesondere:
Prüfung der Urteilsgründe und der rechtlichen Würdigung
Prüfung des Hauptverhandlungsprotokolls
Prüfung möglicher Verfahrensfehler
Prüfung von Sachrüge und Verfahrensrüge
Prüfung der Beweiswürdigung und Strafzumessung
Prüfung von Einziehung, Vermögensabschöpfung und Nebenfolgen
Am Ende steht eine nüchterne Einschätzung, ob revisionsrechtlich tragfähige Fehler vorliegen und ob eine Aufhebung, Zurückverweisung oder Änderung des Urteils realistisch erreichbar ist.
Sachrüge und Verfahrensrüge – zentrale Angriffspunkte der Revision
Sachrüge
Mit der Sachrüge wird geltend gemacht, dass das materielle Recht fehlerhaft angewendet wurde. Das Revisionsgericht prüft auf Grundlage der Urteilsgründe, ob die Feststellungen des Tatgerichts die Verurteilung tragen, ob die rechtliche Subsumtion zutrifft, ob Vorsatz, Täterschaft, Teilnahme, Konkurrenzen und Strafzumessung rechtsfehlerfrei behandelt wurden.
Verfahrensrüge
Mit der Verfahrensrüge werden Fehler im Ablauf des Strafverfahrens beanstandet. Das kann etwa Beweisanträge, Ablehnungsgesuche, Besetzungsfragen, Belehrungen, Verständigungsgespräche, das letzte Wort, Mitwirkungsrechte der Verteidigung oder die Verwertung von Beweismitteln betreffen. Verfahrensrügen sind formal besonders anspruchsvoll und müssen vollständig, präzise und widerspruchsfrei begründet werden.
Strategisch kommt es darauf an, nicht jede denkbare Beanstandung aufzunehmen, sondern die tragfähigen Revisionsangriffe herauszuarbeiten. Eine gute Revisionsbegründung ist keine bloße Sammlung von Kritikpunkten, sondern eine präzise juristische Argumentation.
Revision zum BGH oder zum OLG?
Ob über eine Revision der Bundesgerichtshof oder ein Oberlandesgericht entscheidet, hängt davon ab, welches Gericht das angegriffene Urteil erlassen hat und in welcher Verfahrenslage das Rechtsmittel eingelegt wird.
Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte führen regelmäßig zum Bundesgerichtshof. Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile oder gegen Berufungsurteile der Landgerichte können hingegen zum Oberlandesgericht führen. Für Mandanten ist diese Unterscheidung häufig weniger wichtig als die Frage, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt und tragfähig begründet werden kann.
Buchert Jacob Peter bearbeitet Revisionsmandate aus Frankfurt am Main bundesweit. Der Kanzleisitz in Frankfurt ist dabei Ausgangspunkt der Tätigkeit, nicht ihre Grenze. Revisionsverfahren lassen sich regelmäßig standortunabhängig führen, weil es maßgeblich auf Urteil, Protokoll, Aktenlage, Fristen und präzise juristische Ausarbeitung ankommt.
Berufung oder Revision – was ist der richtige Rechtsbehelf?
Berufung und Revision verfolgen unterschiedliche Ziele. Die Berufung eröffnet regelmäßig eine neue Tatsacheninstanz. Zeugen können erneut gehört und Beweise erneut erhoben werden. Die Revision ist demgegenüber auf die Kontrolle von Rechtsfehlern beschränkt.
Gerade nach einem Urteil ist deshalb sorgfältig zu prüfen, welches Rechtsmittel statthaft und sinnvoll ist. In manchen Fällen steht nur die Revision zur Verfügung. In anderen Fällen kann eine Berufung, eine Sprungrevision oder eine taktische Beschränkung des Rechtsmittels in Betracht kommen. Diese Entscheidung sollte nicht allein nach dem Bauchgefühl getroffen werden, sondern nach Verfahrenslage, Urteil, Verteidigungsziel und Risiken.
Revision in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
In Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind Revisionen häufig besonders anspruchsvoll. Fehler können sich aus der Beweiswürdigung, aus der Schadensberechnung, aus steuerlichen Vorfragen, aus der Behandlung umfangreicher Urkunden, aus Sachverständigenbeweisen, aus der Strafzumessung oder aus Einziehungsentscheidungen ergeben.
