Keine strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung

„Die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung wird möglicherweise künftig nicht mehr in jedem Falle möglich sein“, meint Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert in einer Presserklärung. Die Tendenz in der Politik, dieses Instrument zu beschneiden, sei deutlich erkennbar. Daher sollten Betroffene rechtzeitig von einer Selbstanzeige Gebrauch machen. Diese müsse professionell erfolgen und ebenso begleitet werden, so Steuerberater Frank Wehrheim. Der Ex-Steuerfahnder ist Kooperationspartner der Kanzlei Dr. Buchert & Partner. Er berät ebenso wie Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler Mandanten in dieser Fragestellung.

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