Compliance-Beratung und Auditierung von Compliance-Systemen
Wenn Sie Compliance Themen pragmatisch und rechtssicher klären möchten, sprechen Sie uns gern für eine diskrete Ersteinschätzung an: Jetzt Sofortkontakt: 069 710 33 330 oder E-Mail für Erstberatung: kanzlei@dr-buchert.de.
Compliance Beratung in Frankfurt am Main und bundesweit rechtssicher umsetzen
Wenn Sie Compliance-Themen pragmatisch und rechtssicher klären, ein Compliance Management System aufbauen oder auditieren lassen oder ein Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz belastbar betreiben möchten, sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir beraten Unternehmen in Frankfurt am Main und bundesweit – diskret, umsetzungsorientiert und mit strafrechtlicher sowie haftungsrechtlicher Risikoperspektive, insbesondere bei Verdachtslagen, internen Untersuchungen und Krisensituationen.
Für eine vertrauliche Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de.
Compliance ist heute weit mehr als das Einhalten von Regeln. Für Geschäftsleitungen, Aufsichtsgremien und verantwortliche Fachbereiche ist sie ein zentraler Baustein der Unternehmenssteuerung und des Risikomanagements. Wer Risiken früh erkennt, Prozesse sauber dokumentiert und Verantwortlichkeiten klar zuordnet, reduziert Haftungsgefahren, schützt Reputation und schafft belastbare Entscheidungsgrundlagen auch in kritischen Situationen.
Die Kanzlei Buchert Jacob Peter berät Unternehmen im Schwerpunkt Compliance Beratung Frankfurt und bundesweit. Unsere Perspektive ist strafrechtlich und haftungsrechtlich geprägt: Wir denken Compliance nicht als Papierprogramm, sondern als praxistaugliches System, das im Ernstfall standhält. Das umfasst Prävention, Aufklärung und Krisenfestigkeit, etwa bei drohenden Ermittlungen, Medienanfragen oder internen Konflikten. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Seite Compliance Beratung.
Warum strafrechtlich geprägte Compliance Beratung Mehrwert schafft
Unternehmen bewegen sich in einem Ordnungsrahmen aus gesetzlichen Pflichten, internen Richtlinien und Erwartungen von Geschäftspartnern. Corporate Governance und Compliance greifen dabei ineinander: Führung und Überwachung sollen so organisiert sein, dass Regelverstöße möglichst verhindert oder frühzeitig erkannt werden. In der Praxis zeigt sich, dass gerade die Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht entscheidend ist, wenn Verdachtslagen entstehen oder Behörden Informationen anfordern.
Strafrechtlich relevante Risiken lassen sich selten allein durch abstrakte Vorgaben beherrschen. Effektiv wird Compliance, wenn sie als Teil des unternehmensindividuellen Risikomanagements verstanden wird: Risikoanalyse, interne Kontrollen, klare Rollen und eine nachvollziehbare Dokumentation der Umsetzung. So entstehen Strukturen, die auch bei späterer Prüfung zeigen, dass Aufsicht und Steuerung angemessen organisiert waren.
Wir unterstützen Sie dabei, Compliance so auszurichten, dass sie Aufklärung ermöglicht und gleichzeitig präventiv wirkt. Das gilt besonders in Situationen, in denen Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen und die Frage im Raum steht, ob externe Stellen einzubeziehen sind. Eine vertiefende Darstellung unserer strafrechtlichen Perspektive finden Sie unter strafrechtliche Unternehmensberatung sowie im Rechtslexikon unter Criminal Compliance.
Hinweisgeberschutz und Hinweisgebersysteme
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen, sichere Meldekanäle einzurichten und eingehende Hinweise strukturiert zu bearbeiten. Entscheidend ist weniger die Technik als die Prozesslogik: Eingang, Erstprüfung, Folgemaßnahmen und Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb der gesetzlichen Fristen. Typische Fehler entstehen dort, wo Zuständigkeiten unklar sind, Dokumentation lückenhaft bleibt oder Vertraulichkeit praktisch nicht abgesichert ist.
In der Praxis bewähren sich klare Governance-Regeln: Wer nimmt Meldungen entgegen, wer prüft, wer entscheidet, und wie wird ein möglicher Interessenkonflikt aufgelöst. Auch das Zusammenspiel zwischen interner Meldestelle, externer Meldestelle und externen Vertrauensstrukturen muss sauber definiert werden. Je nach Unternehmensgröße und Risikoprofil kommen digitale Kanäle, Ombudspersonenmodelle oder hybride Lösungen in Betracht. Details zu Konzeption und Betrieb finden Sie auf Beratung zu und Betreiben von Hinweisgebersystemen.
