Rechtsanwälte für Insolvenzstrafrecht
Insolvenzstrafrecht in Frankfurt – Strafverteidigung & bundesweite Vertretung
Strafverfahren im Insolvenzstrafrecht beginnen häufig mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO). Hinzu treten regelmäßig Tatbestände wie Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB). Die Kanzlei Buchert Jacob Peter verteidigt Beschuldigte in Frankfurt am Main und bundesweit – ruhig, strukturiert und wissenschaftlich fundiert.
Ein Anfangsverdacht entsteht häufig durch Mitteilungen der Insolvenz- und Vollstreckungsgerichte im Rahmen der MiZi-Anordnung, daneben durch Strafanzeigen von Gläubigern oder durch Krankenkassen in Bezug auf vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge. Ermittlungen führen über Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vorladung zur Hauptverhandlung. Wir nutzen frühzeitig die Akteneinsicht, um die Weichen in Ihrem Sinne zu stellen.
Problem: Kernvorwürfe im Insolvenzstrafrecht – rechtliche und ökonomische Dimension
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wann Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) bestand und ob ein Antrag rechtzeitig und richtig gestellt wurde. In Betracht kommen daneben bilanznahe Delikte (etwa Buchführungspflichten) sowie transaktionsbezogene Vorwürfe (z. B. Gläubigerbegünstigung). Die rechtliche Bewertung hängt wesentlich von belastbaren betriebswirtschaftlichen Befunden ab: Liquiditätsstatus, 3-Wochen-Prognose, Fortführungsprognose, Rangrücktritte und Bewertungsfragen. Parallel drohen Nebenfolgen wie Einziehung und Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe, unternehmensrechtlich eine Geschäftsführersperre nach § 6 GmbHG.
Besondere praktische Relevanz hat die Zurechnung gegenüber faktischen Geschäftsführern, also Personen, die ohne formale Bestellung tatsächlich die Geschicke steuern. Auch Fragen der Organpflichten bei führungslosen Gesellschaften („wer muss handeln?“) oder die Verknüpfung zu Unternehmensstrafrecht spielen regelmäßig eine Rolle.
Lösung: Strafverteidigung mit Fokus auf Krisenzeitpunkt, Antragspflicht und Beweisführung
Unser Ansatz ist konsequent verteidigungsorientiert. Wir schützen Ihr Auskunftsverweigerungsrecht, sichern Akten und Finanzdaten, strukturieren die Chronologie der Krise und prüfen die formellen Anforderungen des Insolvenzantrags. Ziel ist regelmäßig eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; alternativ kommt – je nach Konstellation – eine Lösung nach § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht.
Wissenschaftlich fundiert arbeiten wir mit forensischer Ökonomie: Liquiditätslücke (Stichtag und Prognose), Fortführungsprognose (überwiegende Wahrscheinlichkeit), Überschuldungsstatus (Aktiva/Passiva) und deren Dokumentation. So lässt sich der oft entscheidende Zeitpunkt der Insolvenzreife präzise aufbereiten – ein zentraler Hebel gegen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Vorgehen: Von der Krise zur Strategie – Schritt für Schritt
1. Akten- und Datenlage sichern
Wir prüfen die Ermittlungsakte, sichern Buchführungsunterlagen, Zahlungsflüsse, Beschlusslagen und externe Kommunikation (Banken, Gesellschafter, Berater). Wichtig sind außerdem Belege zu Stundungen, Rangrücktritten und kurzfristig mobilisierbarer Liquidität. Eingriffe wie Durchsuchung oder Festnahme begleiten wir mit klarer taktischer Linie.
2. Materielle Prüfung der Tatbestände
Wir ordnen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Buchführungspflichtverletzung, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung jeweils differenziert ein. Besonderes Augenmerk legen wir auf Zurechnungsfragen (faktische Geschäftsführung), objektive vs. subjektive Elemente und Abgrenzungen zu Bilanzdelikten und Steuerdelikten.