Unsere Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist deshalb auch im Revisionsverfahren von Bedeutung. Gerade bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikten, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Geldwäsche oder Einziehung ist die revisionsrechtliche Prüfung häufig eng mit wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen verbunden.
Revision im Wirtschaftsstrafrecht
Prüfung von Urteilen wegen Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikten, § 266a StGB und Unternehmensbezug.
Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
Revision im Steuerstrafrecht
Prüfung von Urteilen wegen Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer, Schätzungen, Steuerverkürzung und steuerlichen Nebenfolgen.
Anwalt für Revision im Strafrecht aus Frankfurt – bundesweit tätig
Unsere Kanzlei befindet sich in der Kaiserstraße 22 in 60311 Frankfurt am Main. Wir prüfen und bearbeiten strafrechtliche Revisionen mit Bezug zu Frankfurt, Hessen und dem gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören insbesondere Revisionen nach Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main, Verfahren mit Bezug zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie bundesweite Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof.
Revisionsmandate erfordern nicht zwingend eine Kanzlei am Ort des Tatgerichts. Entscheidend sind strafprozessuale Erfahrung, präzise Rechtsprüfung, sichere Fristenkontrolle und die Fähigkeit, revisionsrechtliche Angriffspunkte tragfähig zu formulieren. Besprechungen können persönlich in Frankfurt, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
Revisionsrechtliche Expertise mit strafrechtlicher Spezialisierung
Revisionen verlangen besondere Sorgfalt. Häufig entscheidet nicht die Länge der Begründung, sondern die Genauigkeit der rechtlichen Analyse. Buchert Jacob Peter verbindet strafprozessuale Erfahrung, Verteidigungspraxis in komplexen Strafverfahren und wissenschaftlich geprägte Rechtsprüfung.
Ihre Ansprechpartner bei Revisionen im Strafrecht
In komplexen revisionsrechtlichen Fragestellungen kann die besondere wissenschaftliche und strafrechtliche Expertise innerhalb der Kanzlei einbezogen werden.
Revision im Strafrecht prüfen lassen
Senden Sie uns das Urteil, vorhandene Protokolle, die Anklage, Angaben zum Verkündungstermin und die bisherigen Verfahrensunterlagen. Wir prüfen, welche Fristen laufen und ob revisionsrechtliche Angriffspunkte bestehen.
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FAQ – Häufige Fragen zur Revision im Strafrecht
Wie lange ist die Frist für eine Revision im Strafrecht?
Die Revision muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Die Revisionsbegründung ist gesondert fristgebunden. Deshalb sollte unmittelbar nach der Urteilsverkündung anwaltlich geprüft werden, ob Revision eingelegt werden soll.
Was prüft der BGH in der Revision?
Der Bundesgerichtshof prüft in Strafsachen Rechtsfehler. Er ist keine neue Tatsacheninstanz. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung materiellen Strafrechts, Verfahrensfehler, Urteilsgründe, Beweiswürdigung im revisionsrechtlichen Rahmen und Strafzumessung.
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Die Berufung eröffnet regelmäßig eine neue Tatsacheninstanz. Die Revision prüft dagegen, ob das angefochtene Urteil oder das Verfahren Rechtsfehler enthält. Sie ist formal anspruchsvoller und muss präzise begründet werden.
Was ist eine Sachrüge?
Mit der Sachrüge wird beanstandet, dass das materielle Recht fehlerhaft angewendet wurde. Das Revisionsgericht prüft anhand der Urteilsgründe, ob die Feststellungen die Verurteilung tragen und ob die rechtliche Würdigung rechtsfehlerfrei ist.
Was ist eine Verfahrensrüge?
Mit der Verfahrensrüge werden Fehler im Ablauf des Strafverfahrens geltend gemacht. Sie betrifft etwa Beweisanträge, Besetzung, Belehrungen, Verständigungsgespräche, das letzte Wort oder die Verwertung von Beweismitteln. Die formellen Anforderungen sind besonders hoch.
Kann man in der Revision neue Beweise vorlegen?
Die Revision ist grundsätzlich keine neue Beweisaufnahme. Neue Tatsachen oder Beweise stehen nicht im Zentrum. Entscheidend ist, ob das Urteil oder das Verfahren Rechtsfehler aufweist.
