Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) I Anwälte Frankfurt

Zoll & Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – Strafverteidigung im Steuerstrafrecht in Frankfurt und bundesweit

Der Zoll tritt in Strafverfahren vor allem über die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Erscheinung – häufig im Zusammenhang mit Abdeckrechnungen, Schein- oder Barlohnsachverhalten und dem Verdacht nach § 266a StGB. Daneben ermitteln Zollfahndungsstellen in ausgesuchten Steuerstrafverfahren, etwa bei Verbrauchsteuern oder Außenwirtschaftsdelikten. Für Betroffene gilt: Früh handeln, Schweigen, Akteneinsicht sichern – und mit einer erfahrenen Strafverteidigung die Weichen stellen.

Problem: Hausbesuch vom Zoll – was steht im Raum?

Typische Einstiegslagen sind überraschende Durchsuchungen in Betrieb und Privatwohnung, Befragungen von Beschäftigten auf Baustellen oder in Betrieben, die Sicherstellung von Unterlagen sowie der Vorwurf der illegalen Beschäftigung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB). Häufig sind auch steuerliche Risiken angesprochen – etwa Steuerhinterziehung in Verbindung mit Scheinrechnungen oder nicht erklärten Umsätzen. Spätestens jetzt sollte jedes Gespräch durch die Verteidigung geführt werden.

Lösung: Verteidigungslinie gegen FKS- und Zollvorwürfe

  • Sofortmaßnahmen: Keine Angaben zur Sache, Beschluss zeigen lassen, Beschlagnahmen dokumentieren, Akteneinsicht beantragen.
  • Prüfung der Rechtsgrundlagen: Zuständigkeit von FKS/Zoll, formelle Anforderungen, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, Trennung straf- und beitragsrechtlicher Bewertungen.
  • Beweisarbeit: Lohn-/Zeiterfassungen, Verträge, Zahlungsflüsse, Subunternehmerketten; Plausibilisierung des tatsächlichen Personaleinsatzes; Berechnungskorrekturen bei vermeintlichen „Schadenssummen“.
  • Strategische Einlassung: Nur nach Akteneinsicht; zielgerichtete Stellungnahmen mit Fokus auf Tatbestand, Vorsatz, Irrtum, Zurechnung und Berechnung.
  • Verfahrensökonomie: Arbeiten auf Einstellung (§ 153 StPO) oder § 153a StPO hin; bei Mehrfachvorwürfen ggf. §§ 154 ff. StPO.

Rechtlicher Rahmen: Zoll, FKS und Steuerfahndung – wer macht was?

Die FKS ist Schwerpunktakteur bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung; die Zollfahndungsämter unterstützen in Steuer- und Außenwirtschaftssachen. In der Praxis trifft man die FKS besonders bei Baustellen- und Gastronomiekontrollen sowie im Arbeitsstrafrecht. In echten Steuerstrafsachen führen regelmäßig die Straf- und Bußgeldsachenstellen und die Steuerfahndung die Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Verfahrens“ gibt dabei die Richtung vor – gerade in komplexen Wirtschaftsverfahren.

§ 266a StGB im Fokus: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Der Kernvorwurf lautet häufig: Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Streit dreht sich dann um die Arbeitgebereigenschaft, tatsächliche Entgeltzahlungen, die Abgrenzung von Werk-/Dienstverträgen sowie um Scheinselbstständigkeit. Hilfreich sind belastbare Unterlagen zum realen Personaleinsatz, zur Weisungsgebundenheit und zur Vergütungsstruktur. Bei der Schadensdarstellung sind Behörden oft pauschal – hier setzen wir mit einer rechtlich korrekten Berechnung an (vgl. Berechnung des Sozialversicherungsschadens). Auch die Vorsatzfrage ist regelmäßig der Schlüssel: Organisationsmängel sind nicht automatisch Vorsatz.

Abdeckrechnungen, Barlohn & Scheinunternehmen

Werden Abdeckrechnungen behauptet, prüft die Verteidigung Strukturen, Geldflüsse, Dokumentation und Kommunikationsspuren. Bei Barlohn oder „Lohnsplitting“ lohnt eine sehr genaue Tatsachenarbeit – auch, um eine zu hohe Schadensannahme zu entkräften. Flankierend ist stets zu prüfen, ob steuerliche Vorwürfe (z. B. Steuerhinterziehung) überhaupt tragfähig belegt sind.

