Schmuggel im Reiseverkehr (insbesondere Flughafenfälle) – Strafverteidigung in Frankfurt und bundesweit
Problem: Unterschätzte Reisefreimengen, grüne Spur – und plötzlich Steuerstrafverfahren
Wer aus Nicht-EU-Staaten oder steuerlichen Sondergebieten nach Deutschland einreist und die Reisefreimengen überschreitet, muss Waren grundsätzlich anmelden. Der Weg durch den grünen Ausgang „anmeldefreie Waren“ kann – wenn Waren doch anmeldepflichtig sind – zur konkludenten Erklärung werden und den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen. Folge: Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Nachzahlung von Einfuhrabgaben (Zoll und EUSt) und empfindliche Geldstrafen. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter steht Betroffenen mit erfahrener Strafverteidigung zur Seite – schnell, diskret und bundesweit.
Typischer Fehler: „Ich wusste nicht, dass ich den roten Ausgang nehmen muss.“ Diese Argumentation greift regelmäßig nicht. Die Rechtsprechung verlangt, sich über die Bedeutung der Ausgänge zu informieren. Wer den grünen Ausgang mit anmeldepflichtigen Waren nutzt, riskiert den Vorwurf zumindest einer leichtfertigen Steuerverkürzung.
Lösung: Frühzeitig handeln – professionelle Verteidigung vom ersten Moment an
Im Reiseverkehr entscheidet häufig die erste Reaktion. Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach einer Kontrolle, Vorladung oder Sicherstellung. Wir prüfen, ob tatsächlich eine wirksame Zollanmeldung vorliegt, welche Erklärungshandlungen den Behörden zurechenbar sind und wo Ansatzpunkte für eine Einstellung bestehen. Dazu gehören u. a. die Prüfung von Akteneinsicht, Gestellungs- und Anmeldepflichten, die Frage einer mündlichen Anmeldung sowie Verfahrensfehler der Kontrollsituation.
Unser Team berät Sie interdisziplinär in Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – auch wenn berufliche Reisen und unternehmensinterne Richtlinien betroffen sind.
Rechtslage: Grün, Rot, Gestellungspflicht – was wirklich zählt
Bei der Einreise gelten klare Wert- und Mengengrenzen. Für Flug- oder Seereisende ab 15 Jahren beträgt die Wertfreigrenze 430 €. Wird sie überschritten, ist der gesamte Warenwert abgabepflichtig – eine 460 € teure Lederjacke ist daher vollständig zu verzollen. Das Durchschreiten des grünen Ausgangs kann eine konkludente Erklärung „keine anmeldepflichtigen Waren“ darstellen, wenn es von Zollbeamten wahrgenommen wird. In diesen Konstellationen wird häufig ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder – je nach Sachlage – wegen leichtfertiger Steuerverkürzung eingeleitet.
Wichtig: Nicht jede Passage einer Zollstelle begründet eine solche Erklärung. Wo es keine getrennten Ausgänge gibt, kann der bloße Durchgang nicht automatisch als Willenserklärung verstanden werden. Genau hier setzen wir an und identifizieren die entscheidenden Details des Einzelfalls.
Zu den strafprozessualen Grundlagen und Verfahrensschritten finden Sie vertiefende Beiträge in unserem Rechtslexikon, etwa zu Ablauf des Strafverfahrens, hinreichendem Tatverdacht und Hauptverhandlung.
Konsequenzen: Einfuhrabgaben, Bußgeld oder Geldstrafe – so schnell wird es teuer
Bei Luxuswaren addieren sich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer rasch. Die Einfuhrabgaben sind nachzuzahlen. Parallel drohen – abhängig vom Einkommen – hohe Geldstrafen, die nach Tagessätzen bemessen werden.
Hinzu kommen Nebenfolgen: Reputationsschäden, Probleme bei Visa-Anträgen (z. B. USA), berufsrechtliche Risiken und interne arbeitsrechtliche Themen. Daher ist eine zügige, strategische Strafverteidigung essenziell – gerade bei Vielfliegern, Unternehmerinnen und Führungskräften mit internationalem Reiseprofil.
Welche Maßnahmen folgen typischerweise?
- • Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme der Ware
 - • Erste Vernehmung/Anhörung, Hinweis auf Auskunftsverweigerungsrecht
 - • Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle
 - • Nachforderung von Zoll/EUSt durch Finanzamt/Zoll (Finanzamt im Steuerstrafrecht)
 - • Spätere Anklage oder Strafbefehl – oder Einstellung bei tragfähiger Verteidigungsstrategie
 
Vorgehen: So arbeiten wir für Ihre Verteidigung
1. Sofortschutz und Kommunikation
Wir übernehmen die Kommunikation mit Zoll, Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft. Wir schützen Ihre Verfahrensrechte und wahren frühzeitig das Schweigerecht.
2. Akteneinsicht und Sachanalyse
Nach Akteneinsicht rekonstruieren wir den Kontrollablauf: getrennte Ausgänge ja/nein, Sichtbarkeit der Handlung, Belehrungen, Dokumentation. Wir prüfen die Bewertungs- und Tarifierungsgrundlagen sowie den Abgabenbescheid.