Wann hat eine Revision Aussicht auf Erfolg?
Erfolgsaussichten bestehen, wenn tragfähige Rechtsfehler vorliegen und diese revisionsrechtlich verwertbar sind. Nicht jedes als ungerecht empfundene Urteil ist erfolgreich angreifbar. Entscheidend ist eine genaue Prüfung von Urteil, Protokoll und Verfahrenslage.
Kann ein Urteil wegen Fehlern bei der Strafzumessung aufgehoben werden?
Ja. Strafzumessungsfehler können revisionsrechtlich relevant sein, wenn das Tatgericht unzulässige Erwägungen angestellt, wesentliche Umstände übersehen oder die Strafe nicht tragfähig begründet hat.
Wer entscheidet über die Revision – BGH oder OLG?
Das hängt vom angegriffenen Urteil und vom Verfahrensgang ab. Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte führen regelmäßig zum Bundesgerichtshof. Andere Revisionen können beim Oberlandesgericht zu entscheiden sein.
Was kostet eine Revision im Strafrecht?
Die Kosten hängen vom Umfang des Urteils, der Aktenlage, dem Verfahrensstoff, der Dringlichkeit und der erforderlichen Prüfung ab. Nach einer ersten Sichtung kann besprochen werden, ob eine Abrechnung nach RVG, Honorarvereinbarung oder eine Kombination in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Revision und zu Rechtsmitteln
Ergänzend finden Sie in unserem Rechtslexikon vertiefende Informationen zu Revision, Rechtsmitteln, Hauptverhandlungsprotokoll und Strafzumessung. Diese Beiträge ersetzen keine Prüfung des konkreten Urteils, geben aber eine erste Orientierung.
- Revision im Strafrecht
- Rechtsmittel im Strafverfahren
- Hauptverhandlungsprotokoll
- Strafzumessung in der Revision
Kontaktieren Sie uns – Anwalt für Revision im Strafrecht aus Frankfurt und bundesweit
Buchert Jacob Peter prüft und bearbeitet Revisionen im Strafrecht bundesweit. Wenn Sie nach einer strafrechtlichen Verurteilung wissen möchten, ob Revision eingelegt oder begründet werden kann, senden Sie uns bitte die vorhandenen Unterlagen und Angaben zu laufenden Fristen.
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Kanzlei: Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main
Mehr dazu: Strafverteidigung | Revision | Rechtsmittel | Anwälte
Wann eine Revision im Strafrecht in Betracht kommt
Eine Revision kommt typischerweise nach einem belastenden Urteil in Betracht. Anders als die Berufung dient sie nicht dazu, den Sachverhalt vollständig neu aufzurollen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, ob das Tatgericht das materielle Recht oder das Verfahrensrecht verletzt hat. Für Betroffene ist das oft der entscheidende Punkt: Nicht jedes als ungerecht empfundene Urteil ist revisionsrechtlich angreifbar, aber tragfähige Rechtsfehler können zur Aufhebung und Zurückverweisung führen.
Revisionsrelevant können etwa unzureichende Urteilsgründe, Verstöße gegen Beweisantragsrecht, fehlerhafte Beweiswürdigung, Mängel bei Hinweispflichten, Probleme im Zusammenhang mit dem letzten Wort, Verstöße gegen Besetzungsregeln oder Fehler bei der Strafzumessung sein. Gerade deshalb ist eine frühe und nüchterne Prüfung entscheidend.
Was die Revision von Berufung und Tatsacheninstanz unterscheidet
Keine neue Beweisaufnahme
Die Revision ist keine zweite Hauptverhandlung. Das Revisionsgericht vernimmt regelmäßig keine Zeugen erneut und ersetzt die Überzeugung des Tatgerichts nicht durch eine eigene. Wer also allein geltend machen möchte, dass die Sache „eigentlich anders gewesen“ sei, bewegt sich häufig außerhalb des eigentlichen Prüfungsmaßstabs der Revision.
