Strafverteidigung in Frankfurt – Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch 2025 und strafrechtliche Risiken für Privatpersonen
Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die finale Staatenaustauschliste 2025 zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten veröffentlicht. Auf Grundlage des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) werden zum 30. September 2025 Finanzkontendaten zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den zuständigen Behörden von weltweit 115 Staaten und Hoheitsgebieten automatisch ausgetauscht. Für viele Steuerpflichtige bedeutet dies eine erhebliche Verdichtung des Entdeckungsrisikos bei bislang nicht erklärten Auslandskonten.
Der automatische Informationsaustausch ist damit längst nicht mehr nur ein steuerliches Thema, sondern besitzt erhebliche strafrechtliche Relevanz. Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung oder Begleitdelikten im Wirtschaftsstrafrecht werden regelmäßig durch übermittelte Kontodaten ausgelöst. Die Kanzlei Buchert Jacob Peter berät und verteidigt betroffene Mandanten bundesweit im Steuerstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht.
Finale Staaten-Austauschliste 2025 nach dem FKAustG
Die finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2025 umfasst insgesamt 115 Staaten und Hoheitsgebiete. Neu aufgenommen wurden unter anderem Armenien, Belize, Moldau, Uganda und die Ukraine. Maßgeblich ist § 1 Abs. 1 FKAustG, der die Staaten definiert, mit denen ein automatischer Austausch von Finanzkontoinformationen erfolgt. Der Datenaustausch findet am 30. September 2025 statt.
Hier können Sie das Schreiben herunterladen: PDF-Dokument
Bereits zuvor sind meldende Finanzinstitute verpflichtet, die relevanten Finanzkontendaten für den Meldezeitraum 2024 bis spätestens 31. Juli 2025 elektronisch an das BZSt zu übermitteln (§ 27 Abs. 2 FKAustG). Die Weiterleitung an ausländische Steuerbehörden erfolgt anschließend automatisiert.
Rechtsgrundlagen des internationalen Datenaustauschs
Der automatische Informationsaustausch beruht auf mehreren völker- und unionsrechtlichen Grundlagen. Dazu zählen insbesondere die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung der Richtlinie 2014/107/EU), multilaterale Vereinbarungen der OECD sowie bilaterale Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch. Für betroffene Steuerpflichtige ist entscheidend, dass sich der Zugriff der Finanzverwaltung auf ausländische Kontodaten erheblich ausgeweitet hat.
Strafrechtliche Bedeutung des Finanzkonten-Informationsaustauschs
Die übermittelten Kontoinformationen dienen nicht nur der steuerlichen Veranlagung, sondern bilden häufig den Ausgangspunkt für ein Ermittlungsverfahren. Liegen Anhaltspunkte für unrichtige oder unvollständige Angaben in Steuererklärungen vor, kann dies einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO begründen.
In der Praxis folgen auf Dateneingänge beim BZSt häufig Vorermittlungen durch die Finanzbehörden oder die Steuerfahndung. Diese können in Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder formellen Beschuldigtenvernehmungen münden. Betroffene gelten dann rechtlich als Beschuldigte und sollten frühzeitig einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen.
Wer von Ermittlungen im Zusammenhang mit Auslandskonten oder dem automatischen Finanzkonten-Informationsaustausch betroffen ist, sollte frühzeitig unsere Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt – mit besonderer Erfahrung im Steuerstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht – einschalten. Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per E-Mail.
Ablauf eines Steuerstrafverfahrens bei Auslandskonten
Ein Steuerstrafverfahren beginnt regelmäßig mit dem Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft führt dieses Verfahren in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung. Zentrale Bedeutung hat die Ermittlungsakte, in die nur der Verteidiger umfassende Akteneinsicht erhält.
Je nach Ergebnis kann das Verfahren eingestellt werden, etwa nach § 170 Abs. 2 StPO oder §§ 153, 153a StPO, oder in eine Anklage münden. In der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht über Schuld und Strafe. Möglich sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie erhebliche steuerliche Nebenfolgen.
Besonderheiten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Auslandskonten stehen häufig im Zusammenhang mit komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten. Neben der klassischen Steuerhinterziehung können weitere Delikte relevant werden, etwa Geldwäsche, Untreue oder Kapitalmarktstraftaten. Auch Fragen der Selbstanzeige spielen in der Beratungspraxis eine zentrale Rolle.
Die strafrechtliche Bewertung hängt stets vom Einzelfall ab, insbesondere vom Vorsatz, vom Umfang der nicht erklärten Einkünfte und vom zeitlichen Verlauf. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie kann entscheidend dazu beitragen, strafmildernde Aspekte geltend zu machen.
Verteidigungsstrategie der Kanzlei Buchert Jacob Peter
Die Kanzlei Buchert Jacob Peter verfolgt einen klar strukturierten, individuellen Verteidigungsansatz. Im Mittelpunkt steht die sorgfältige Analyse der Aktenlage, der steuerlichen Vorfragen und der strafprozessualen Situation. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen und belastende Maßnahmen zu begrenzen.
Unsere Strafverteidigung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht ist geprägt von langjähriger Erfahrung, wissenschaftlicher Fundierung und bundesweiter Tätigkeit vor Finanzämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
FAQ zum automatischen Finanzkonten-Informationsaustausch
Was ist der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch?
Der automatische Austausch ist ein internationales Verfahren, bei dem Finanzkontendaten zwischen Steuerbehörden verschiedener Staaten regelmäßig übermittelt werden.
Welche Daten werden ausgetauscht?
Übermittelt werden unter anderem Kontostände, Zinserträge, Dividenden sowie Angaben zum Kontoinhaber.
Ab wann droht ein Steuerstrafverfahren?
Sobald ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung besteht, können Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und muss vollständig und rechtzeitig erfolgen.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Idealerweise bereits bei ersten Anfragen der Finanzbehörden oder vor einer Beschuldigtenvernehmung.
Vertritt die Kanzlei bundesweit?
Ja. Buchert Jacob Peter verteidigt Mandanten bundesweit in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren.
Kontaktieren Sie unsere Experten im Steuerstrafrecht/Wirtschaftsstrafrecht/Strafrecht in Frankfurt
Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Strafrecht vereint unser Team aus 4 Spezialisten und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUni Hagen)
- Über 25 Jahre Erfahrung als Steuerfahnder
- Fachanwälte für Strafrecht
- Universitätsprofessor für Internationales Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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