Ein Hinweisgebersystem ist zudem ein wesentliches Frühwarninstrument für Compliance und Risikomanagement. Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Sachverhalte intern bekannt werden, bevor externe Stellen eingeschaltet sind. Hintergrundwissen zum Thema Hinweisgeber finden Sie im Lexikon unter Hinweisgeber Whistleblowing.
Ombudsperson und Vertrauensanwalt
Die anwaltliche Ombudsperson ist eine rechtlich gebundene, unabhängige Meldestelle, die Vertraulichkeit und strukturierte Bearbeitung verbindet. Als externe Vertrauensinstanz kann sie die Akzeptanz des Systems erhöhen, die Qualität der Hinweise verbessern und interne Stellen entlasten. Gerade in sensiblen Konstellationen kann eine Ombudsperson deeskalierend wirken, weil sie Erwartungen von Hinweisgebern aufnimmt, rechtlich einordnet und den Prozess verlässlich steuert.
Für Unternehmen bedeutet das: belastbare Erstbewertungen, eine klare Trennung von Hinweisaufnahme und interner Entscheidungsebene sowie ein professionelles Schnittstellenmanagement. Informationen zu unseren Ombudspersonenleistungen finden Sie unter Ombudsperson; ergänzend kann eine externe Darstellung hilfreich sein, etwa auf ombudsperson-frankfurt.de.
Wenn Sie ein Compliance System aufbauen oder ein bestehendes CMS wirksam machen wollen, ist der sichere Betrieb einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz häufig der entscheidende Hebel. Wir unterstützen Sie bei Konzeption, Umsetzung und Audit – und bei Bedarf auch bei Internal Investigations mit strafrechtlicher Risikoperspektive. Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de.
Compliance Management System Aufbau und Optimierung
Ein Compliance Management System CMS ist dann wirksam, wenn es zur Risikolage passt und in Geschäftsprozesse eingebettet ist. Ziele und Risiken werden nicht theoretisch definiert, sondern aus dem Geschäftsmodell, der Organisationsstruktur, der Lieferkette und konkreten Erfahrungswerten abgeleitet. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein schlankes, aber konsequentes System sinnvoller sein als umfangreiche Richtlinien ohne Umsetzung. Hinweise zur systematischen Ausgestaltung bieten zudem anerkannte Leitfäden wie DIN SPEC 91524.
In der Umsetzung kommt es regelmäßig auf die Verbindung von Governance, Risikoanalyse und Kontrollen an. Das betrifft etwa Einkauf, Vertrieb, Drittparteienmanagement, Zahlungsfreigaben, Schnittstellen zur Personalabteilung und die Einbindung von Compliance in Projekt und Transaktionsprozesse. Unsere Beratung zum Aufbau und zur Optimierung finden Sie auf Aufbau und Optimierung von Compliance Management Systemen.
- Risikoanalyse mit nachvollziehbarer Dokumentation und klarer Priorisierung
- Richtlinien und Prozesse, die tatsächlich zu den Arbeitsabläufen passen
- Rollen, Zuständigkeiten und Eskalationswege mit eindeutiger Governance
- Schulung und Kommunikation, die auf typische Entscheidungssituationen zielt
- Monitoring, Berichterstattung und kontinuierliche Verbesserung
Wir achten dabei auf eine praxistaugliche Balance: Compliance soll Entscheidungen unterstützen, nicht blockieren. Gleichzeitig muss sie so strukturiert sein, dass sie im Konfliktfall belastbar nachweisen kann, welche Maßnahmen ergriffen wurden und warum. Praxisimpulse und Einordnungen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auch im Bereich Aktuelles.
Auditierung von Compliance Systemen
Audits sind sinnvoll, weil sie Wirksamkeit prüfen und nicht nur Existenz. Ein Audit CMS zeigt auf, ob Kontrollen funktionieren, ob Richtlinien gelebt werden und ob der Umgang mit Hinweisen, Verdachtsfällen und Maßnahmen im Alltag belastbar ist. Häufig werden dabei Lücken sichtbar, die im Tagesgeschäft leicht übersehen werden, etwa fehlende Nachweise, unklare Verantwortlichkeiten oder inkonsistente Eskalationswege.
