Kreditbetrug

Strafverteidigung in Frankfurt – Kreditbetrug (§ 265b StGB) & bundesweite Vertretung

Der Vorwurf des Kreditbetrugs kann für Beschuldigte existenzielle Folgen haben: Ermittlungen, Kontosperren, Reputationsschäden und im schlimmsten Fall eine Verurteilung zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Als erfahrene Kanzlei für Strafverteidigung in Frankfurt vertreten wir Sie entschlossen und vorausschauend – auf Wunsch bundesweit. Unser Ansatz ist klar: schnelle Akteneinsicht, präzise Bewertung der Beweislage, aktive Einflussnahme auf das Verfahren und konsequente Verteidigung Ihrer Rechte.

Problem: Vorwurf des Kreditbetrugs – was bedeutet § 265b StGB konkret?

§ 265b StGB erfasst Täuschungshandlungen im Zusammenhang mit einem Kreditantrag, insbesondere unrichtige oder unvollständige Unterlagen (z. B. Bilanzen, Vermögensübersichten) oder das Verschweigen einer maßgeblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Geschützt wird sowohl das Vermögen des Kreditgebers als auch die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Anders als beim klassischen Betrug liegt ein abstraktes Gefährdungsdelikt vor: Die Tat ist mit Zugang der Angaben beim Kreditgeber vollendet, selbst wenn der Kredit nicht ausgezahlt wird.

Wichtig: § 265b StGB zielt auf betriebliche Konstellationen ab. Erfasst sind demnach Betriebe und Unternehmen verschiedenster Art. Häufige Schnittstellen bestehen zu Bilanzdelikten und – in Krisensituationen – zu Bankrott.

Typische Konstellationen aus der Praxis

  • Einreichung unvollständiger Jahresabschlüsse; fehlende Angaben zu Verbindlichkeiten oder Liquidität
  • Nichtmitteilung einer Verschlechterung seit dem letzten Zahlenstand vor Kreditentscheidung
  • Vorlage von Vermögensübersichten mit nicht belastbaren Bewertungen oder Gutachten
  • Grenzfälle zwischen zulässiger Prognose und unzutreffender Beschönigung bei Finanzierungsmodellen
  • Drucksituationen im Unternehmen (Liquiditätsengpass) und vorschnelle Anträge ohne rechtliche Prüfung

Lösung: Strafverteidigung mit Plan – so gehen wir vor

Unser Ziel ist die frühe, wirksame Steuerung des Verfahrens. Nach der Mandatierung veranlassen wir umgehend Akteneinsicht und verschaffen uns einen belastbaren Überblick. Wir klären, ob bereits Ermittlungsverfahren geführt werden, ob es Durchsuchungen gab, eine Vorladung ansteht oder Sicherstellungen erfolgt sind.

Sofortmaßnahmen (72-Stunden-Plan)

  • Sicheres Kommunikationskonzept & Verhaltenshinweise für Vernehmungen
  • Analyse der eingereichten Unterlagen (Bilanzen, Vermögensübersichten, Korrespondenz)
  • Frühzeitige Anträge und Stellungnahmen zur Eingrenzung des Tatverdachts (Anfangsverdacht)
  • Prüfung einer Einstellungslösung noch im Ermittlungsstadium

Ermittlungsphase: Weichen richtig stellen

Im Fokus stehen die Plausibilität der Angaben, die zeitliche Abfolge der Kommunikation mit dem Kreditgeber sowie die Entscheidungserheblichkeit einzelner Informationen. Wir arbeiten strukturiert mit belastbaren Dokumenten und – wo sinnvoll – mit Sachverständigen. Ziel: Entlastungspunkte sichtbar machen und auf eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) hinwirken.

Zwischenverfahren & Hauptverhandlung

Kommt es zur Anklageschrift, prüfen wir die Eröffnungsreife und greifen unklare Punkte an. In der Hauptverhandlung strukturieren wir die Beweisaufnahme, stellen Beweisanträge und nehmen Einfluss auf die rechtliche Würdigung. Auch Fragen der Einziehung werden aktiv adressiert.

Rechtsmittel & Nachsorge

Gegen einen Strafbefehl legen wir fristgerecht Einspruch ein. Nach Urteilen prüfen wir Berufung oder Revision und begleiten Sie bis zur Rechtskraft.

Rechtlicher Hintergrund zu § 265b StGB – präzise Einordnung

Der Tatbestand erfasst betriebliche Kreditaufnahmen, also Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmen bzw. Betrieben. Maßgeblich ist, dass die Finanzierung einem geschäftlichen Zweck dient. Der Begriff des „Kredits“ ist weit: Er umfasst Darlehen, Stundungen, Diskontierung von Wechseln/Schecks, Akzeptkredite sowie Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen. Der Zeitpunkt der Vollendung ist nicht die Auszahlung, sondern bereits der Zugang der irreführenden Angaben beim Kreditgeber.

Für die Verteidigung besonders relevant sind Abgrenzungen zu § 263 StGB (Betrug) sowie die Frage, ob Unterlagen tatsächlich „unrichtig“ sind oder lediglich eine vertretbare Bewertung enthalten. In zugespitzten Unternehmenslagen können Überschneidungen mit Insolvenzstrafrecht auftreten – etwa, wenn Zahlungsunfähigkeit droht und Finanzierungsentscheidungen unter Zeitdruck fallen.

