Strafverteidiger in Frankfurt – Fachanwälte für Strafrecht
Strafverteidigung in allen Strafverfahren – vom allgemeinen Strafrecht bis zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Die Kanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt verteidigt Privatpersonen, Unternehmen, Organe und Mitarbeitende bundesweit.
Strafverteidiger in Frankfurt für alle Strafverfahren – Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Strafverfahren bringen Menschen und Unternehmen in eine Ausnahmesituation: Plötzlich geht es um Freiheit, Vermögen, berufliche Zukunft und Reputation. Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt verteidigen seit über 25 Jahren in allen Stadien des Strafverfahrens – mit besonderem Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und der Unternehmensverteidigung.
Soforthilfe in Strafsachen:
📞 069 710 33 330
✉️ kanzlei@dr-buchert.de
Bitte machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Finanzamt.
Akute Notfälle im Strafrecht: Vorladung, Hausdurchsuchung, Haftbefehl
Viele Mandate beginnen mit einer überraschenden Maßnahme: einer Vorladung als Beschuldigte*r, einer Hausdurchsuchung, einem Vermögensarrest oder einem Haftbefehl. In diesen Situationen zählt jede Entscheidung – und jedes Wort.
- Ladung zur Beschuldigtenvernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Finanzamt
- Durchsuchung in Wohnung, Geschäftsräumen oder beim Steuerberater
- Vermögensarrest, Kontenpfändung oder Sicherstellung von Unterlagen
- Haftbefehl, Vorführung und Untersuchungshaft
- vorläufige Festnahme oder polizeiliche Ingewahrsamnahme
Schon beim ersten Kontakt – unabhängig davon, ob es um allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- oder Steuerstrafrecht geht – sollte unverzüglich eine Strafverteidigerin oder ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Beschuldigte haben immer ein umfassendes Schweigerecht. Von diesem Recht sollte zunächst konsequent Gebrauch gemacht werden.
Allgemeines Strafrecht – Verteidigung in klassischen Strafverfahren
Neben komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren verteidigen wir auch in ausgewählten Verfahren des allgemeinen Strafrechts. Hier geht es häufig um Vorwürfe, die schnell existenzielle Folgen haben können – von Eintragungen im Führungszeugnis bis zu berufsrechtlichen Konsequenzen.
- Diebstahl, Unterschlagung und sonstige Vermögensdelikte
- Körperverletzungsdelikte, Nötigung, Bedrohung
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtM), Besitz und Handeltreiben
- Verkehrsstrafsachen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten
- Jugendstrafverfahren
Wir prüfen die Rechtslage, die Beweissituation und die persönlichen Folgen des Verfahrens und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – unsere besondere Spezialisierung
Für die spezielle Rechtsmaterie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist eine weitere Spezialisierung unabdingbar. Einer der wichtigsten Bausteine für die Spezialgebiete im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – etwa Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Urkundenfälschung und Computerbetrug – ist die praktische Erfahrung in komplexen Verfahren.
- Wirtschaftsstrafrecht: Betrug, Untreue, Kapitalanlage- und Korruptionsdelikte
- Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Betriebsprüfung, Steuerfahndung
- Insolvenzstrafrecht: Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbenachteiligung
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Schwarzlohn, Sozialabgaben
- Urkundenfälschung, Computerbetrug und Cybercrime mit wirtschaftlichem Bezug
Die Prüfung, ob der in der Ermittlungsakte formulierte Vorwurf – etwa „Betrug“ oder „Steuerhinterziehung“ – tatsächlich erfüllt ist, ist nur ein Teil der Strafverteidigung. Genauso wichtig ist, wie Ermittlungsbehörden und Gerichte (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung, Amtsgericht, Landgericht, Wirtschaftsstrafkammer, Oberlandesgericht) in der Praxis mit diesen Vorwürfen umgehen. Nur die Kombination aus fundierter Rechtskenntnis und Praxiserfahrung ermöglicht eine bestmögliche Verteidigung.
Strafverteidigung in jeder Verfahrenslage – bundesweit
Im Strafrecht können sich Verfahrenslagen schnell ändern: aus einem Anfangsverdacht wird ein Ermittlungsverfahren, aus einem Strafbefehl eine Hauptverhandlung, aus einer Haftprüfung eine Haftfortdauer. Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Stadien des Verfahrens – von der ersten Anhörung bis zur Revision.
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren, bei Strafbefehl und Anklage
- Vertretung in Hauptverhandlungen vor Strafrichtern, Schöffengerichten und Strafkammern
- Berufung, Revision und Wiederaufnahmeverfahren, wo sinnvoll
- Vertretung bei allen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland – bundesweit
Beratung und Besprechungen sind in unserer Kanzlei in Frankfurt, telefonisch oder per Videokonferenz (z. B. Zoom, Teams) möglich. Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch Besprechungen in Ihrem Unternehmen durch.
