Strafverteidigung im Steuerstrafrecht in Frankfurt – Vertretung bundesweit
Steuerstrafrecht ist sensibel und oft existenzbedrohend. Wenn die Steuerfahndung ermittelt oder bereits vor der Tür steht, brauchen Sie sofort eine klare Strategie, ruhige Kommunikation und eine konsequente Strafverteidigung. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt verteidigt Beschuldigte und Betroffene bundesweit – schnell, diskret und mit langjähriger Erfahrung in Verfahren wegen Steuerstrafrecht.
Wenn die Steuerfahndung kommt: Das Problem in der Praxis
Die Realität beginnt häufig frühmorgens mit einer Durchsuchung, verbunden mit Beschlagnahmen von Unterlagen, Datenträgern und Mobiltelefonen. Parallel drohen eine Vorladung oder sogar eine Festnahme. In dieser Drucksituation wirken unbedachte Aussagen gravierend. Als Beschuldigter oder als Zeuge haben Sie Rechte – insbesondere das Auskunftsverweigerungsrecht bzw. das Zeugnisverweigerungsrecht. Nutzen Sie diese Rechte, bevor Sie Erklärungen abgeben.
In Steuerstrafsachen ermittelt die Steuerfahndung oft umfassend: Sie erforscht Verdachtsmomente, deckt unbekannte Steuerfälle auf und arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Unsere Aufgabe ist es, den Druck aus dem Verfahren zu nehmen, Fehler zu verhindern und die Verteidigung vom ersten Moment an zielgerichtet zu führen.
Unsere Lösung: Sofortige, strukturierte Strafverteidigung
Wir sichern frühzeitig die Weichen für ein günstiges Ergebnis. Zentrale Bausteine sind die Akteneinsicht und die Auswertung der Ermittlungsakte. Erst auf dieser Basis entscheiden wir über das weitere Vorgehen – etwa sachliche Stellungnahmen, Gespräche mit den Ermittlungsbehörden oder Anträge auf Einstellung oder auf Verfahrensbeendigung.
- ● Schutz sofort: Telefonische Ersteinschätzung, Verhaltensanweisungen vor Ort, Koordination bei Durchsuchung und Beschlagnahme.
- ● Aktenlage prüfen: Antrag auf Akteneinsicht, Analyse der Ermittlungsakte, Identifikation von Widersprüchen und Entlastungen.
- ● Kommunikation steuern: Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und den Finanzbehörden, klare Stellungnahmen ohne Selbstbelastung.
- ● Prozessökonomie: Antrag auf Einstellung oder Auflagenlösung, falls möglich – andernfalls konsequente Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.
- ● Diskrete Verteidigung: Schutz der Privatsphäre, stringente Strategie bis zur Revision, wenn erforderlich.
Sofortmaßnahmen bei Durchsuchung oder Vorladung
Bewahren Sie Ruhe. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf anwaltliche Hilfe. Sagen Sie den Einsatzkräften höflich, dass Sie erst nach Rücksprache mit Ihrem Verteidiger kooperieren. Nehmen Sie keine freiwilligen Herausgaben vor, ohne die Reichweite zu kennen. Verweisen Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie uns umgehend.
Bei einer Vorladung prüfen wir, ob eine Teilnahme geboten ist. Nicht jede Erscheinenspflicht ist zwingend. Häufig ist es taktisch sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und erst dann – wenn überhaupt – eine Einlassung abzugeben.
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Ablauf eines Steuerstrafverfahrens – vom Anfangsverdacht bis zur Hauptverhandlung
Viele Verfahren beginnen mit einem Anfangsverdacht. Es folgt das Ermittlungsverfahren, in dem Beweise erhoben, Kontenbewegungen ausgewertet und Zeugen vernommen werden. Die Ermittlungsakte bildet die Grundlage aller Maßnahmen. Am Ende steht entweder eine Einstellung, ein Strafbefehl oder die Hauptverhandlung. Gegen belastende Entscheidungen prüfen wir Rechtsmittel bis hin zur Revision.
Gerade in komplexen Sachverhalten – etwa mit Vorwürfen aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder dem Insolvenzstrafrecht – ist eine präzise Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher Unterlagen entscheidend. Wir stellen sicher, dass nur rechtmäßig erhobene Beweise verwertet werden und setzen prozessuale Rechte konsequent durch.
