Falschgeld
Geld ist nachgemacht und damit falsch, wenn es den Anschein echten, gültigen Geldes erweckt und insoweit im gewöhnlichen Zahlungsverkehr den Arglosen täuschen kann.
Die Herstellung von Falschgeld ist gemäß § 146 StGB strafbar. Nach § 147 StGB ist zudem das Inverkehrbringen von Falschgeld mit Strafe bedroht.
Näheres siehe Geldfälschung.
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Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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