BGH, Beschluss vom 16.12.2025 – 1 StR 270/24: Betrugsverurteilungen im Diesel-Skandal rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 die Revisionen mehrerer Angeklagter im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Skandal verworfen. Damit sind die Verurteilungen des Landgerichts München II vom 27. Juni 2023 rechtskräftig. Das Verfahren betrifft Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen und zählt zu den strafrechtlich bedeutsamsten Entscheidungen in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Skandals.
Strafverfahren wegen Betrugs, Organisationsverantwortung oder Vorwürfen gegen Unternehmensverantwortliche erfordern eine frühzeitige Einordnung von Tatvorwurf, Aktenlage und persönlicher Verantwortlichkeit. Eine Übersicht zur Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren finden Sie hier: Wirtschaftsstrafrecht. Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per kanzlei@dr-buchert.de.
Worum ging es in dem Verfahren?
Das Landgericht München II hatte drei Angeklagte wegen Betruges zu Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts waren zwei der Angeklagten im Entwicklungsbereich beziehungsweise in leitender technischer Verantwortung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Motorsteuersoftware befasst. Die Fahrzeuge wurden nach den Feststellungen in den USA und in Deutschland verkauft, obwohl die Käufer davon ausgingen, die Fahrzeuge entsprächen den maßgeblichen Zulassungsbedingungen.
Bei zwei Angeklagten ging es nach der Entscheidung um Betrug in 94.924 tateinheitlichen Fällen. Gegen einen Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, gegen einen weiteren Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein dritter Angeklagter wurde wegen Betruges in 17.177 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Alle Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Rechtlicher Hintergrund: Betrug und Betrug durch Unterlassen
Im Mittelpunkt steht der Betrug nach § 263 StGB. Bei Fahrzeugkäufen kann ein strafrechtlich relevanter Vermögensschaden entstehen, wenn Käufer den vollen Kaufpreis zahlen, dabei aber über wertbildende Eigenschaften oder die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs irren. Im Diesel-Skandal betraf dies die Frage, ob Fahrzeuge tatsächlich den Zulassungsbedingungen entsprachen und ob unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung eingesetzt wurden.
Besonders bedeutsam ist der Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen. Dabei geht es nicht um eine aktive Täuschung durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern um die Frage, ob eine rechtliche Pflicht bestand, Fehlvorstellungen zu verhindern oder zu beseitigen. Bei Organmitgliedern und leitenden Unternehmensverantwortlichen kann eine solche Pflicht insbesondere aus ihrer Stellung, ihrem Verantwortungsbereich und ihrer Einbindung in Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse hergeleitet werden.
Kernaussagen des BGH
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Die Revisionen waren auf die Sachrüge gestützt. Der BGH hat das Urteil daher materiell-rechtlich überprüft und keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten festgestellt. Damit blieb es bei den vom Landgericht München II verhängten Bewährungsstrafen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts entstand den Käufern in den 94.924 Fällen ein Schaden von insgesamt mehr als 2,3 Milliarden Euro. In den 17.177 Fällen, die den früheren Vorstandsvorsitzenden betrafen, wurde ein Schaden von mehr als 41 Millionen Euro festgestellt. Für den BGH war im Revisionsverfahren maßgeblich, ob die rechtliche Würdigung des Landgerichts Bestand hat. Die Entscheidung bestätigt, dass die Verurteilungen rechtskräftig geworden sind.
Die besondere Bedeutung für Unternehmensverantwortliche
Die Entscheidung zeigt, dass strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht nur Personen treffen kann, die technische Manipulationen unmittelbar entwickeln oder implementieren. Erfasst werden können auch Unternehmensverantwortliche, wenn sie nach den gerichtlichen Feststellungen trotz Kenntnis oder ernsthafter Möglichkeit eines rechtswidrigen Zustands keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um weitere Fehlvorstellungen bei Abnehmern zu verhindern.
