Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB
Strafbarkeit der Androhung
Nach § 126 StGB ist die Androhung bestimmter Straftaten strafbar. Dies betrifft insbesondere Drohungen im Zusammenhang mit Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung oder Raub. Derjenige, der solche Taten androht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, potenzielle Gefahren für die Allgemeinheit zu ahnden und den gesamtgesellschaftlichen Rechtsfrieden zu wahren.
Definition der Androhung
Die Androhung in diesem Kontext bezieht sich auf die Ankündigung, dass eine der in § 126 StGB aufgeführten Taten bevorsteht. Der drohende Täter muss den Anschein erwecken, dass er Einfluss auf die Begehung der angekündigten Tat hat. Es ist entscheidend, dass das Delikt in seinen wesentlichen Zügen bereits präzisiert ist. Daher darf die Drohung nicht allgemein gehalten werden; vielmehr müssen spezifische Elemente der angekündigten Straftat deutlich gemacht werden.
Schutz des öffentlichen Friedens
Eine wesentliche Funktion von § 126 StGB ist der Schutz des öffentlichen Friedens. Die Androhung muss geeignet sein, Unruhe in der Gesellschaft herbeizuführen. Dies liegt vor, wenn von der Drohung eine konkrete Gefahr ausgeht, dass das Vertrauen in den bestehenden Friedenszustand beeinträchtigt wird oder wenn sie die Neigung der Bevölkerung zu Rechtsverletzungen anstiftet. In diesem Sinne liegt der Fokus nicht nur auf der individuellen Drohung, sondern auch auf den möglichen Auswirkungen auf die Gemeinschaft und die allgemeine gesellschaftliche Stabilität.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
- Als Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.