Verteidigung und Beratung im Arbeitsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht in Frankfurt – Strafverteidigung & bundesweite Vertretung
Problem: Ermittlungen im Arbeitsstrafrecht – was droht?
Das Arbeitsstrafrecht greift, wenn Vorwürfe wie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), illegale Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße erhoben werden. Häufig beginnen Verfahren mit einer überraschenden Durchsuchung, einer Beschuldigtenvernehmung oder einer Vorladung durch die Steuerfahndung bzw. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Spürbare Folgen reichen von Bußgeldern und Vermögensabschöpfung bis zu Haftbefehl und Auftragssperren.
Als Kanzlei für Strafverteidigung in Frankfurt sichern wir Ihre Rechte sofort: Schweigerecht nutzen, Akteneinsicht erzwingen, Verteidigungsstrategie aufsetzen. Dabei behalten wir die Verfahrensmechanik – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – im Blick.
Lösung: Konsequente Strafverteidigung – schnell, diskret, fundiert
Unser Ansatz ist klar und mandantenorientiert: Wir stoppen Risiken früh und verhandeln Einstellungen dort, wo es möglich ist – etwa nach § 153 StPO, § 153a StPO oder § 170 Abs. 2 StPO – oder erkämpfen vorteilhafte Ergebnisse in der Hauptverhandlung. Schon im Erstgespräch klären wir, wie Sie Ihr Auskunftsverweigerungsrecht wirksam nutzen, wie wir mit einer Anregung zur Einstellung taktisch vorgehen und welche Weichen für spätere Rechtsmittel gestellt werden.
Wir vertreten Sie bundesweit in allen Spielarten des Arbeitsstrafrechts – von der klassischen Arbeitsstrafrecht-Verteidigung über Überschneidungen mit dem Wirtschaftsstrafrecht bis zu Schnittstellen zum Steuerstrafrecht oder Insolvenzstrafrecht.
Vorgehen: Vom Erstkontakt bis zum Urteil – strukturiert verteidigen
1. Sofortschutz & Strategie
Nach der Kontaktaufnahme schützen wir Sie vor vorschnellen Aussagen, koordinieren die Kommunikation und beantragen umfassende Akteneinsicht (Ermittlungsakte, Akteneinsicht). Parallel prüfen wir Zuständigkeiten, etwa bei Wirtschaftsstrafkammern, und sichern früh Entlastungsbeweise.
2. Substanzanalyse der Vorwürfe
Wir zerlegen Tatbestände, etwa nach § 266a StGB oder AÜG-Verstößen, und arbeiten mit juristisch anerkannten Kriterien: Arbeitnehmerstatus (Eingliederung, Weisungsgebundenheit), Einsatzbedingungen, Beitragsberechnung, Beweislastfragen. Wo Schätzungen drohen, nutzen wir die Grenzen zulässiger Schätzmethoden.
3. Weichenstellungen im Ermittlungsverfahren
Ziel ist die Verfahrensverkürzung: Stellungnahmen, Selbst- oder Fremdanzeigen im taktisch sinnvollen Rahmen, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, Vermeidung eines Strafbefehls oder einer Anklage. Wenn nötig, bereiten wir die Hauptverhandlung sorgfältig vor – mit Beweisanträgen und klarer Verhandlungsstrategie.
4. Rechtsmittel
Nach einem Urteil prüfen wir Berufung oder Revision – stets mit Blick auf Erfolgsaussichten in der Strafzumessung und Verfahrensfehler.
Typische Vorwürfe im Arbeitsstrafrecht – juristisch präzise erklärt
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
Kernfragen sind: Liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor? Wurden Beiträge bei Fälligkeit entrichtet? Haben sich Strukturen (z. B. freie Mitarbeit) in der Praxis zu abhängiger Beschäftigung verdichtet? Wir beleuchten den Arbeitnehmerstatus (Eingliederung, Weisungsrecht, Unternehmerrisiko) und grenzen echte Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit ab. Bei Entsendungen ist die Vorlage einer A1-Bescheinigung ein zentrales Indiz für die anwendbare Sozialrechtsordnung.
Beitragsberechnungen dürfen nicht pauschalisiert werden; wo die Ermittlungsbehörden schätzen, setzen wir Grenzen und verlangen nachvollziehbare Herleitungen (Schätzungen im Strafverfahren). Schnittmengen zum Steuerstrafrecht (Lohnsteuer) berücksichtigen wir ebenso wie Fragen möglicher Einziehung.
Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Abgrenzung zum Werkvertrag
Ob ein Einsatz „AÜG-pflichtig” ist, entscheidet das Gesamtbild: operative Eingliederung, Weisungsrecht beim Einsatzbetrieb, Risikotragung, Vertragswirklichkeit statt Etikett. Wir prüfen Formvorgaben und Sanktionen (Erlaubnis, Equal Treatment, Höchstüberlassungsdauer). Bereits formale Fehler können schwer wiegen – bis hin zu Bußgeldern oder zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses beim Entleiher. Bei Ermittlungsmaßnahmen sichern wir Ihr Schweigerecht und steuern Gespräche; im Übrigen verweisen wir gezielt auf die Systematik von § 30 OWiG i.V.m. § 130 OWiG, wenn Behörden auf Unternehmensgelder zielen.
Schwarzarbeit, FKS-Prüfung & Mindestarbeitsbedingungen
„Schwarzarbeit” ist kein einzelner Tatbestand, sondern ein Bündel von Pflichten. Die FKS prüft Melde-, Aufzeichnungs- und Duldungspflichten, häufig vor Ort. Wir achten darauf, dass Maßnahmen verhältnismäßig sind, und überprüfen die Beweisführung. Stets gilt: keine vorschnellen Erklärungen ohne Strategie – nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht.
