Bewährung

Strafaussetzung zur Bewährung

Die Strafaussetzung zur Bewährung ist eine entscheidende Möglichkeit für Verurteilte, eine verhängte Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis verbüßen zu müssen. Stattdessen kann die Strafe unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden, sodass der Verurteilte in Freiheit bleibt – allerdings unter strengen Auflagen. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt am Main berät und vertritt Mandanten bundesweit in allen Fragen der Strafverteidigung, von der ersten Akteneinsicht bis hin zur Hauptverhandlung.

Gesetzliche Grundlagen der Strafaussetzung zur Bewährung

Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den §§ 56–58 StGB. Grundsätzlich hängt die Möglichkeit einer Bewährung von der Höhe der Strafe, der individuellen Prognose und den besonderen Umständen des Einzelfalls ab:

  • Kurze Freiheitsstrafen bis 6 Monate: Sie sind zwingend zur Bewährung auszusetzen, wenn erwartet werden kann, dass keine weiteren Straftaten folgen.
  • Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 1 Jahr: Erforderlich ist eine positive Sozialprognose; die Vollstreckung darf nicht notwendig sein, um die Rechtsordnung zu verteidigen.
  • Freiheitsstrafen zwischen 1 und 2 Jahren: Hier müssen besondere Umstände hinzukommen, die eine Aussetzung rechtfertigen.
  • Freiheitsstrafen von mehr als 2 Jahren: Eine Strafaussetzung ist ausgeschlossen.

Mandanten, die von einer drohenden Freiheitsstrafe betroffen sind, sollten frühzeitig erfahrene Strafverteidiger einschalten, um die Chancen einer Bewährung zu maximieren.

Positive Sozialprognose als Kernvoraussetzung

Die positive Sozialprognose ist das Herzstück der Strafaussetzung. Entscheidend ist, ob der Verurteilte künftig straffrei leben wird. Gerichte prüfen dabei folgende Faktoren:

  • Persönlichkeit: Einstellungen, Motivation und charakterliche Eigenschaften.
  • Vorleben: Vorstrafen oder ein bisher straffreies Leben.
  • Tatumstände: Art der Tat, Vorsatzgrad und Intensität.
  • Nachtatverhalten: Reue, Schadenswiedergutmachung, Kooperation im Verfahren.
  • Lebensverhältnisse: Familie, berufliche Stabilität, finanzielle Situation.

Gerade in komplexen Verfahren wie im Wirtschaftsstrafrecht oder bei Steuerstrafrecht ist die Erstellung einer überzeugenden Sozialprognose ein zentrales Verteidigungsziel.

Steuerhinterziehung und Bewährungsstrafe

Besonders relevant ist die Frage der Bewährung bei Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof hat klare Leitlinien gesetzt:

  • Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Mio. Euro droht regelmäßig eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
  • Nur bei gewichtigen Milderungsgründen – etwa umfassender Schadenswiedergutmachung oder Kooperation – kann eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren erreicht werden.
  • Im Unterschied dazu sieht § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) Spielraum für Bewährungsentscheidungen vor.

Gerade Unternehmer und Führungskräfte benötigen hier frühzeitige anwaltliche Unterstützung, um Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die eine Aussetzung zur Bewährung noch ermöglichen.

Ablauf des Verfahrens bis zur Bewährungsentscheidung

Der Weg zur Bewährung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie umfasst:

  1. Frühe Akteneinsicht zur Analyse der Beweislage.
  2. Aufbau einer Verteidigungsstrategie mit Schwerpunkt auf Milderungsgründen.
  3. Vorbereitung der Hauptverhandlung, um die positive Prognose überzeugend darzustellen.
  4. Beantragung von Bewährungshilfen wie Therapie, Schadensausgleich oder Auflagen.

Das Gericht entscheidet nach umfassender Abwägung im Urteil, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung gewährt wird. Ein erfahrener Verteidiger sorgt dafür, dass alle entlastenden Argumente eingebracht werden.

Typische Auflagen und Weisungen bei Bewährung

Wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, erfolgt dies fast immer mit Auflagen und Weisungen. Diese sollen den Verurteilten stabilisieren und Rückfälle verhindern. Typische Auflagen sind:

  • Geldauflagen oder Schadenswiedergutmachung.
  • Teilnahme an sozialen Projekten oder Schulungsmaßnahmen.
  • Meldeauflagen oder Kontaktverbote.
  • Drogentherapien oder Beratungsangebote.

Verstöße gegen diese Pflichten können zur Widerrufung der Bewährung führen. Hier ist eine fortlaufende anwaltliche Beratung wichtig, um Risiken rechtzeitig zu erkennen.

Vorteile einer Strafaussetzung zur Bewährung

Die Bewährungsstrafe bietet erhebliche Vorteile gegenüber der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe:

  • Vermeidung von Haft und Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Erhalt familiärer und sozialer Bindungen.
  • Möglichkeit, den Schaden aktiv wiedergutzumachen.
  • Reduzierung von Stigmatisierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung.

Gerade für Berufstätige und Unternehmer ist die Bewährung ein entscheidender Schritt, um berufliche und private Perspektiven zu sichern.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei in Frankfurt

Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Strafverteidigung und setzt sich für die Rechte der Mandanten ein – diskret, zielgerichtet und bundesweit.

Wir vertreten Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, u. a. im Unternehmensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht oder Arbeitsstrafrecht.

Mit einer klaren Strategie und langjähriger Erfahrung entwickeln wir individuelle Lösungen, die auf eine Bewährungsstrafe hinwirken.

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Wenn Sie mit einer drohenden Freiheitsstrafe konfrontiert sind, warten Sie nicht ab. Nutzen Sie die Möglichkeit, frühzeitig aktiv zu werden. Unsere Anwälte in Frankfurt beraten Sie umfassend, erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch alle Instanzen.

Kontaktieren Sie uns sofort – Ihre Freiheit ist unser Ziel.

FAQ zur Strafaussetzung zur Bewährung

Wann ist eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich?
Bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren, wenn eine positive Sozialprognose vorliegt.

Welche Rolle spielt die Sozialprognose?
Sie ist das Kernkriterium – das Gericht prüft Persönlichkeit, Vorleben, Tat und Lebensumstände.

Kann Steuerhinterziehung zur Bewährung führen?
Nur unterhalb der Grenze von 1 Mio. Euro oder bei besonders gewichtigen Milderungsgründen.

Welche Auflagen können verhängt werden?
Von Geldauflagen über Bewährungshilfe bis zu Therapie- oder Meldeauflagen.

Was passiert bei Verstößen gegen Bewährungsauflagen?
Das Gericht kann die Bewährung widerrufen, sodass die Strafe vollstreckt wird.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.

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