Maßnahmen der Ermittler – richtig reagieren

  • Durchsuchung & Sicherstellung: Beschlüsse prüfen, Zweck und Grenzen festhalten, Kopien betriebsrelevanter Unterlagen verlangen; keine Spontanerklärungen. Mehr dazu: Durchsuchung, Beschlagnahme.
  • Vorladung/Beschuldigtenvernehmung: Keine Erscheinenspflicht bei Polizeiladung; Aussagen nur nach Akteneinsicht. Hinweise: Vorladung, Aussageverweigerungsrecht.
  • Arrest/Haft: Bei Risiko von Festnahme oder U-Haft sofort Verteidigung einschalten; Vermögenssicherung früh angehen (Einziehung).
  • Hauptverhandlung: Beweisstrategie, Zeugenbefragung, ggf. Verständigung – vorbereitet ab Tag 1. Überblick: Hauptverhandlung.

Beitrags- und Steuerkomplexe sauber trennen

Verfahren mit FKS-Bezug verknüpfen häufig Sozialversicherungsrecht, Arbeitsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Wichtig ist die saubere Trennung der Rechtsfolgen und Berechnungen: Ein behaupteter Beitragsausfall ist nicht automatisch eine hinterzogene Steuer. Ebenso führt jede Unstimmigkeit in Unterlagen nicht zwangsläufig zur Strafbarkeit. Die korrekte rechtliche Einordnung entscheidet über Erfolg und Risiko in der Verteidigung.

Branchenerfahrung zählt

Besonders betroffen sind Bau, Gastronomie, Security, Reinigung, Lager/Logistik und Teile des Einzelhandels. Dort sind Subunternehmerketten und flexible Personaleinsätze üblich – sie erfordern eine differenzierte Betrachtung der tatsächlichen Abläufe. Genau hier setzt unsere Beweisarbeit an: Wir rekonstruieren Prozesse, entkräften Pauschalannahmen und stellen individuelle Entlastungsgründe heraus. Aktuelle Hinweise und Materialien veröffentlichen wir regelmäßig unter Aktuelles.

FAQ – Zoll & FKS im Strafverfahren

Muss ich bei einer FKS-Kontrolle Angaben machen?

Sie müssen sich nicht selbst belasten. Personalien ja – zur Sache sollten Sie schweigen und sofort Verteidigung kontaktieren. Danach entscheidet die Akte, ob und was erklärt wird.

Was droht bei § 266a StGB?

Je nach Fall Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Maßgeblich sind Beitragsumfang, Vorsatz/Fahrlässigkeit und die Berechnung. Korrekte Berechnungen und Dokumente sind zentral für Milderung oder Einstellungen.

Darf die FKS Geschäftsräume ohne Beschluss betreten?

Es gibt Kontrollbefugnisse; für strafprozessuale Durchsuchungen gelten enge Anforderungen. Wir prüfen, ob die Maßnahme den formellen und materiellen Vorgaben genügt.

Ist eine Verständigung möglich?

Ja – abhängig von Tatvorwurf, Beweislage und Gericht. Wir planen die Option von Beginn an mit (siehe Verständigung).

Wie schnell bekomme ich Akteneinsicht?

Das variiert. Wir beantragen sofort und steuern parallel die Kommunikation mit FKS, Zollfahndung und Staatsanwaltschaft, um Fehleinschätzungen früh zu vermeiden.

Ich habe eine Vorladung erhalten – hingehen?

Zur polizeilichen Vorladung besteht keine Pflicht zu erscheinen. Bei Ladung durch Staatsanwaltschaft/Gericht bitte vorher Rücksprache halten (mehr: Vorladung).

Call-to-Action: Soforthilfe bei Zoll- und FKS-Verfahren

Durchsuchung, Vorladung oder Ermittlungen durch FKS/Zoll? Wir schützen Ihre Rechte, sichern Akteneinsicht, korrigieren falsche Berechnungen und arbeiten – wo möglich – auf eine Einstellung hin. Mandantenorientiert, diskret, bundesweit: Strafverteidigung, Arbeitsstrafrecht, Zoll- & Verbrauchsteuerstrafrecht.

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  • Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
  • Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUni Hagen)
  • Über 25 Jahre Erfahrung als Steuerfahnder
  • Fachanwälte für Strafrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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