Medizinstrafrecht
Die Summe der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ärzte nimmt stetig zu. Von besonderer Bedeutung sind hier Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit unzureichenden Patienteneinwilligungen sowie wegen nicht kunstgerecht durchgeführten ärztlichen Behandlungen, welche bei den Patienten zu gesundheitlichen Problemen geführt haben.
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Eingriff nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um die aufgrund des Fachwissens und der Standards der Disziplin anerkannten Grundsätze und Methoden. Ein Arzt ist verpflichtet, sich über die Fortschritte der Medizin zu unterrichten und sich mit neuen Heilverfahren und -methoden vertraut zu machen. Insbesondere bei neuen Methoden bestehen zudem erhöhte Aufklärungspflichten.
FAQ
Allgemeiner Teil
Das Medizinstrafrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem klassischen „Arztstrafrecht“ hin zu einem umfassenden Sonderbereich des Strafrechts entwickelt. Es betrifft nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern sämtliche Akteure im Gesundheitswesen: Pflegekräfte, medizinisch-technische Assistenten, Apotheker, Klinikleitungen, Pharmareferenten, Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten – bis hin zu Patientinnen und Patienten selbst.
Zentrale Themen sind neben Behandlungsfehlern auch wirtschaftsstrafrechtliche Aspekte wie Abrechnungsbetrug, Untreue oder Korruption im Gesundheitswesen. Neue medizinische Verfahren, regulatorische Entwicklungen und gesellschaftliche Herausforderungen wie die Covid-19-Pandemie stellen das Medizinstrafrecht kontinuierlich vor neue Aufgaben.
Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter Rechtsanwälte in Frankfurt verteidigt bundesweit Ärztinnen, Ärzte, Unternehmen und Institutionen im Gesundheitswesen. → Strafverteidigung im Medizinrecht
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was fällt unter Medizinstrafrecht?
Das Medizinstrafrecht umfasst strafrechtlich relevante Handlungen im Gesundheitswesen. Dazu gehören Behandlungsfehler, Verstöße gegen Aufklärungspflichten, Abrechnungsbetrug, Untreue sowie Korruptionsdelikte. Mehr: Medizinstrafrecht (Glossar)Wer ist vom Medizinstrafrecht betroffen?
Nicht nur Ärzte, sondern auch Pflegekräfte, Apotheker, Klinikleitungen, Hersteller von Medizinprodukten, