Strafverteidigung – Ihre Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main
Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Peter sind seit über 25 Jahren deutschlandweit auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts tätig.
Für die spezielle Rechtsmaterie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist eine weitere Spezialisierung unabdingbar. Einer der wichtigsten Bausteine für die Spezialgebiete im Wirtschafts– und Steuerstrafrecht (Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Urkundenfälschung, Computerbetrug) ist die Erfahrung in der Praxis.
Die Prüfung, ob laut Vorwurf in der Ermittlungsakte/in dem Ermittlungsverfahren, in dem Haftbefehl, in dem Vermögensarrest, in dem Strafbefehl oder der Anklage zum Beispiel ein Betrug vorliegt, ist nur ein Teil der Strafverteidigung.
Von Bedeutung ist auch, wie die Ermittlungsbehörden und Gerichte (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung, Amtsgericht, Strafrichter, Schöffengericht, Landgericht, Wirtschaftsstrafkammer, Oberlandesgericht) in der Praxis mit den Vorwürfen im Einzelfall umgehen.
Nur die Kombination der umfassenden Kenntnis der Rechtsmaterie und der Praxiserfahrung bietet eine bestmögliche Verteidigung.
Neben unserer Erfahrung in der Strafverteidigung von über 25 Jahren verfügen wir über folgende zusätzliche Spezialisierungen:
Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen)
Strafverteidigung im Strafrecht von Anfang an
Schon beim ersten Kontakt, unabhängig davon, ob im Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht sollte unverzüglich ein Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Strafrecht kontaktiert werden.
Dem oder der beschuldigten Person (Beschuldigter) steht immer ein umfassendes Schweigerecht zu und von diesem sollte zunächst Gebrauch gemacht werden.
Die häufigsten Fälle eines Erstkontakts im Strafrecht sind:
- Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von Polizei (Vorladung), Staatsanwaltschaft, Zoll oder Finanzamt.
- Durchsuchung
- Arrestbeschluss
- Haftbefehl – Vorführung – Untersuchungshaft
- Vorläufige Festnahme
Strafverteidigung in jeder Lage
Da bei Strafsachen eine umfassende gerichtliche Zulassung besteht, können wir unsere Mandanten bei allen Strafverfolgungsbehörden und vor allen Gerichten Deutschlands, einschließlich des Bundesgerichtshofs (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision) vertreten.
Wir verteidigen Sie bundesweit. Eine Beratung und Besprechung ist nicht nur vor Ort möglich, sondern freilich auch fernmündlich oder mit den gängigen Videochatprogrammen wie zum Beispiel Zoom und Teams.
Selbstverständlich kann auch eine Besprechung mit unseren Rechtsanwälten in Ihrem Unternehmen stattfinden.
FAQ – Häufige Fragen zur Kanzlei Buchert Jacob Peter
Wie erreiche ich die Kanzlei schnell?
Am besten telefonisch: 069 710 33 330 oder über das Formular auf unserer Kontaktseite. Wir bieten Vor-Ort-Termine, Telefon- und Videosprechstunden.
Wofür steht die Kanzlei Buchert Jacob Peter?
Wir sind seit über 25 Jahren auf Strafverteidigung im Wirtschafts- & Steuerstrafrecht spezialisiert – von der Erstberatung bis zur Verteidigung vor Gericht. Typische Mandate betreffen u. a. Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Urkundenfälschung und Computerbetrug.
Was soll ich bei einer Vorladung als Beschuldigte:r tun?
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend eine:n Fachanwält:in. Unser Rechtslexikon erklärt die wichtigsten Punkte zur Vorladung und zum Schweigerecht. Für einen schnellen Termin: Kontakt.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe, rufen Sie uns an und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. Details finden Sie im Eintrag Durchsuchung. Hier erreichen Sie uns: Kontakt · Telefon: 069 710 33 330.
Haftbefehl oder U-Haft – was jetzt?
Wir sind kurzfristig verfügbar, prüfen die Rechtslage und stellen Anträge auf Außervollzugsetzung. Mehr Hintergründe zu Haftbefehl und Untersuchungshaft. Soforthilfe: Kontakt · Telefon: 069 710 33 330.
Übernimmt die Kanzlei auch Unternehmensverteidigung?
Ja. Wir verteidigen Unternehmen und Führungskräfte – inklusive Risikoanalyse, Internal Investigations und Vertretung bei Bußgeldern, Vermögensarrest und Einziehung. Sprechen Sie uns an: Kontakt.
Wer sind die Ansprechpartner:innen?
Unser Team: Dr. Caroline Jacob, Frank M. Peter, Dr. Sven Henseler. Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster. Kooperationspartner: Frank Wehrheim.
Vertretung nur in Frankfurt oder bundesweit?
Bundesweit – bei allen Ermittlungsbehörden und Gerichten, auch in Berufung und Revision. Terminvereinbarung: Kontakt · Telefon: 069 710 33 330.
Welche ersten Informationen helfen der Verteidigung?
Bringen Sie behördliche Schreiben (z. B. Strafbefehl, Anklage, Vermögensarrest) sowie Notizen zu Terminen und Beteiligten mit. Weitere Grundbegriffe finden Sie im Rechtslexikon.
Gibt es besondere Expertise im Steuerstrafrecht?
Ja – zertifizierte Spezialisierungen und jahrelange Praxis in Fällen der Steuerhinterziehung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und komplexen Unternehmensverfahren.
Unsere Experten im Strafrecht
Unser Team im Strafrecht besteht aus 5 Spezialisten und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
- Als Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Wir vertreten auch Unternehmen/leitende Mitarbeiter in allen Stadien des Strafverfahrens.
Unternehmensverteidigung und Sanktionen
Immer häufiger werden Unternehmen und leitende Mitarbeiter gem. §§ 30 und 130 OWiG in Strafverfahren mit Geldbußen pro Einzelfall bis zu 10 Mio. Euro belegt.
Sie können aber auch als an der Tat selbst nicht Beteiligte Adressat einer Einziehung des Erlangten (Brutto-Prinzip) nach den §§ 74a oder 74b StGB oder iSd § 73b StGB als Drittbegünstigter sein.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.