Datenschutzverstoß & Verbandshaftung (DSGVO/OWiG) – Strafverteidigung in Frankfurt & bundesweit
Datenschutzverstöße stehen längst im Zentrum von Ermittlungen und Bußgeldverfahren. Mit der DSGVO und dem OWiG können Geldbußen unmittelbar gegen juristische Personen verhängt werden – unabhängig vom Verschulden einzelner Repräsentanten. Dieser Beitrag erklärt die Verbandshaftung praxisnah aus Verteidigungssicht: rechtliche Grundlagen, typische Fallkonstellationen, Ablauf von Verfahren, Rechtsbehelfe und Verteidigungsansätze. Als Kanzlei Buchert Jacob Peter begleiten wir Betroffene von der ersten Kontaktaufnahme der Behörde bis zur gerichtlichen Entscheidung – in Frankfurt und bundesweit.
Vertiefung mit Fokus auf die Bußgeldseite finden Sie im Rechtslexikon unter Datenschutzverstoß (Verbandshaftung). Aktuelle Hinweise veröffentlichen wir unter Aktuelles.
Problem: Bußgeldverfahren treffen schnell – und oft hart
Behördliche Anfragen, Vor-Ort-Prüfungen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen können kurzfristig erfolgen. Zugleich werden – gestützt auf dokumentierte Defizite, Datenpannen oder unzulässige Zwecke – hohe Bußgelder in den Raum gestellt. Betroffen sind häufig Unternehmen (als Verantwortliche) und daneben leitende Personen. Entscheidend ist, früh die Weichen zu stellen: Aktenlage sichern, Reichweite des Vorwurfs präzisieren, rechtliche Einordnung prüfen und Rechtsmittelpfade eröffnen.
Grundlagen der Verbandshaftung – was wirklich gilt
Rechtlicher Rahmen
Nach europäischer Auslegung ist eine Geldbuße gegen die juristische Person zulässig, wenn sie als Verantwortliche gehandelt hat. Das nationale Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 30 OWiG) erlaubt die direkte Ahndung gegen den Verband. Daneben bestimmt Art. 83 DSGVO die Bußgeldobergrenzen (bis 20 Mio. € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes). Im deutschen Kontext ergänzt das BDSG (u. a. Verfahrensregeln) die DSGVO. Für Betroffene bedeutet das: Nicht nur das „Ob“ eines Verstoßes, sondern Schweregrad, Dauer, Vorsatz/Fahrlässigkeit sowie Behördenkooperation prägen das Ergebnis.
Was Behörden als Datenschutzverstoß werten
Praxisrelevante Vorwürfe betreffen u. a. illegale Datenweitergaben, zweckändernde Profilbildung, unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) oder unterlassene Löschungen. Zum Verfahrensstart gehört regelmäßig ein Auskunfts- oder Maßnahmenkatalog. In komplexeren Lagen drohen parallele Schritte der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra), wenn auch strafrechtliche Aspekte behauptet werden (z. B. Urkundsdelikte zur Aktenlage).
Typische Konstellationen – mit Verteidigungsansätzen
Unzulässige Zwecke & Profiling
Werbekontakt auf Basis von angereicherten Kundenprofilen ohne tragfähige Rechtsgrundlage (z. B. fehlerhafte Interessenabwägung) kann als Verstoß gegen Zweckbindung gewertet werden. Verteidigungshebel: präzise Rechtsgrundlagenprüfung, Löschungskonzept-Nachweise, Differenzierung zwischen berechtigten Interessen und Einwilligung, zeitnahe Nachbesserungen – alles sauber in der Ermittlungsakte dokumentiert.
Unzureichende Sicherheit (Art. 32)
Datenpannen durch Schwachstellen führen häufig zu Bußgeldüberlegungen. Hier trägt die Verteidigung Risikobeurteilung, Implementierungsstand und Fehlerkaskaden zusammen: Welche Schutzmaßnahmen waren vor dem Vorfall etabliert? Welche sofort ergriffen? Welche Schadensminderung wurde erreicht? Die Einzelfallbetrachtung kann die Höhe der Sanktion erheblich beeinflussen.
Überlange Speicherung & Löschdefizite
Fehlende oder verspätete Löschungen sind ein Klassiker. Verteidigungsansätze: belastbare Aufbewahrungs- und Löschregeln, konkrete Systemprotokolle, Nachsteuerung während des laufenden Verfahrens und – wo möglich – tatsächliche Bereinigung bereits vor einer endgültigen Bußgeldentscheidung.