3. Prozessuale Weichenstellungen
Wir koordinieren die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, bereiten die Anklageschrift prozessual vor, stellen zielgerichtete Beweisanträge und halten Rechtsmittel offen – bis hin zu Berufung und Revision. In geeigneten Fällen nutzen wir das Verständigungsgespräch.
4. Hauptverhandlung & Strafzumessung
Vor der Wirtschaftsstrafkammer zählt eine saubere Tatsachenbasis: Zeitpunkt der Insolvenzreife, Verantwortlichkeitskreis, Dokumentationsqualität. Strafzumessungsrelevant sind u. a. Schadenskompensation, kooperative Mitwirkung ohne Selbstbelastung, persönliche Verhältnisse und das Fehlen einschlägiger Vorbelastungen. Wir arbeiten darauf hin, unverhältnismäßige Sanktionen und Nebenfolgen zu vermeiden und ein tragfähiges Urteil zu erreichen.
Vorteile mit Buchert Jacob Peter – Forensik, Erfahrung, Fokus
Mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung, hunderte Hauptverhandlungstage vor Amts- und Landgerichten, exzellente Kenntnis der Praxis von Ermittlungsbehörden und Gerichten. Wir verbinden juristische Präzision mit ökonomischer Analyse – und vertreten Sie bundesweit. Vertiefungen und aktuelle Entscheidungen finden Sie fortlaufend unter Aktuelles sowie in unserem Rechtslexikon (etwa Ablauf des Strafverfahrens, Strafbefehl, Wiederaufnahme).
FAQ: Insolvenzstrafrecht & Insolvenzverschleppung
Was versteht man unter Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)?
Gemeint ist die Pflichtverletzung eines Organmitglieds oder faktischen Geschäftsführers, den Insolvenzantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zu stellen. Schon der verspätete, inhaltlich unzureichende Antrag kann strafrechtlich relevant sein; prozessual maßgeblich ist die saubere Feststellung des Krisenzeitpunkts.
Welche weiteren Straftatbestände gehören zum Insolvenzstrafrecht?
Häufig relevant sind Bankrott, Buchführungspflichtverletzung, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung; zudem flanken häufig Vorwürfe nach § 266a StGB.
Wie beginnen Ermittlungsverfahren?
Regelmäßig durch MiZi-Mitteilungen der Gerichte, daneben durch Anzeigen von Krankenkassen und Gläubigern. Es folgen Maßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme und Vorladung. Wir sichern früh die Akteneinsicht und steuern die Kommunikation.
Welche Konsequenzen drohen?
Neben Strafe (Geld-/Freiheitsstrafe) drohen Einziehung, persönliche Haftung und eine Geschäftsfuehrersperre. Ziel der Verteidigung ist es, belastbare Entlastungstatsachen aufzuzeigen und die Verantwortlichkeit eng zu begrenzen.
Wie wichtig ist spezialisierte Verteidigung?
Sehr: Es treffen Strafrecht, Bilanzierung und betriebswirtschaftliche Begutachtung aufeinander. Unser Team verfügt über langjährige forensische Erfahrung und kennt die Arbeitsweisen der Strafverfolgungsbehörden sowie die Praxis vor Amts- und Landgerichten.
Wer sind die Anwälte?
Dr. Caroline Jacob, Frank M. Peter, Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster sowie Kooperationspartner Frank Wehrheim.
Was ist das primäre Verteidigungsziel?
Die Vermeidung einer öffentlichen Klage und einer Hauptverhandlung. Lässt sich dies nicht erreichen, bereiten wir eine tragfähige Verteidigung für die Hauptverhandlung vor und halten Rechtsmittel offen.
Call-to-Action: Frühzeitig Verteidigung sichern
Vorwurf Insolvenzverschleppung oder Unsicherheiten zu § 15a InsO? Keine Einlassung ohne Verteidigung. Wir klären die Aktenlage, prüfen Fristen und Verantwortlichkeiten und vertreten Sie entschlossen – in Frankfurt und bundesweit. Aktuelle Beiträge finden Sie unter Aktuelles. Weitere Informationen finden Sie unter Strafverteidigung sowie in unserem Rechtslexikon.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Kontakt: 069 710 33 330 · kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.