Typische Prüfbereiche sind Risikoanalyse, Richtlinienarchitektur, Schulungsstand, Hinweisprozess, Dokumentationsqualität, Schnittstellen zu Datenschutz und Arbeitsrecht sowie die Wirksamkeit von Kontrollen in besonders risikobehafteten Bereichen. Unsere Leistungen zur Prüfung und Weiterentwicklung finden Sie unter Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen.
Internal Investigations und interne Ermittlungen
Internal Investigations sind ein Instrument zur strukturierten Aufklärung, wenn Hinweise oder Auffälligkeiten einen Verdacht begründen. Ziel ist ein rechtssicherer, dokumentationsstarker Prozess, der Fakten ermittelt, Risiken bewertet und Folgemaßnahmen vorbereitet. Dabei sind Schnittstellen zu Arbeitsrecht, Datenschutz, IT und Strafrecht regelmäßig entscheidend.
Ein typischer Ablauf umfasst Scoping und Untersuchungsplan, Datensicherung, Auswertung, Interviews, rechtliche Bewertung, Ergebnisbericht und Maßnahmen. Wichtig sind dabei die Wahrung von Beschuldigtenrechten, die Vermeidung von Vorverurteilungen und eine saubere Beweissicherung, damit Ergebnisse intern verwertbar sind und externen Prüfungen standhalten. Unsere Vorgehensweise erläutern wir auf Internal Investigations; je nach Projektstruktur kann ergänzend eine interdisziplinäre Umsetzung über investigations-audits.de sinnvoll sein.
Gerade in Krisensituationen ist eine klare Kommunikationsstrategie wichtig. Wir unterstützen dabei, Untersuchungsschritte nachvollziehbar zu begründen, Entscheidungswege zu dokumentieren und bei Bedarf externe Schnittstellen professionell zu steuern, ohne vorschnelle Festlegungen zu treffen.
Strafrechtliche Unternehmensberatung und Criminal Compliance
Strafrechtliche Unternehmensberatung setzt dort an, wo aus Organisationsmängeln, Fehlanreizen oder Kontrolllücken strafrechtliche Risiken entstehen können. Diese Perspektive wird häufig als Criminal Compliance beschrieben. Im Mittelpunkt steht nicht die abstrakte Norm, sondern die Frage, welche Prozesse und Kontrollen Regelverstöße realistisch verhindern oder frühzeitig entdecken.
Typische Risikofelder sind je nach Branche und Geschäftstätigkeit zum Beispiel Korruption und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (etwa §§ 299 ff StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie steuerstrafrechtliche Risiken nach der Abgabenordnung. Ziel ist ein Frühwarnsystem, das saubere Prozesse, nachvollziehbare Entscheidungsvorbereitung und konsequente Maßnahmenlogik verbindet. Vertiefende Informationen finden Sie auf strafrechtliche Unternehmensberatung sowie ergänzend unter Strafverteidigung.
Vorgehensmodell
Unsere Mandate folgen einem klaren, dokumentationsstarken Vorgehen, das sich an Unternehmensgröße, Branche und Risikoprofil orientiert. Wir arbeiten diskret, pragmatisch und mit Blick auf Umsetzbarkeit, auch bei bundesweiten Strukturen und dezentralen Organisationen.
- Erstaufnahme und Zielklärung mit schneller Risikoeinordnung
- Bestandsaufnahme und Gap Analyse von Prozessen, Rollen und Nachweisen
- Zielbild und Umsetzung mit abgestimmten Policies, Kontrollen und Trainings
- Betrieb und Monitoring inklusive Hinweisprozess und Reporting
- Audit und kontinuierliche Verbesserung als Wirksamkeitsnachweis
Ihre Ansprechpartner
Dr. Rainer Buchert begleitet Unternehmen seit vielen Jahren in der strategischen Ausrichtung von Compliance Strukturen und in sensiblen Krisensituationen. Sein Fokus liegt auf praxistauglichen Lösungen, die Governance, Risikomanagement und rechtliche Anforderungen in belastbaren Prozessen verbinden. Mandate profitieren von klarer Priorisierung und einer dokumentationsstarken Vorgehensweise.
