Patronatserklärung im Strafrecht

Patronatserklärung in der Ein-Mann-GmbH – was in der Verteidigung zählt

In der Praxis taucht vermehrt die harte interne Patronatserklärung des alleinigen Geschäftsführers/Gesellschafters zugunsten seiner Ein-Mann-GmbH auf. Verteidigungsrelevant ist, ob eine solche Erklärung geeignet war,
eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Nach der maßgeblichen betriebswirtschaftlichen Betrachtung genügt die bloße Existenz des Anspruchs nicht – entscheidend ist, ob liquide Mittel der Gesellschaft innerhalb von drei Wochen verfügbar wurden.
Das bedeutet: Nur tatsächliche, rechtzeitige Ausstattung der GmbH oder ein ungehinderter, gesellschaftsbezogener Zugriff auf liquide Mittel kann die Zahlungsunfähigkeit verhindern.
Reiner Verweis auf private Konten des Geschäftsführers ohne Überweisung auf Gesellschaftskonten reicht nicht aus.

Für die Verteidigung ist daher der Nachweis zentral, dass Gelder rechtzeitig geflossen sind oder dass es sich lediglich um eine kurzfristige Unterdeckung handelte. Fehlt es daran, prüfen wir, ob die Dreiwochenfrist vertretbar positiv prognostiziert wurde,
ob eine fortbestehende Unterdeckung wirklich vorlag und ob ausnahmsweise ein eng begrenzter Einzelfall ein anderes Ergebnis rechtfertigt.
Gleichzeitig berücksichtigen wir strafzumessungsrelevant, wenn später vollständig befriedigt wurde.

Zahlungsunfähigkeit praxisnah erklärt

Gesetzlich ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Maßgeblich ist die Gegenüberstellung fälliger Verbindlichkeiten mit liquiden Mitteln, ergänzt um eine realistische Dreiwochenprognose.
In der Praxis gilt: Unterdeckungen unterhalb einer kleineren Schwelle können noch Zahlungsfähigkeit bedeuten; entscheidend ist aber die tatsächliche Entwicklung in den folgenden Wochen.
Forderungen zählen nur als liquide, wenn sie binnen drei Wochen realisiert werden können.
Daraus folgen klare Verteidigungsansätze: Wir rekonstruieren Zahlungsströme, belegen Liquidierbarkeit und grenzen konsequent von bloßer Zahlungsstockung ab.

In Verfahren wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott prüfen wir zudem, ob einzelne Tatzeitpunkte anders zu bewerten sind, etwa weil Zahlungen temporär vollständig eingestellt wurden oder weil Gläubiger
zumutbar zuwarten konnten. Ebenso relevant: die Einordnung weiterer Vorwürfe wie Untreue, Eingehungsbetrug oder steuerstrafrechtliche Aspekte – stets mit Blick auf die konkrete Beweislage.

Fortführungsprognose, harte vs. weiche Patronatserklärung

Für die Fortführungsprognose kann eine harte Patronatserklärung bedeutsam sein, weil sie eine aktivierbare Forderung begründet, die im Insolvenzfall zur Masse gehört.
Gleichwohl ist stets die Werthaltigkeit zu prüfen: Umfang, Fälligkeit, mögliche Rückzahlungsansprüche und deren Stundung.
Eine weiche Patronatserklärung begründet demgegenüber keine rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit. Sie kann allenfalls stützen, dass die Fortführung überwiegend wahrscheinlich war – aber nur, wenn Gesamtumstände konkret für Einhaltung und Sanierungserfolg sprechen.
Für die Verteidigung arbeiten wir die Prognosegrundlagen minutiös heraus und verhindern rückschauende Verzerrungen.

Vorteile mit Buchert Jacob Peter

Call to Action

Sie haben Post von der Staatsanwaltschaft erhalten oder eine Durchsuchung erlebt? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir reagieren umgehend, prüfen die Akte und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie – diskret, strukturiert, mandantenorientiert.

FAQ

Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalte?
Nehmen Sie umgehend Verteidigerkontakt auf und machen Sie keine Angaben zur Sache. Ihr Schweigen ist Ihr gutes Recht. Mehr dazu unter
Vorladung und Auskunftsverweigerungsrecht.

Schützt eine Patronatserklärung automatisch vor dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung?
Nein. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft tatsächlich binnen drei Wochen liquide Mittel erhalten hat oder darauf ungehindert zugreifen konnte. Reine Absichts- oder weiche Erklärungen reichen nicht.

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Maßstab ist die Gegenüberstellung fälliger Verbindlichkeiten und liquider Mittel mit einer Dreiwochenprognose. Nur kurzfristige Engpässe können Zahlungsstockungen sein – Details im
Lexikonbeitrag zur Insolvenzverschleppung.

Hilft eine spätere vollständige Zahlung noch?
Sie beseitigt eine zuvor vollendete Insolvenzverschleppung nicht, kann aber in der Strafzumessung erheblich wirken.

Welche Unterlagen sind für die Verteidigung wichtig?
Aktuelle Kontoübersichten, OP-Listen, Liquiditätsplanung, Verträge (z. B. Patronatserklärungen), Korrespondenz mit Gläubigern sowie Bescheide der Behörden. Wir strukturieren das Material gemeinsam mit Ihnen.

Verteidigen Sie auch außerhalb von Frankfurt?
Ja. Wir vertreten Beschuldigte bundesweit vor allen Ermittlungsbehörden und Gerichten. Informationen zu unseren Schwerpunkten finden Sie unter
Wirtschaftsstrafrecht,
Insolvenzstrafrecht und
Steuerstrafrecht.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.

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