Lohnwucher (§ 291 StGB) & Lohnvergleich
Beim Vorwurf „Lohnwucher” wird ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung behauptet. Maßstab sind tarifliche bzw. branchenübliche Entgelte in der Region. Wir prüfen, welche Entgeltbestandteile anrechenbar sind und ob Vergleichsgruppen korrekt gebildet wurden. In Grenzfällen zählt die Gesamtschau – nicht nur eine Zahl.
Arbeitszeit, Arbeitsschutz & Verantwortung
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzverstöße können mit Bußgeldern oder – bei Gefährdung – mit Straftatvorwürfen belegt werden. Entscheidend ist die saubere rechtliche Subsumtion: Was ist Arbeitszeit? Welche Ausnahmen gelten? Welche Dokumentations- und Organisationspflichten bestehen? Wir prüfen Akten, Anordnungen und die Begründungstiefe, bevor wir uns auf ein Ergebnis festlegen und setzen Verfahrensfehler konsequent ein.
Entsendung & Ausstrahlung – internationaler Bezug
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind Kollisionsregeln zentral. Eine A1-Bescheinigung kann für die Anwendbarkeit ausländischen Sozialrechts sprechen. Gleichwohl bleibt jeder Fall ein Einzelfall: Wir prüfen Dokumente, Einsatzgestaltung, Zuständigkeiten und die Argumentationslinie der Ermittlungsbehörden.
Wissenschaftlich fundiert: Begriffe & Abgrenzungen verständlich erklärt
Der Begriff „Arbeitnehmer” ist kein starres Label, sondern ein Typus, der sich aus Kriterien wie Eingliederung, Weisungsgebundenheit, Entgeltstruktur und Unternehmerrisiko ergibt. Die Gerichte arbeiten mit Indizkatalogen; ausschlaggebend ist die wertende Gesamtbetrachtung. Für die Strafverteidigung bedeutet das: Wir stellen die tatsächlichen Abläufe in den Mittelpunkt – nicht nur Überschriften von Verträgen.
Auch bei der Beitragsbemessung zählt juristische Präzision: Wo Entgelte nicht dokumentiert sind, fordern wir nachvollziehbare Rechengänge ein; Schätzungen müssen wirtschaftlich plausibel sein (Schätzung). Ebenso betrachten wir Wechselwirkungen zu steuerstrafrechtlichen Fragen und zu Verfahrensinstrumenten der Staatsanwaltschaft.
Ihre Vorteile mit Buchert Jacob Peter
Sie profitieren von erfahrener Strafverteidigung mit Schwerpunkt Arbeitsstrafrecht und starken Schnittstellen zu Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Wir agieren zügig, diskret und zielgerichtet – mit klaren Empfehlungen, verständlicher Kommunikation und realistischen Erwartungen. Aktuelle Entwicklungen verfolgen wir kontinuierlich; Relevantes fassen wir für Sie auf Aktuelles zusammen.
Call-to-Action: Sprechen Sie frühzeitig mit uns
Je früher Sie uns hinzuziehen, desto größer die Chancen, ein Verfahren zu verkürzen oder zu beenden. Rufen Sie uns in Frankfurt an unter 069 710 33 330 oder schreiben Sie an kanzlei@dr-buchert.de. Weitere Informationen finden Sie unter Strafverteidigung sowie in unserem Rechtslexikon.
FAQ Arbeitsstrafrecht
Ich habe eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten – was tun?
Bewahren Sie Ruhe, keine Angaben zur Sache, und melden Sie sich bei uns. Wir beantragen Akteneinsicht und stimmen jede Erklärung ab. Ihr Schweigerecht schützt Sie.
Wann liegt Scheinselbständigkeit vor?
Wenn die tatsächliche Tätigkeit einer abhängigen Beschäftigung entspricht (Eingliederung, Weisungen, kein Unternehmerrisiko). Wir prüfen Indizien und trennen sauber von echter Selbständigkeit; Relevanz hat dies besonders bei § 266a StGB.
Wie wird der Schaden bei § 266a StGB berechnet?
Maßgeblich sind die beitragsrechtlichen Regeln. Wo Daten fehlen, versuchen Behörden zu schätzen. Wir verlangen tragfähige Grundlagen und kontrollieren jeden Rechenschritt (Schätzung).
Darf die FKS ohne Weiteres Betriebsräume betreten?
Es gibt Betretungs- und Prüfrechte, aber keine pauschalen Durchsuchungen. Wir prüfen Reichweite und Form der Maßnahme und achten auf Verhältnismäßigkeit. Machen Sie ohne Verteidigung keine weitergehenden Angaben (FKS).
Was bedeutet eine A1-Bescheinigung für Entsendefälle?
Die A1-Bescheinigung dokumentiert, welcher Sozialversicherung ein Einsatz unterliegt. Sie ist ein gewichtiges Indiz – dennoch prüfen wir stets die tatsächlichen Einsatzbedingungen.
Was kann ich gegen eine drohende Anklage tun?
Oft lässt sich eine Einstellung erreichen – z. B. nach § 153a StPO. Wir verhandeln zielgerichtet und adressieren die Punkte, auf die es ankommt, bevor eine Anklageschrift zugestellt wird.
Kann ich gegen einen Strafbefehl vorgehen?
Ja. Innerhalb kurzer Frist kann Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Termin (Strafbefehl).
Wo finde ich vertiefende Informationen?
In unserem Rechtslexikon u. a. zu Ablauf des Strafverfahrens, Strafverfahren und Aktuelles.
Weiterführende Themen auf dr-buchert.de
Vertiefungen finden Sie zu Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht und Rechtslexikon.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Kontakt: Telefon 069 710 33 330 · E-Mail kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.