Rechtsanwälte für Insolvenzstrafrecht

Ein Strafverfahren im Insolvenzstrafrecht besteht meistens aus dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO). Weitere Vorwürfe in solchen Verfahren sind der Bankrott (§ 283 StGB)Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB).

Neben Strafanzeigen von vermeintlich Geschädigten (Gläubigern) oder zumeist Krankenkassen hinsichtlich fehlender Zahlungen von Beiträgen hat ein Ermittlungsverfahren meistens seinen Anfang durch eine Mitteilung der Insolvenz- und Vollstreckungsgerichte aufgrund der „Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen“ (MiZi) an die zuständige Staatsanwaltschaft. Vereinfacht gesagt, besteht ein Anfangsverdacht wegen Insolvenzverschleppung gegenüber demjenigen, der den Antrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig stellt. Dies kann auch der faktische Geschäftsführer sein. Unter anderem wird geprüft, ob eine Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung bestand und wie oder ob überhaupt der Antrag von der richtigen Stelle/Person gestellt wurde. Neben den direkten strafrechtlichen Konsequenzen bestehen weitere Risiken wie eine entsprechende Haftung oder eine Geschäftsführersperre nach § 6 GmbH wegen vorsätzlich begangener Insolvenzverschleppung oder den §§ 283 bis 283d StGB (Insolvenzstraftaten). Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bedarf einer vertieften Kenntnis der Antragspflichten gepaart mit den entsprechenden strafrechtlichen Besonderheiten. Was die Kanzlei Buchert Jacob Peter von anderen Kanzleien insb. im Insolvenzstrafrecht abhebt, ist nicht nur die formelle Kenntnis der speziellen Rechtsmaterie des Strafrechts und Insolvenzrechts, sondern die jahrzehntelange, praktische Erfahrung vor den Amts- und Landgerichten deutschlandweit. Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie unverbindlich unser Team aus erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht, mit langjähriger Expertise im Insolvenzstrafrecht.

In Strafverfahren zum Insolvenzstrafrecht unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte

Das Team aus Rechtsanwälten und Spezialisten unserer Kanzlei in Frankfurt ist auf Insolvenzstrafrecht in sämtlichen Verfahrensstadien des Insolvenzverfahrens, d.h. in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren spezialisiert. Wir kennen Verfahrensabläufe, Arbeitsweisen von den Strafverfolgungsbehörden und die Praxis vor den Amts- und Landgerichten (Wirtschaftsstrafkammern). Das oberste Ziel ist immer die Vermeidung einer öffentlichen Klage (Anklage) und somit einer Hauptverhandlung. Lässt die Anklage sich nicht mehr vermeiden oder ist sie bereits erhoben, muss in einem gerichtlichen Verfahren, d.h. in einer Hauptverhandlung die entsprechende Strafverteidigung nicht nur die Gesetzeslage und Rechtsprechung (Fachwissen) kennen, sondern benötigt detaillierte Kenntnisse des Strafprozessrechts und wie ein Fall von den Gerichten und Staatsanwaltschaften behandelt wird. Unser Team besteht aus erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht mit der forensischen/praktischen Erfahrung von hunderten von Hauptverhandlungstagen vor den Amts- und Landgerichten.

In folgenden Fällen beraten wir Sie im Insolvenzstrafrecht als unsere Mandanten:

  • Ermittlungsverfahren und Ladung wegen Insolvenzverschleppung / Insolvenzstraftaten
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB
  • Strafverfahren – Bankrott
  • Strafverfahren – Gläubigerbegünstigung
  • Strafverfahren Betrug (sogenannter „Eingehungsbetrug“)
  • Durchsuchung bei Unternehmen und Privatpersonen
  • Beschlagnahme von Akten und Unterlagen
  • Vorliegen eines Strafbefehls oder Anklage vor dem Amts- oder Landgericht (Wirtschaftsstrafkammern)

Unsere Experten im Insolvenzstrafrecht

Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Insolvenzstrafrecht vereint unser Team aus 4 Spezialisten und steht Ihnen bei Beratung und Verteidiger am Standort Frankfurt zur Verfügung.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung.

Hier ein FAQ für die Website auf Grundlage deines Textes, SEO-optimiert und mit internen Verlinkungen zur Kanzlei-Website www.dr-buchert.de:


FAQ: Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung

1. Was versteht man unter Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)?
Unter Insolvenzverschleppung versteht man die Pflichtverletzung eines Geschäftsführers oder faktischen Geschäftsführers, den Insolvenzantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zu stellen. Schon der verspätete Antrag kann strafbar sein.

2. Welche weiteren Straftaten gehören zum Insolvenzstrafrecht?
Zum Insolvenzstrafrecht zählen u. a. der Bankrott (§ 283 StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) sowie die Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB).

3. Wie entstehen Ermittlungsverfahren im Insolvenzstrafrecht?
Ein Ermittlungsverfahren beginnt häufig durch Mitteilungen der Insolvenzgerichte im Rahmen der „MiZi-Anordnung“ oder durch Strafanzeigen von Krankenkassen, Gläubigern oder anderen Beteiligten.

4. Welche Konsequenzen drohen bei Insolvenzverschleppung?
Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen persönliche Haftung, Schadensersatzansprüche und eine Geschäftsführersperre.

5. Wie wichtig ist spezialisierte Verteidigung im Insolvenzstrafrecht?
Da Verfahren häufig komplexe Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts betreffen, ist eine Verteidigung durch Fachanwälte mit jahrelanger Erfahrung unerlässlich. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter verfügt über mehr als 25 Jahre Expertise in diesem Bereich.

6. Wer sind die Anwälte der Kanzlei Buchert Jacob Peter im Insolvenzstrafrecht?

7. Was ist das Ziel der Verteidigung?
Das oberste Ziel ist stets die Vermeidung einer Anklage und damit einer öffentlichen Hauptverhandlung. Sollte eine Anklage bereits erhoben sein, erarbeitet unser Team eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie vor Amts- und Landgerichten.


Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit

Telefon: 069 710 33 330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.