Unzulässige Überwachung
Video- oder Mitarbeiterüberwachung ohne tragfähige Rechtsgrundlage führt rasch zu Verfahren. Entscheidend ist die präzise Darstellung von Zweck, Erforderlichkeit, Transparenz und – oft übersehen – räumlicher/zeitlicher Begrenzung. Fehlstellen können die Behörde sanktionserheblich bewerten; die Verteidigung arbeitet an Abmilderung durch Faktenaufbereitung und Nachjustierung.
Ablauf & Zuständigkeiten – wie das Verfahren typischerweise läuft
Ein Bußgeldverfahren beginnt oft mit einer Anhörung. Dann folgen ggf. Durchsuchungen oder Datensicherungen. Spätestens jetzt ist Akteneinsicht (Behördenakten, technische Unterlagen) zentral. Wir beantragen Akteneinsicht, strukturieren Erwiderungen, sichern Gegenbeweise und verhandeln über Reichweite, Qualifikation und Bußgeldhöhe. Kommt es zu einer förmlichen Entscheidung, eröffnen sich Rechtsbehelfe bis hin zur gerichtlichen Überprüfung – auch im Eilverfahren.
Parallelität zum Strafrecht
In Einzelfällen stehen neben der Verbandsgeldbuße strafrechtliche Ermittlungen gegen natürliche Personen im Raum. Dann greifen die bekannten Verteidigungsrechte (z. B. Auskunftsverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht). Je nach Konstellation können auch § 153a StPO oder – bei Mehrfachkomplexen – §§ 154 ff. StPO eine Rolle spielen. In umfangreichen Verfahren ist häufig die Wirtschaftsstrafkammer befasst.
Beispiele aus der Praxis – Einordnung aus Verteidigungssicht
Aus der Behördenpraxis sind Fälle bekannt, in denen wegen unzureichender Sicherheit (Art. 32 DSGVO), unzulässiger Profilbildung oder überlanger Speicherung deutliche Bußgelder verhängt wurden. Ebenso sanktioniert wurden Überwachungsmaßnahmen ohne tragfähige Rechtsgrundlage. Für die Verteidigung zählt stets der konkrete Sachverhalt: Welche Daten? Welche Risiken? Welche Schadensfolgen? Welche sofortigen Gegenmaßnahmen? Diese Faktoren entscheiden häufig über Einstufung und Höhe.
FAQ – Datenschutzverstoß & Verbandshaftung
Kommt es ohne individuelles Verschulden zu Bußgeldern?
Ja. Verbände sind grundsätzlich adressierbar, wenn sie Verantwortliche sind. Das ändert nichts daran, dass Verteidigung an konkreten Vorwürfen und Beweisen ansetzt – bis hin zur gerichtlichen Kontrolle.
Spielt Kooperation mit der Behörde eine Rolle?
Regelmäßig ja. Dokumentierte Nachbesserungen, Löschungen und Risikoreduktionen können sich sanktionsmindernd auswirken. Wichtig ist die saubere Aktenlage.
Wie wehre ich mich gegen eine Bußgeldentscheidung?
Mit fristgebundenen Rechtsbehelfen. Wir prüfen Tatbestand, Zurechnung, Bemessungskriterien und Verfahrensfragen und verfolgen – wenn nötig – den gerichtlichen Weg.
Gibt es eine „Bagatellgrenze“?
Nein. Es kommt auf Schwere, Dauer, Anzahl der Betroffenen und das Verhalten im Verfahren an. Auch kleinere Vorwürfe können relevant sein, wenn strukturelle Defizite behauptet werden.
Was tun bei behördlichen Maßnahmen?
Ruhe bewahren, nichts zur Sache sagen, Verteidiger kontaktieren. Wir sichern Akteneinsicht, prüfen Maßnahmen und legen – wo angezeigt – Beschwerde ein.
Call-to-Action: Diskret sprechen, zielgerichtet handeln
Ihnen wird ein Datenschutzverstoß vorgeworfen oder Ihnen droht ein Bußgeld? Wir strukturieren die Akte, prüfen Zurechnung und Bemessung und arbeiten auf ein spürbar besseres Ergebnis hin – in Frankfurt und bundesweit.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
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