Cum-Ex & Cum-Cum

Cum-Ex & Cum-Cum – Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, in Frankfurt und bundesweit

Problem: Ermittlungen, Einziehung, § 153 AO – was Betroffene jetzt erwartet

Cum-Ex und Cum-Cum sind seit Jahren Gegenstand intensiver Ermittlungen. Neben strafrechtlichen Vorwürfen stehen häufig Vermögensabschöpfung, Zinsforderungen und komplexe Zurechnungsfragen im Raum. Betroffen sind Investor:innen, Händler, Banker, Steuerabteilungen – und nicht selten auch externe Berater. In dieser Lage zählt eine frühzeitige, konsequente Strafverteidigung mit tiefem Verständnis für Kapitalmarktmechanik und steuerliche Zurechnung.

Für die rechtliche Orientierung helfen unsere Überblicksseiten Cum-Ex, Cum-Ex-Handelsgeschäft – Übersicht und Cum-Cum-Geschäfte. Entwicklungen aus Ermittlungs- und Rechtsprechungspraxis bereiten wir aktuell unter Aktuelles auf – etwa zur Dividendenkompensation in Cum-Ex-Geschäften und zur Einziehung bei Cum-Ex-Geschäften.

Lösung: Konsequente Strafverteidigung – Schweigen sichern, Akte kennen, Tatkomplex präzise strukturieren

Wir schützen Ihr Schweigerecht, beantragen zügig Akteneinsicht und kartieren den Tatkomplex: Handelsabfolge um den Stichtag, Wertpapierleihe, Leerverkäufe, Erstattungs- bzw. Anrechnungswege. In Cum-Cum-Fällen prüfen wir die Zurechnung von Dividenden, wirtschaftliches Eigentum und mögliche Berichtigungskonstellationen. Grundlage ist unsere Spezialisierung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtlicher Rahmen: Kurzüberblick für die Verteidigung

Cum-Ex beschreibt das Ausnutzen von Abwicklungsfenstern rund um den Dividendenstichtag mit dem Ziel mehrfacher Anrechnung/Erstattung einmal abgeführter Kapitalertragsteuer. Startpunkte für Ihre Einordnung sind die Lexikonartikel Cum-Ex und Cum-Ex-Handelsgeschäft – Übersicht. Cum-Cum wiederum betrifft Gestaltungen, bei denen Dividendenbelastungen zwischen beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen verschoben werden; Einordnung im Beitrag Cum-Cum-Geschäfte.

Wesentliche Verteidigungsfragen sind: Wer war steuerlicher Anteilseigner? Lag wirtschaftliches Eigentum beim Sicherungsnehmer oder beim Verleiher? Welche subjektiven Elemente (Vorsatz, Kenntnis, Beratung) sind belegbar? Für Organ- und Beraterrollen beachten Sie insbesondere die Beraterhaftung in Cum-Ex-Konstellationen.

Aktuelle Rechtsprechung: Schlaglichter, die Ihre Verteidigung prägen

Diese Entscheidungen liefern Ansatzpunkte für die Verteidigung – etwa bei der Bestimmung der Anteilseignerstellung, der Kausalität zwischen Erklärungsinhalt und Erstattung/Anrechnung oder der Reichweite von Einziehung.

Verteidigungsstrategie: So gehen wir in Cum-Ex/Cum-Cum vor

1) Rechte sichern – keine vorschnellen Einlassungen

Erste Regel: Schweigen. Wir übernehmen die Kommunikation mit Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden. Die Erfahrung zeigt: Früh abgegebene „Einordnungen“ wirken später oft belastend.

2) Akteneinsicht & Tatkomplex-Analyse

Wir rekonstruieren Trades um den Stichtag, Wertpapierleiheketten, Short-Positionen und Abrechnungswege. In Cum-Cum-Mandaten prüfen wir Transaktionsbezüge, Sicherungsübereignungen, Erstattungsanträge sowie den Zeitpunkt einer etwaigen Kenntnis i. S. v. § 153 AO.

3) Zurechnung & Wissen – die subjektive Seite

Was wurde durch wen veranlasst, gebilligt oder kontrolliert? Welche Rolle spielten interne Guidelines, externe Gutachten, Prüfvermerke? Für das Rollenbild von Beratern und Organen ist die Beraterhaftung bei Cum-Ex zentral – auch zur Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme.