3. Materiell-rechtliche Bewertung
Wir prüfen, ob überhaupt eine taugliche Erklärungshandlung vorliegt oder lediglich eine Gestellungspflichtverletzung – mit regelmäßig anderen Rechtsfolgen. Ebenso klären wir Fragen einer mündlichen Zollanmeldung und etwaige Begünstigungen, ohne das Kompensationsverbot zu vernachlässigen.
4. Verfahrensziele
Primär verfolgen wir die Einstellung des Verfahrens – ggf. mit Auflage. Wo sinnvoll, verhandeln wir eine verständigte Lösung. Kommt es zur Anklage, bereiten wir die Hauptverhandlung konsequent vor.
Vorteile: Warum Buchert Jacob Peter?
Erfahrung aus unzähligen Verfahren im Steuerstrafrecht und Reiseverkehr. Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht. Netzwerk für komplexe Bewertungs-, Zoll- und Bewertungsfragen. Diskretion und schnelle Reaktionsfähigkeit – bundesweit.
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung kommentieren wir laufend unter Aktuelles. So profitieren Mandantinnen und Mandanten von Strategien auf dem neuesten Stand.
Praxisnahes Beispiel: Luxus-Einkäufe und ihre Folgen
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob eine vorsätzliche Hinterziehung oder lediglich Leichtfertigkeit vorliegt, ob die Kontrolle die konkludente Erklärung tatsächlich erfasst hat und ob Bewertungs- und Tarifierungsfragen korrekt behandelt wurden. Je sauberer wir hier angreifen, desto größer die Chance auf eine Verfahrenseinstellung.
Tipps für Vielreisende – rechtssicher unterwegs
- • Freigrenzen kennen und Belege aufbewahren
 - • Bei Unsicherheit den roten Ausgang nutzen und nachfragen
 - • Nie spontan Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache – Schweigerecht beachten
 - • Nach Kontrolle umgehend Verteidigung einschalten und Akteneinsicht sichern
 - • Unternehmen: klare Reiserichtlinien und Schulungen etablieren
 
Call-to-Action: Diskret, schnell, bundesweit – sprechen Sie mit uns
Sie hatten eine Zollkontrolle am Flughafen, erhalten Post vom Hauptzollamt oder eine Vorladung? Wir beraten Sie kurzfristig – persönlich in Frankfurt am Main oder bundesweit per Videotermin. Jetzt unverbindlich anfragen unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de. Wir sichern Ihre Rechte, senken Risiken und verfolgen das klare Ziel: Verfahrenseinstellung oder bestmögliche Lösung.
FAQ – Häufige Fragen zum Schmuggel im Reiseverkehr
Ich bin versehentlich durch den grünen Ausgang gegangen. Bin ich automatisch strafbar?
Nicht automatisch – es kommt auf die Umstände an. Wurde Ihr Durchgang von Beamten wahrgenommen, kann darin eine konkludente Erklärung „keine anmeldepflichtigen Waren“ liegen. Entscheidend sind Sichtbarkeit, Beschilderung, Belehrungen und der konkrete Ablauf. Lassen Sie die Situation früh anwaltlich prüfen.
Muss ich sofort eine Aussage machen?
Nein. Machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache und nutzen Sie Ihr Auskunftsverweigerungsrecht. Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Kommunikation und beantragen Akteneinsicht.
Wie berechnen sich die Einfuhrabgaben?
Grundlage sind Zolltarif und Warenwert (Zollwert). Daraus ergeben sich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Bereits geringe Abweichungen bei Tarifierung oder Bewertung können die Summe spürbar verändern. Wir prüfen die Bescheide und setzen Einwendungen durch.
Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich?
Ja, je nach Tatvorwurf, Beweislage und Einkommens-/Vermögenssituation. In vielen Fällen ist eine Einstellung gegen Auflage erreichbar.
Was ist, wenn mir jemand heimlich Ware ins Gepäck gelegt hat?
Konstellationen des sog. „Rip-Off“ sind strafrechtlich besonders. Fehlt der Vorsatz, kommt für Sie Straflosigkeit in Betracht; gleichwohl bestehen zollrechtliche Pflichten. Wir klären den Einzelfall, sichern Beweise und grenzen Ihre Verantwortlichkeit ab.
Gilt das alles auch für Geschäftsreisen?
Ja. Unternehmen sollten klare Prozesse schaffen und Mitarbeitende schulen. Bei Verfahren mit Unternehmensbezug beraten wir im Unternehmensstrafrecht und stimmen Verteidigungs- und Kommunikationsstrategie ab.
Ihr nächster Schritt
Warten Sie nicht auf die nächste Vorladung. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – telefonisch unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de. Weitere Analysen und Urteilsbesprechungen finden Sie unter Aktuelles.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Kontakt: Telefon 069 710 33 330 · E-Mail kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
                        Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.