Dr. Caroline Jacob berät mit strafrechtlicher Expertise zu Prävention, Reaktion und Aufklärung bei Verdachtslagen. Sie begleitet die Ausgestaltung von Hinweisprozessen und unterstützt bei der rechtssicheren Bewertung von Hinweisen und Folgemaßnahmen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen internen Maßnahmen und externen Verfahren.
Frank Matthias Peter verbindet Compliance Beratung mit wirtschaftsstrafrechtlicher Risikoperspektive. Er unterstützt bei der Implementierung von Compliance Management Systemen, bei Audits sowie bei der strukturieren Entscheidungsvorbereitung im Konfliktfall. Im Fokus stehen praktikable Kontrollen, klare Zuständigkeiten und eine saubere Kommunikation in der Organisation.
Prof. Dr. Frank Peter Schuster bringt als Of Counsel besondere Erfahrung in komplexen Compliance und Governance Fragestellungen ein. Er begleitet die Konzeption robuster Organisationsstrukturen und unterstützt bei der Einordnung anspruchsvoller rechtlicher Risiken. Seine Expertise ist insbesondere bei übergreifenden Programmen und anspruchsvollen Sachverhalten gefragt.
Frank Wehrheim ergänzt die Beratung mit besonderer Steuerkompetenz und praxisnaher Erfahrung in der Risikobewertung. Er unterstützt Unternehmen bei der Einordnung steuerbezogener Risiken, der Gestaltung belastbarer Prozesse und der Aufklärung, wenn Auffälligkeiten geprüft werden müssen. Das ist besonders wertvoll bei Themen mit Schnittstellen zu Abgabenordnung und internen Kontrollen.
FAQ
Welche Unternehmen brauchen ein Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?
Ob eine Pflicht besteht, hängt insbesondere von der Mitarbeiterzahl und der konkreten Ausgestaltung ab. Unabhängig von der Pflicht ist ein Hinweisgebersystem für viele Unternehmen als Frühwarninstrument sinnvoll, weil es interne Aufklärung ermöglicht und Risiken früher sichtbar macht.
Welche Anforderungen gelten an Vertraulichkeit und Datenschutz?
Vertraulichkeit ist zentral: Identitäten und Inhalte sind so zu schützen, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten. Datenschutzrechtlich sind insbesondere Zweckbindung, Zugriffskonzepte, Löschfristen und eine saubere Dokumentation der Verarbeitung zu beachten.
Wie läuft eine interne Untersuchung rechtssicher ab?
Rechtssicherheit entsteht durch Scoping, kontrollierte Datensicherung, strukturierte Interviews, nachvollziehbare Bewertung und einen dokumentierten Bericht. Wichtig sind außerdem die Wahrung von Beschuldigtenrechten sowie die Abstimmung mit Arbeitsrecht und Datenschutz.
Wie erkennt man, ob ein Compliance Management System wirksam ist?
Wirksamkeit zeigt sich an gelebten Prozessen, klaren Verantwortlichkeiten, funktionierenden Kontrollen und belastbarer Dokumentation. Audits und Monitoring sollten nicht nur Regeln prüfen, sondern konkrete Umsetzung, Nachweise und Verbesserungszyklen.
Welche strafrechtlichen Risiken reduziert ein gutes CMS?
Ein gutes CMS reduziert insbesondere Risiken aus systematischem Fehlverhalten, etwa Korruptionssachverhalte, Betrugsrisiken, Untreuekonstellationen, Compliance Verstöße im Bereich Sozialabgaben oder Geldwäsche. Entscheidend ist, dass Kontrollen und Eskalationswege zu den konkreten Risikofeldern passen.
Wie verbindet man Compliance, Risikomanagement und interne Kontrollen sinnvoll?
Sinnvoll ist ein integrierter Ansatz: Risikoanalyse als Ausgangspunkt, danach Richtlinien und Kontrollen in den relevanten Prozessen, anschließend Monitoring und Reporting. So entstehen keine isolierten Silos, sondern ein abgestimmtes System, das Entscheidungen unterstützt und Nachweise liefert.
Kontaktieren Sie uns Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank Matthias Peter
Rechtsanwalt und Polizeipräsident a. D. Dr. Rainer Buchert
Als Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Sie möchten Compliance Strukturen aufbauen, ein Hinweisgebersystem rechtssicher betreiben oder eine Verdachtslage professionell aufklären. Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 069 710 33 330 oder per E-Mail an kanzlei@dr-buchert.de.

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