Spezialisierungen und zusätzliche Qualifikationen im Strafrecht
Neben unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Strafverteidigung verfügen wir über zusätzliche Spezialisierungen, die insbesondere in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren eine zentrale Rolle spielen:
- Fachanwältin für Strafrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte und zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen)
Diese Kombination aus strafrechtlicher Spezialisierung, steuerlicher Expertise und forensischer Erfahrung nutzen wir konsequent für Ihre Verteidigung.
Unternehmensverteidigung, §§ 30, 130 OWiG und Einziehung
Immer häufiger werden nicht nur einzelne Personen, sondern auch Unternehmen und leitende Mitarbeitende in Strafverfahren in Anspruch genommen. Nach §§ 30, 130 OWiG drohen Unternehmensgeldbußen von bis zu 10 Mio. Euro pro Einzelfall. Darüber hinaus können Unternehmen als nicht unmittelbar Tatbeteiligte Adressaten von Einziehungen nach §§ 73 ff. StGB sein („Drittbegünstigte“, Brutto-Prinzip).
- Unternehmensverteidigung und Begleitung von Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen)
- Strategien zur Begrenzung von Unternehmensgeldbußen und Einziehungen
- Verzahnung mit Compliance-Beratung, Hinweisgebersystemen und Internal Investigations
Wir verteidigen Unternehmen und leitende Mitarbeiter in allen Stadien des Verfahrens – von der internen Erstaufklärung bis zur Verhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer.
FAQ – Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Frankfurt
Wie erreiche ich die Kanzlei schnell?
Am einfachsten telefonisch unter 069 710 33 330 oder über das Kontaktformular auf unserer Kontaktseite. Wir bieten Vor-Ort-Termine in Frankfurt, Telefon- und Videosprechstunden.
Wofür steht die Kanzlei Buchert Jacob Peter?
Wir sind seit über 25 Jahren auf Strafverteidigung mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert – von der Erstberatung bis zur Verteidigung vor Gericht. Typische Mandate betreffen u. a. Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Urkundenfälschung, Computerbetrug sowie Unternehmens- und Organhaftung.
Was soll ich bei einer Vorladung als Beschuldigte*r tun?
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger gesprochen haben. Unser Rechtslexikon-Eintrag zur Vorladung erklärt die wichtigsten Punkte. Für eine schnelle Einschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung und machen Sie keine Angaben zur Sache. Rufen Sie uns so früh wie möglich an. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Durchsuchung.
Haftbefehl oder Untersuchungshaft – was jetzt?
Wir prüfen umgehend die Rechtsgrundlage des Haftbefehls und stellen Anträge auf Außervollzugsetzung oder Aufhebung, wenn die Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen. Hintergründe zu Haftbefehl und Untersuchungshaft erläutern wir im Rechtslexikon.
Vertritt die Kanzlei nur in Frankfurt oder bundesweit?
Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit – bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten, einschließlich Wirtschaftsstrafkammern und in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof über zugelassene Kolleginnen und Kollegen.
Gibt es besondere Expertise im Steuerstrafrecht?
Ja. Durch zertifizierte Spezialisierungen im Steuerstrafrecht und die Zusammenarbeit mit einem ehemaligen Steuerfahnder verfügen wir über besondere Erfahrung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie komplexen Unternehmensverfahren. Details finden Sie auf unserer Seite zum Steuerstrafrecht.
Mehr zum Thema Strafverfahren & allgemeines Strafrecht
In unserem Rechtslexikon finden Sie vertiefende Informationen zu wichtigen Situationen und Begriffen im Strafverfahren. Eine Auswahl:
- Vorladung als Beschuldigte*r – was tun?
- Beschuldigter im Strafverfahren
- Hausdurchsuchung
- Strafbefehl und Einspruch
- Haftbefehl & Untersuchungshaft
- Akteneinsicht im Strafverfahren
- Ablauf des Strafverfahrens
- Staatsanwaltschaft als „Herrin des Verfahrens“
- Polizei im Ermittlungsverfahren (§ 163 StPO)
- Verkehrsdelikte
- Ermittlungsverfahren
- Plagiate und Fälschungen
- Finanzagent und Geldwäsche
- Fluchtgefahr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Geldwäsche
- Handeltreiben BtM
- Handeltreiben nicht geringe Menge
- Schwarzarbeit
- Prozessbeobachtung
- Revision
- Selbstständiges Einziehungsverfahren
- Spezialitätengrundsatz – Auslieferung
- Strafbefehl
- Trunkenheit am Steuer
- Haftbefehl
- Vorladung
- Einstellung des Verfahrens
- Außenwirtschaftsstrafrecht AWG
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
Weitere Begriffe und Erläuterungen finden Sie in unserem Rechtslexikon Strafrecht.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- ● Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- ● Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- ● Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- ● Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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✉️ E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht | Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht | Anwälte
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