Geheimnisse sind Tatsachen, die nur einem begrenzten Kreis von Personen bekannt sind und an deren Geheimhaltung derjenige, den sie betreffen (sog. Geheimnisträger) ein von seinem Standpunkt aus sachlich begründetes, schutzwürdiges Interesse hat.
Für Näheres siehe Fernmeldegeheimnis, Landesverrat, Privatgeheimnisse und Postgeheimnis.
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