4) Einziehung & Berechnungsthemen angreifen

Wir greifen Einziehung und Vorteilsermittlung präzise an (Kausalität, Doppelbelastung, Alternativkausalität, Zinslauf). Hebel und Verteidigungslinien fasst der Beitrag zur Einziehung bei Cum-Ex-Geschäften zusammen.

5) § 153 AO bei Cum-Cum – sorgfältige Triage

Eine generelle Nachforschungspflicht gibt es nicht; § 153 AO knüpft an das Erkennen einer Unrichtigkeit/Unvollständigkeit an. Ob und wann das der Fall ist, prüfen wir akribisch – vor allem im Lichte der Rechtsprechungslinien (vgl. Cum-Cum und § 153 AO).

6) Verfahrensziele definieren

Von der Einstellung mangels Tatverdachts über Beschränkungen des Verfahrens bis zur Verständigung in der Hauptverhandlung – wir arbeiten ergebnisorientiert und vertreten Sie entschlossen.

Rollenklarheit: Investor, Händler, Berater – wer trägt was?

Cum-Ex/Cum-Cum-Sachverhalte sind oft arbeitsteilig organisiert. Für die Strafbarkeit kommt es auf konkrete Beiträge, Wissenselemente und Organisationsverantwortung an. Für Berater und Intermediäre birgt die Beraterhaftung in Cum-Ex-Sachen besondere Risiken – zugleich ergeben sich hier Verteidigungslinien, wenn Mandatsscope, Prüfauftrag oder Informationslage begrenzt waren.

Branchen- und Personenbezug: Bank, Broker, Family Office, Vermögende

Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen – vom Desk-Trader über Compliance-Verantwortliche bis zu Organkreisen. Entscheidende Fragen sind stets: Tatbeitrag, Wissen, Zurechnung der Kapitalertragsteuer-Themen und tatsächliche Verfügungsmacht. Dass „nicht jedes Verfahren in die Hauptverhandlung muss“, zeigt exemplarisch der Beitrag Cum-Ex – ohne Eröffnung.

Vorteile mit Buchert Jacob Peter

  • Spezialisierte Strafverteidigung im komplexen Steuerstrafrecht mit Kapitalmarkt-Know-how.
  • Fokus Einziehung & Zurechnung: Wir stellen Berechnungsthesen und „Kettenkausalitäten“ belastbar in Frage.
  • Frankfurt – bundesweit: Kurze Wege zu Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden.
    Call-to-Action: Sichern Sie Ihre Verteidigung – diskret, schnell, strategisch. Start über unsere Strafverteidigung, Rechtsprechungs-Updates unter Aktuelles.

FAQ

Was unterscheidet Cum-Ex von Cum-Cum?
Cum-Ex betrifft Mehrfachanrechnung/Erstattung einmal abgeführter Kapitalertragsteuer; Cum-Cum zielt auf Belastungsverschiebung zwischen In- und Ausländern. Einordnung: Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte.

Welche Rolle spielt die Dividendenkompensation?
Sie ist oft Dreh- und Angelpunkt der Anspruchsbegründung; Details im Beitrag Dividendenkompensation in Cum-Ex-Geschäften.

Droht immer Einziehung?
Einziehung ist ein Haupthebel der Anklage – aber angreifbar (Kausalität, Zuordnung, Doppelanrechnung). Hintergründe: Einziehung bei Cum-Ex-Geschäften.

Was bedeutet § 153 AO im Cum-Cum-Kontext?
Berichtigungspflichten setzen ein Erkennen der Unrichtigkeit voraus; es gibt keinen Automatismus. Überblick: Cum-Cum und Nacherklärungspflichten.

Wer ist Anteilseigner – wie wird zugerechnet?
Zentral ist das wirtschaftliche Eigentum. Zur Sicherungsübereignung lesen Sie BFH-Urteil zum Sicherungsnehmer.

Wie stehen die Chancen, dass es nicht zur Hauptverhandlung kommt?
Ergebnisoffen – aber möglich. Beispielhaft: Cum-Ex – mal ohne Eröffnung des Hauptverfahrens.

Was müssen Berater beachten?
Grenzen von Prüfauftrag und Informationslage sind entscheidend. Zur Einordnung: Beraterhaftung in Cum-Ex-Sachen.

 

Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon 069 710 33 330 · E-Mail kanzlei@dr-buchert.de

Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte

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