Rechtsberatung und Verteidigung bei Unternehmenssanktionen

Rechtsberatung und Verteidigung bei Unternehmenssanktionen sind von entscheidender Bedeutung, da Unternehmen trotz des Fehlens eines spezifischen Unternehmensstrafrechts auf verschiedene Weise sanktioniert werden können. Eine unmittelbare Sanktionierung kann gemäß § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in Form von Geldbußen erfolgen. So ist in § 130 OWiG hinsichtlich der Pflicht zu Aufsichtsmaßnahmen geregelt, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, welche den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Darüber hinaus bestehen indirekte Sanktionsmöglichkeiten, darunter die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten sowie der Reputationsschaden durch öffentlichkeitswirksame Ermittlungen und Berichterstattung. Auch die Eintragung im Wettbewerbsregister (WRegG) bei Straftaten von Leitungsorganen, die dem Unternehmen zuzurechnen sind, stellt eine erhebliche Belastung dar.

Auch im Bereich des Datenschutzes sind Geldbußen möglich.

Je nach Kategorie des Datenschutzverstoßes kann die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 83 Abs. 4-6 DSGVO Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR und im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % bzw. 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängen, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Zu den weiteren möglichen Konsequenzen gehören zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten, Vertragsstrafen und das Risiko von Unternehmensinsolvenz. Darüber hinaus können behördliche Auflagen und Untersagungen, der Verlust von Geschäftslizenzen oder öffentlichen Aufträgen sowie das Image- und Vertrauensverluste bei Kunden und Geschäftspartnern gravierende Folgen für das Unternehmen haben.

Die Kanzlei Buchert Jacob Partner bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen, die darauf abzielen, Unternehmen präventiv zu beraten und repressiv zu verteidigen.

Im präventiven Bereich unterstützen wir Unternehmen beim Aufbau, der Optimierung und Auditierung von Compliance-Management-Systemen, bei der Einführung von Hinweisgebersystemen sowie bei der Berufung von Ombudspersonen. Zudem helfen wir bei der Durchführung interner Ermittlungen, um potenzielle Compliance-Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Es wurde bereits mehrfach entschieden, dass sich Compliance-Maßnahmen mindernd bei der Unternehmensgeldbuße auswirken (BGH 5 StR 278/21 vom 27. 04. 2022 (NZWiSt 2022,410)).                                                                             

Im repressiven Bereich stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, um Unternehmen gegenüber Ermittlungsbehörden sowie Amts- und Landgerichten zu verteidigen. Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein und kämpfen dafür, dass sie fair behandelt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Unsere Expertise erstreckt sich über ein breites Spektrum von Rechtsgebieten und ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen jedes Unternehmens gerecht werden.

In folgenden Fällen beraten wir Sie als unseren Mandanten:

  • Präventive Beratung im Bereich Criminal Compliance
  • Compliance-Management-Systeme (CMS)
  • Hinweisgebersystem
  • Ombudspersonen– Vertrauensanwälte
  • Auditierung und Monitoring
  • Internal Investigations – Interne Ermittlungen
  • Straftaten von Mitarbeitern in Unternehmen (Internal Investigations – Interne Ermittlungen)
  • Durchsuchung bei Unternehmen
  • Beschlagnahme von Akten und Unterlagen
  • Verteidigung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Beratung und Verteidigung eines Unternehmens als Nebenbeteiligte/Einziehungsbeteiligte im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vor den Amts- und Landgerichten
  • Verteidigung des Unternehmens im Bußgeldverfahren
  • Prozessbeobachtung für das Unternehmen in verknüpften Verfahren/Hauptverhandlungen
  • Beratung und Verteidigung bezüglich Datenschutzproblematiken (Datenschutzgrundverordnung)
  • Schulungen für Unternehmen und Führungspersonal

Unsere Experten im Unternehmensstrafrecht

Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen in der Verteidigung und Beratung von Unternehmen vereint unser Team aus 4 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
  • Datenschutzbeauftragte

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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.