Für die strafrechtliche Einordnung kommt es dabei auf den konkreten Verantwortungsbereich, den Zeitpunkt der Kenntnis, die interne Informationslage, die Handlungsmöglichkeiten und die objektive Pflichtwidrigkeit des weiteren Unterlassens an. Gerade in großen Unternehmen ist deshalb die Abgrenzung zwischen technischer Verantwortung, Vorstandsverantwortung, Ressortzuständigkeit, interner Kommunikation und tatsächlicher Entscheidungsbefugnis von zentraler Bedeutung.
Praktische Konsequenzen für Strafverfahren
In umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Aktenlage regelmäßig komplex. Sie umfasst interne E-Mails, Gremienunterlagen, technische Dokumentation, Behördenkommunikation, externe Gutachten, Protokolle, Vermerke und Kommunikationsstrategien. Für die Verteidigung ist entscheidend, welche konkreten Informationen einer beschuldigten Person zu welchem Zeitpunkt vorlagen und welche rechtlichen oder tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten bestanden.
Der Diesel-Skandal verdeutlicht außerdem, dass strafrechtliche Verfahren gegen Unternehmensverantwortliche häufig über Jahre geführt werden. Neben der Frage einer möglichen Freiheitsstrafe stehen erhebliche Nebenfolgen im Raum, etwa Geldauflagen, Kostenfolgen, zivilrechtliche Ersatzansprüche, berufliche Konsequenzen und Reputationswirkungen. In Verfahren mit hoher medialer Aufmerksamkeit tritt zusätzlich die Frage hinzu, wie strafprozessuale Verteidigung und öffentliche Kommunikation voneinander getrennt werden.
In Verfahren mit Vorwürfen wegen Betruges, Untreue, Organisationsverantwortung oder Pflichtverletzungen von Leitungspersonen kommt es häufig auf eine präzise Rekonstruktion der Entscheidungswege und der persönlichen Verantwortungsbereiche an. Unsere Strafverteidigung unterstützt Beschuldigte bundesweit in komplexen Strafverfahren. Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de.
Verteidigungsansätze in vergleichbaren Verfahren
In vergleichbaren Verfahren steht zunächst die vollständige Akteneinsicht im Mittelpunkt. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte regelmäßig keine inhaltliche Einlassung erfolgen. Erst nach Auswertung der Akten lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Materiell-rechtlich sind insbesondere der Täuschungsvorwurf, der Vorsatz, die persönliche Verantwortlichkeit, der Vermögensschaden und eine mögliche Garantenpflicht beim Unterlassen zu prüfen. Bei Leitungspersonen ist häufig streitig, ob aus der Organstellung allein eine strafrechtlich relevante Handlungspflicht folgt oder ob konkrete Umstände hinzukommen müssen, die eine Pflicht zum Einschreiten begründen.
Verfahrensrechtlich können Fragen der Beweisverwertung, der Verständigung, der Verfahrensabtrennung, der Verjährung, der Schadensberechnung und der Reichweite des Revisionsangriffs bedeutsam werden. Gerade bei langjährigen Großverfahren ist auch die Dokumentation des Verfahrensverlaufs für spätere Rechtsmittel von erheblicher Bedeutung.
FAQ
Ist die Verurteilung im Diesel-Skandal jetzt rechtskräftig?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II rechtskräftig.
Wurden Freiheitsstrafen verhängt?
Ja. Das Landgericht München II verhängte Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Was bedeutet Betrug durch Unterlassen?
Betrug durch Unterlassen bedeutet, dass eine Person eine rechtlich erhebliche Fehlvorstellung nicht verhindert oder nicht beseitigt, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre. Entscheidend ist, ob eine Garantenstellung und ein vorsätzliches pflichtwidriges Unterlassen festgestellt werden können.
Welche Bedeutung hat die Entscheidung für Unternehmensverantwortliche?
Die Entscheidung zeigt, dass strafrechtliche Verantwortung auch aus unterlassenem Einschreiten folgen kann. Maßgeblich bleiben aber die konkrete Funktion, der Kenntnisstand, die Handlungsmöglichkeiten und die persönliche Pflichtstellung im Einzelfall.
Welche Rolle spielt die Revision?
Die Revision überprüft das Urteil auf Rechtsfehler. Der BGH hat hier nach materiell-rechtlicher Prüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten festgestellt und die Revisionen verworfen.
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