Prüfung von Rechtsfehlern statt neuer Tatsachenbewertung
Gleichwohl ist die Revision keineswegs auf bloße Formalien reduziert. Die revisionsrechtliche Kontrolle greift dort ein, wo aus den Urteilsgründen oder einer ordnungsgemäß ausgearbeiteten Rüge erkennbar wird, dass das Tatgericht rechtliche Maßstäbe verfehlt hat. Dazu zählen auch Fehler bei der Darstellung und Würdigung von Beweisergebnissen. In der Praxis ist das Revisionsverfahren deshalb hoch formalisiert, aber keineswegs bedeutungslos.
Wer im Zusammenhang mit einer Revision im Strafrecht mit Fristdruck, formellen Anforderungen oder möglichen Rechtsfehlern eines Urteils konfrontiert ist, profitiert häufig von einer frühen Prüfung der Urteilsgründe und einer klaren Revisionsstrategie. Unsere Strafverteidigung unterstützt Mandanten bundesweit, insbesondere bei der Einordnung von Revisionen, Rechtsmitteln und der Überprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen. Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de.
Fristen und formelle Anforderungen der Revision
Einlegung der Revision
Nach einem strafgerichtlichen Urteil zählt oft jeder Tag. Die Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Urteil angefochten wird. In dieser Phase geht es zunächst um die rechtzeitige Sicherung des Rechtsmittels.
Begründung der Revision
Die eigentliche juristische Arbeit liegt regelmäßig in der Revisionsbegründung. Diese ist grundsätzlich binnen eines Monats nach Ablauf der Einlegungsfrist anzubringen. Hier entscheidet sich häufig, ob tragfähige Verfahrensrügen oder eine belastbare Sachrüge erhoben werden können. Gerade bei Verfahrensrügen sind die formellen Anforderungen hoch. Fehler im Tatsachenvortrag oder unvollständige Darstellungen können dazu führen, dass eine an sich naheliegende Beanstandung bereits an der Zulässigkeit scheitert.
Typische Rechtsfehler im Strafverfahren
Verfahrensfehler
Verfahrensfehler betreffen den Gang des Strafverfahrens. Dazu können etwa Fehler bei der Gerichtsbesetzung, bei Ablehnungsgesuchen, beim Beweisantragsrecht, bei der Verwertung von Beweismitteln, bei Belehrungen oder bei Mitwirkungsrechten der Verteidigung gehören. Auch das Hauptverhandlungsprotokoll kann revisionsrechtlich erhebliches Gewicht haben, wenn bestimmte Verfahrensvorgänge nachzuweisen oder einzuordnen sind.
Materiellrechtliche Fehler
Materiellrechtliche Fehler betreffen vor allem die Anwendung des Strafrechts auf den vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt. Dazu kommen Fehler bei der Subsumtion, bei Vorsatzfragen, bei Konkurrenzfragen oder bei der Strafzumessung. Gerade im Bereich der Strafzumessung in der Revision zeigt sich oft, wie eng Begründungstiefe, tatrichterlicher Spielraum und revisionsrechtliche Kontrolle miteinander verzahnt sind.
Verfahrensrüge und Sachrüge in der Praxis
Anforderungen an die Verfahrensrüge
Die Verfahrensrüge verlangt in der Regel einen vollständigen und widerspruchsfreien Tatsachenvortrag. Das Revisionsgericht soll nicht erst rekonstruieren müssen, was genau geschehen ist. Gerade deshalb ist die Ausarbeitung solcher Rügen fehleranfällig. Wer zu spät prüft oder unvollständig vorträgt, verschenkt häufig Angriffsmöglichkeiten.
Allgemeine Sachrüge und ihre Funktion
Die Sachrüge ist anders gelagert. Sie eröffnet die Prüfung des Urteils auf sachlich-rechtliche Fehler. In der Praxis ist sie fast immer mitzuerheben. Sie ersetzt aber nicht die sauber ausgearbeitete Verfahrensrüge, wenn ein bestimmter Verfahrensverstoß nur über zusätzlichen Tatsachenvortrag angreifbar wird. Strategisch kommt es daher auf die richtige Kombination, Gewichtung und Priorisierung an.
Verteidigungsansätze im Revisionsverfahren
Prüfung von Urteil, Protokoll und Aktenlage
Am Anfang steht die strukturierte Analyse des Urteils. Danach ist zu prüfen, ob sich aus den Urteilsgründen selbst schon tragfähige Beanstandungen ergeben oder ob zusätzlich das Protokoll und die Verfahrenslage herangezogen werden müssen. Nicht selten liegt der Schlüssel im Detail: in einer lückenhaften Beweiswürdigung, in fehlenden Darlegungen, in einem übergangenen Verteidigungsvorbringen oder in einer fehlerhaften rechtlichen Einordnung.
