Schuld

Schuld

Die Schuld des Täters ist die Voraussetzung für seine Strafbarkeit.

Sie besteht aus zwei Elementen: Zum einen behandelt sie die Frage, ob dem Täter die Tat vorgeworfen werden kann (sog. Strafbegründungsschuld). Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Täter schuldunfähig im Sinne der §§ 19, 20 StGB ist (siehe Schuldunfähigkeit) oder Entschuldigungsgründe (z.B. § 35 StGB) bzw. Schuldausschließungsgründe (z.B. § 17 StGB) eingreifen.

Zum anderen bildet die Schuld gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 StGB die Grundlage für die Strafzumessung, d.h. den Maßstab für die zu verhängende Strafe und die Strafhöhe (sog. Strafzumessungsschuld).

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Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim

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