Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom Bundestag verabschiedet

Im März 2024 hat der Bundestag das DDG als Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in 2. Und 3. Lesung verabschiedet. Im Vergleich zum ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf wurde unter anderem die Rolle des Digital Services Coordinator (DSC) konkretisiert. Dieser soll die Durchsetzung der Regelungen des DSA überwachen und auch als Beschwerdestelle dienen. Die Rolle des DSC soll die Bundesnetzagentur innehaben, welche nun auch offiziell mit der Arbeit beginnen kann. Der geplante Beirat soll nach den Änderungsvorschlägen des Ausschusses einen Auskunftsanspruch gegenüber dem DSC innehaben, um seiner Pflicht nachzukommen.

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