Strategische Auswahl tragfähiger Rügen
Eine gute Revisionsbegründung ist keine Sammlung denkbarer Beanstandungen, sondern eine gezielte Auswahl tragfähiger Angriffspunkte. Dazu gehören regelmäßig:
- Frühzeitige Fristenkontrolle und Sicherung des Rechtsmittels
- Trennung zwischen Sachrüge und Verfahrensrügen
- kritische Prüfung von Urteil, Begründungstiefe und Protokollrelevanz
- realistische Bewertung der Erfolgsaussichten statt bloßer Hoffnungsargumentation
Bundesweite Vertretung bei Revisionen im Strafrecht
Revisionsmandate lassen sich regelmäßig standortunabhängig bearbeiten. Maßgeblich sind Urteilsgründe, Verfahrensstoff, Fristen und die juristische Ausarbeitung. Buchert Jacob Peter bearbeitet entsprechende Mandate bundesweit. Frankfurt am Main ist der Kanzleisitz, nicht die Grenze des Tätigkeitsbereichs. Gerade bei Rechtsmitteln ist diese überregionale Ausrichtung praktisch wichtig, weil Revisionsfragen häufig unabhängig vom Ort der Vorinstanz nach denselben strengen Maßstäben zu prüfen sind.
Warum Buchert Jacob Peter bei Revisionen im Strafrecht
Revisionen verlangen Erfahrung im Strafprozessrecht, Präzision im Aufbau und einen nüchternen Blick auf das tatsächlich Tragfähige. Buchert Jacob Peter ist seit vielen Jahren im Strafrecht tätig und vertritt Mandanten bundesweit in komplexen Verfahren. Für Revisionsmandate ist entscheidend, dass nicht nur materielle Strafrechtsfragen, sondern auch Verfahrensfragen, Dokumentationsmängel und die Strenge der Begründungsanforderungen sicher beherrscht werden. Vertiefende Hinweise finden Sie außerdem im Rechtslexikon und unter Aktuelles.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Die Berufung eröffnet regelmäßig eine neue Tatsacheninstanz. Die Revision prüft demgegenüber Rechtsfehler des Urteils und des Verfahrens.
Wie lange ist die Frist für die Revision im Strafrecht?
Die Revision ist grundsätzlich binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen. Die Begründung folgt grundsätzlich binnen eines Monats nach Ablauf dieser Einlegungsfrist.
Kann in der Revision neu verhandelt werden?
Nicht in dem Sinne einer vollständig neuen Tatsacheninstanz. Wird das Urteil aufgehoben, kommt es regelmäßig zur Zurückverweisung an ein neues Tatgericht.
Was ist eine Verfahrensrüge?
Mit der Verfahrensrüge wird geltend gemacht, dass das Verfahren selbst rechtsfehlerhaft abgelaufen ist, etwa bei Beweisanträgen, Besetzung, Belehrungen oder Mitwirkungsrechten.
Was bedeutet Sachrüge?
Die Sachrüge richtet sich gegen sachlich-rechtliche Fehler des Urteils und eröffnet die Überprüfung, ob das materielle Recht auf den festgestellten Sachverhalt richtig angewandt wurde.
Wann hat eine Revision Aussicht auf Erfolg?
Aussichten bestehen vor allem dann, wenn tragfähige Rechtsfehler vorliegen und diese sauber herausgearbeitet werden können. Nicht jedes als ungerecht empfundene Urteil ist revisionsrechtlich angreifbar.
Kann ein Urteil wegen Formfehlern aufgehoben werden?
Ja. Bestimmte Verfahrensverstöße können zur Aufhebung führen, sofern sie revisionsrechtlich erheblich und ordnungsgemäß gerügt oder aus dem Urteil selbst erkennbar sind.
Wann sollte nach einem Urteil ein Anwalt für Revision eingeschaltet werden?
So früh wie möglich. Gerade wegen der kurzen Fristen und der hohen formellen Anforderungen ist eine sofortige Prüfung nach Urteilsverkündung regelmäßig sinnvoll.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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