Ergebnisoptionen – von Einstellung bis milder Sanktion

Begleitend prüfen wir die Reichweite von Maßnahmen wie Haftbefehl, Untersuchungshaft oder Vermögenssicherungen sowie die Möglichkeit, negative Folgen durch kluge Verfahrensführung zu begrenzen.

Ihr Vorteil mit Buchert Jacob Peter

Als Strafverteidiger mit jahrzehntelanger Erfahrung verknüpfen wir forensische Präzision mit lösungsorientierter Taktik. Wir kennen die Anforderungen der Praxis – von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis zur Gestaltung der Beweisaufnahme in komplexen Wirtschaftssachen. Unser Selbstverständnis: klare Kommunikation, verbindliche Erreichbarkeit, nachweisbare Ergebnisse.

  • Schnelle Akteneinsicht und strukturierte Aufbereitung der Beweislage
  • Sachnahe Argumentation gegen eine unzulässige Ausweitung des Tatbestands
  • Strategien zur Verfahrensverkürzung und für Einstellungslösungen
  • Erfahrung in Vernehmungen, Beweisanträgen und Plädoyers
  • Bundesweite Vertretung, effizient koordiniert

Vorgehen: Von der ersten Minute an richtig handeln

1) Ruhe bewahren & Kontakt aufnehmen

Bei Vorladung, Durchsuchung oder Sicherstellung kontaktieren Sie uns umgehend. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor wir die Lage bewertet haben. Prüfen Sie Einladungen zur Beschuldigtenvernehmung mit uns.

2) Akteneinsicht & Bewertung

Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte, ordnen den zeitlichen Ablauf, bewerten die Unterlagen und bereiten eine Verteidigungsstrategie vor. Ein Blick in das Ablauf-Schema des Strafverfahrens hilft beim Überblick.

3) Submissionsstrategie & Entlastung

Ob schriftliche Stellungnahme, ergänzende Unterlagen oder Schweigen – wir wählen die Variante, die Ihre Position stärkt. Im Bedarfsfall verweisen wir auf einschlägige Begriffe aus dem Rechtslexikon, um juristische Begriffe im Dialog mit den Behörden präzise zu halten.

4) Hauptverhandlung & Beweisanträge

Im Prozess selbst nutzen wir die Mechanismen der Hauptverhandlung, arbeiten mit Zeugen, Sachverständigen und Beweisanträgen. Ziel bleibt stets das günstigste Ergebnis – bis hin zum Urteil mit minimalen Konsequenzen.

Relevante Schnittstellen – ohne Unternehmensberatung

In der Praxis tangieren Kreditfälle häufig auch steuerliche Aspekte; es kann zu Kontakten mit der Steuerfahndung kommen. Überschneidungen zum Steuerstrafrecht sind möglich, ebenso Berührungspunkte zu Arbeitsstrafrecht, wenn etwa Lohnkosten eine Rolle spielen. Wir bleiben dabei konsequent auf der Seite der Strafverteidigung für Mandanten – es geht um individuelle Verteidigung, nicht um Unternehmensberatung.

Aktuelle Hinweise & Entwicklungen

Rechtsentwicklungen und Gerichtsentscheidungen rund um Wirtschaftsstraftaten sind dynamisch. Wir veröffentlichen regelmäßig Einschätzungen und Fallhinweise unter Aktuelles. So bleiben Sie informiert und können Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen.

Call-to-Action: Jetzt Verteidigung sichern

Sprechen Sie frühzeitig mit uns – je früher wir eingebunden sind, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch: Telefon 069 710 33 330 oder E-Mail kanzlei@dr-buchert.de. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der Seite Strafverteidigung sowie im Bereich Wirtschaftsstrafrecht.

FAQ – Häufige Fragen zum Kreditbetrug (§ 265b StGB)

Was ist der wichtigste erste Schritt nach einer Vorladung?

Melden Sie sich umgehend bei uns und leisten Sie keine Angaben zur Sache, bevor wir Einsicht in die Akte hatten. Hinweise zur Vorladung erläutern wir Ihnen konkret für Ihren Fall.

Wie schnell erhalten wir Akteneinsicht und was bringt sie?

Die Akteneinsicht ist der Schlüssel zur Verteidigung: Erst dadurch erkennen wir Umfang und Qualität der Beweise, etwa zu Bilanzen, Korrespondenz und Entscheidungsgrundlagen des Kreditgebers.

Kann mein Verfahren ohne Gerichtsverhandlung enden?

Ja. Je nach Lage sind eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) erreichbar.

Was droht mir im schlimmsten Fall?

Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wir arbeiten konsequent auf Entlastung, Milderung und Alternativen hin.

Wie läuft ein Strafprozess ab?

Vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Urteil – hier hilft das Schema zum Ablauf des Strafverfahrens beim Verständnis.

Gibt es Risiken von Durchsuchung oder Haft?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Informationen zu Durchsuchung, Haftbefehl und Untersuchungshaft erläutern wir Ihnen konkret und ergreifen Schutzmaßnahmen.

Ich habe Unterlagen „beschönigt“ – ist das schon strafbar?

Das hängt von der Entscheidungserheblichkeit und der Vertretbarkeit der Bewertung ab. Häufig geht es um Grenzfälle. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Angaben machen – ggf. sind Korrekturen oder Einordnungen möglich.

Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.