Risikogeschäfte und Vermögensschäden – Betrug § 263 StGB

Betrugsschaden bei Risikogeschäften (§ 263 StGB): wirtschaftliche Schadensermittlung verständlich erklärt

Kurz gesagt: Beim betrügerisch veranlassten Risikogeschäft zählt nicht, was später passiert, sondern der unmittelbare Vermögensnachteil im Zeitpunkt der Verfügung. Entscheidend ist das (täuschungsbedingt) erhöhte Verlustrisiko – bewertet wirtschaftlich, notfalls per begründeter Schätzung. Mehr Grundlagen finden Sie im Betrug im Rechtslexikon.

Betrug – Einordnung im Überblick

Betrug nach § 263 StGB schützt Ihr Vermögen vor täuschungsbedingten Fehlentscheidungen. Dafür braucht es: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden – plus Bereicherungsabsicht. In der Praxis sind gerade die Schadensbestimmung und der Zeitpunkt der Bewertung oft ausschlaggebend für den Ausgang eines Verfahrens.

Was ist ein „Risikogeschäft“ – und wann liegt Schaden vor?

Von einem Risikogeschäft sprechen Gerichte, wenn die Vermögensverfügung nicht mehr vertragsimmanente Verlustrisiken trägt, die durch Täuschung verschleiert wurden. Der Schaden ist dann der Minderwert des Erlangten zum Stichtag (unmittelbar vor/nach der Verfügung). Spätere Gewinne/Verluste spielen für den Tatbestand keine Rolle (höchstens für die Strafzumessung).

Schneeballsysteme & Anlagebetrug: warum oft die volle Einlage der Schaden ist

Bei täuschungsbasierten Anlagemodellen (z. B. Schneeballsystemen) ist der „Anspruch“ auf Rendite/Rückzahlung wirtschaftlich wertlos. Auszahlungen an frühe Investoren stammen nur aus neuem Geld. Konsequenz: Schaden in Höhe der gesamten Einlage; spätere Rückflüsse sind Schadenswiedergutmachung, nicht Gegenleistung.

Kredite/Darlehen: Schaden über das Risikoungleichgewicht berechnen

Bei Kreditbetrug wird der Schaden über das täuschungsbedingte Ausfallrisiko ermittelt: Wie viel schlechter war die Bonität des Rückzahlungsanspruchs mit Täuschung im Vergleich zum Szenario ohne Täuschung? Bewertet werden u. a.:

  • Zahlungsfähigkeit/-willigkeit,
  • Qualität und Stichtagswert von Sicherheiten (nicht die späteren Verwertungserlöse),
  • realistische Cashflow-/Geschäftsmodell-Prognosen.

Ist eine exakte Zahl nicht möglich, muss das Gericht einen plausiblen Mindestschaden benennen und begründen (bankübliche Bewertungsansätze sind zulässig).

So wird in der Praxis bewertet: wirtschaftlich, nicht schematisch

  • Stichtagprinzip: Vermögensvergleich vor vs. nach der Verfügung (Gesamtsaldierung).
  • Schätzung: erlaubt, aber nur transparent und mit Anknüpfungstatsachen.
  • Gefährdung ≠ Schaden: Erforderlich ist ein konkreter Minderwert – nicht nur ein abstraktes Risiko.
  • Vorsatz: Erfasst sein muss der sofortige Risikoschaden, nicht ein „Endschaden irgendwann“.

Verteidigungsansätze im Wirtschaftsstrafrecht

Wir prüfen und bestreiten u. a.:

  • die Einstufung als Risikogeschäft,
  • die Parameter der Bewertung (Bonität, Marktwerte, Cashflows),
  • die Saldierung inkl. Sicherheiten zum Stichtag,
  • die Herleitung eines Mindestschadens.

Mehr zu unserer Arbeit finden Sie im Wirtschaftsstrafrecht. Unternehmensseitig binden wir Compliance-Beratung ein – inkl. Auditierung von CMS & Hinweisgebersystemen – und beachten flankierend die Unternehmenssanktionierung, § 30 i. V. m. § 130 OWiG.


Handlungsimpuls

Ihnen wird Betrug, Anlage- oder Kreditbetrug vorgeworfen – oder ermitteln Behörden im Unternehmen? Eine frühe, präzise ökonomische Schadensanalyse kann entscheidend sein. Kontakt


FAQ: Betrugsschaden bei Risikogeschäften

Wann entsteht der Schaden bei § 263 StGB?
Im Zeitpunkt der Vermögensverfügung. Maßgeblich ist der sofortige Minderwert (erhöhtes Verlustrisiko), nicht die spätere Entwicklung. Grundlagen im Betrug.

Warum ist bei Schneeballsystemen die ganze Einlage „Schaden“?
Weil die versprochene Gegenleistung wirtschaftlich wertlos ist; Auszahlungen beruhen nur auf neuem Anlegergeld.

Wie wird der Schaden bei Krediten berechnet?
Über das Risikoungleichgewicht: Wie stark steigt das Ausfallrisiko des Rückzahlungsanspruchs durch die Täuschung? Grundlage ist eine wirtschaftliche Betrachtung (inkl. Stichtagswert von Sicherheiten).

Darf das Gericht schätzen?
Ja. Wenn exakte Zahlen fehlen, sind Mindestfeststellungen per Schätzung zulässig – die Begründung ist Pflicht.

Wie hilft eine spezialisierte Verteidigung?
Durch Angriff auf Bewertungsannahmen, saubere Saldierung, Trennung von Gefährdung und Schaden sowie strategische Compliance-Maßnahmen. Mehr unter Wirtschaftsstrafrecht oder direkt Kontakt.

Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.