Für Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung

Führende Wirtschaftsvertreter unterstützen nach Mitteilung von Transparency Deutschland in einem Schreiben die Forderung nach einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Dieses ist die wichtigste Voraussetzung, die einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch entgegensteht.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland sagte: „Das Schreiben bestätigt unsere jahrelange Forderung an das Parlament, endlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Die unterlassene Ratifizierung erschwert die Arbeit der im Ausland tätigen Unternehmen aus Deutschland. Insbesondere Vereinbarungen gegen Korruption mit ausländischen Geschäftspartnern werden erheblich behindert, solange deutsche Unternehmen sich vorhalten lassen müssen, ihr Land verweigere die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Die Abgeordneten schaden nicht nur dem Ansehen Deutschlands, dem Ansehen des Parlamentes, sondern auch der deutschen Exportwirtschaft.“

Die Konvention aus dem Jahre 2003 ist bisher von 161 Ländern ratifiziert worden. Zu den Ländern, die noch nicht die Konvention ratifiziert haben, gehört neben Deutschland Saudi-Arabien, Syrien und der Sudan.

Als Mitglied von Transparency Deutschland unterstützen Dr. Buchert Rechtsanwälte die Forderung.

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