Häufige Vorwürfe und Schnittstellen im Steuerstrafrecht
Im Fokus stehen häufig:
- ● Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung
- ● Umsatzsteuerkarussell und Bilanzdelikte
- ● Bankrott sowie Insolvenzverschleppung
- ● Bezüge zum Geldwäsche-Tatverdacht oder Untreue
- ● Berufs- und unternehmensnahe Vorwürfe aus dem Arbeitsstrafrecht oder Unternehmensstrafrecht (Verteidigung natürlicher Personen)
Wir prüfen materiell-rechtliche Voraussetzungen, Verjährungsfragen und die Beweislast. Ebenso achten wir auf Verfahrenshindernisse, Beweisverwertungsverbote und die konkrete Strafzumessung. Ziel ist, Einstellungen zu erreichen oder die Sanktionen – von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe – so gering wie möglich zu halten.
Verteidigungsstrategie: Klare Linie, keine Risiken
Wir handeln nach dem Grundsatz: erst Aktenlage, dann Strategie. Eine vorschnelle Einlassung birgt Risiken – insbesondere in Konstellationen mit vielen Beteiligten. Wir legen fest, ob wir schweigen, begrenzt Stellung nehmen oder aktiv Gegenbeweise einbringen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir auch eine Selbstanzeige – immer unter Beachtung laufender Ermittlungen und nur, wenn sie rechtlich sinnvoll und möglich ist.
Im gerichtlichen Verfahren bereiten wir Sie auf die Hauptverhandlung vor, stellen Beweisanträge, wahren Fristen (vgl. Fristsetzung) und prüfen Urteilsgründe für Rechtsmittel. Wo es geboten ist, streben wir Verständigungen an – stets mandantenorientiert und ohne Druck.
Ihre Vorteile mit Buchert Jacob Peter
- ● Erfahrung aus zahlreichen Verfahren: fundierte Expertise im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
- ● Schnelle Erreichbarkeit: klare Ansprechpartner und zügige Terminvergabe – gerade in Eilsituationen wie Durchsuchung oder Vorladung.
- ● Prozessorientiert: von der Ermittlungsakte bis zum Urteil – konsequent durchdachte Schritte.
- ● Diskret & zielstrebig: wir schützen Ihre Reputation und arbeiten auf das bestmögliche Ergebnis hin.
- ● Bundesweite Vertretung: Verteidigung vor allen zuständigen Gerichten – verlässlich, engagiert, effizient.
FAQ: Steuerfahndung & Steuerstrafrecht
Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?
Ruhig bleiben, keine Aussagen zur Sache, sofort Verteidiger kontaktieren, nichts freiwillig herausgeben. Verweisen Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Dokumentieren Sie Maßnahme und Beteiligte. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung.
Muss ich einer Vorladung folgen?
Nicht jede Vorladung verpflichtet zum Erscheinen. Vor einer Einlassung ist die Akteneinsicht entscheidend. Wir klären, ob Schweigen, schriftliche Stellungnahme oder persönliches Erscheinen sinnvoll ist.
Warum ist Akteneinsicht so wichtig?
Nur mit Blick in die Ermittlungsakte erkennen wir Tragweite und Lücken des Vorwurfs. Erst danach entwickeln wir eine belastbare Verteidigungsstrategie – etwa einen Antrag auf Verfahrenseinstellung.
Kann mein Verfahren eingestellt werden?
Häufig ja – je nach Beweislage, Schadenshöhe, Nachtatverhalten und Kooperation. Wir prüfen Optionen nach § 153 StPO und § 153a StPO sowie die Einstellung mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Eine Selbstanzeige kann nur unter engen Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Nach Beginn bestimmter Ermittlungen ist sie oft ausgeschlossen. Wir prüfen die rechtliche Möglichkeit und taktische Sinnhaftigkeit im Einzelfall.
Welche Strafen drohen?
Je nach Fall reichen die Sanktionen von Geldstrafe über Freiheitsstrafe bis zu berufsrechtlichen Folgen. Wir arbeiten auf Milderung hin – etwa durch Schadenswiedergutmachung, Geständnisstrategie (nur wenn vorteilhaft) oder Beweisanträge, stets mit Blick auf die Strafzumessung.
Jetzt handeln – diskrete Erstbesprechung
Je früher wir eingebunden sind, desto besser lassen sich Risiken steuern und Fehler vermeiden. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin – persönlich in Frankfurt oder digital bundesweit.
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Rechtliche Hintergründe – verständlich erklärt
Viele Grundbegriffe erläutern wir in unserem Rechtslexikon, u. a. zu Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Hauptverhandlung, Revision und Urteil. Aktuelle Beiträge zu Entscheidungen und Praxisthemen finden Sie unter Aktuelles.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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