Revision (StPO)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Urteile. Anders als die Berufung eröffnet sie grundsätzlich keine neue Tatsacheninstanz. Das Revisionsgericht prüft vielmehr, ob dem Urteil Rechtsfehler zugrunde liegen.

In der Praxis kommt es bei einer Revision vor allem auf die richtige rechtliche Einordnung, die Wahrung der Fristen und eine tragfähige Begründung an. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Fristen, Sachrüge, Verfahrensrüge und zum Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite zur Revision im Strafrecht.

Weitere Begriffe und Erläuterungen finden Sie auch in unserem Rechtslexikon.

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