Computerkriminalität

Vom Begriff der Computerkriminalität (sog. Cybercrime) sind zum einen alle Straftaten erfasst, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden, d.h. sämtliche Straftaten, bei denen ein Computer als Tatmittel oder als Tatobjekt zum Einsatz kommt. Darunter fallen beispielsweise der Computerbetrug (siehe Computerbetrug) gemäß § 263 a StGB, die Computersabotage (siehe Computersabotage) gemäß § 303b StGB oder das Ausspähen von Daten (siehe Ausspähung) gemäß § 202a StGB. Erfasst werden aber auch andere rechtswidrige Handlungen, wie z.B. Phishing im Bereich des Online-Bankings.

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