Verfall
Der Verfall ist in den §§ 73 ff StGB geregelt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, dem Täter oder Teilnehmer (siehe Teilnahme) dasjenige zu entziehen, was er für die Tat oder aus der Tat erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Begehung der Straftat (siehe Straftaten) nicht lohnt.
Voraussetzung für den Verfall ist demnach, dass etwas aus einer rechtswidrigen (nicht notwendigerweise schuldhaften) Tat erlangt wurde.
Befindet sich das aus der rechtswidrigen Tat Erlangte nicht mehr im Eigentum des Täters, ordnet das Gericht nach § 73 a StGB den Verfall eines Geldbetrags an, der dem Wert des Erlangten entspricht (sog. Wertersatz).
Zudem sieht § 73d StGB die Möglichkeit eines „Erweiterten Verfalls“ vor. Diese Regelung zielt vor allem auf die Abschöpfung von Vermögenswerten ab, die aus Organisierter Krimina-lität erlangt worden sind.
Wird der Verfall angeordnet, so geht gemäß § 73e StGB das Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht mit der Rechtskraft (siehe Rechtskraft) der Entscheidung auf den Staat über, wenn es dem von der Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit zusteht. Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen.
In Ausnahmefällen kann gemäß § 73 c StGB von dem zwingend anzuordnenden Verfall abgesehen werden.
Auch bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten (siehe Ordnungswidrigkeiten) kann gemäß § 29a OWiG der Verfall angeordnet werden.
Der Verfall ist von der Einziehung (siehe Einziehung) abzugrenzen.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.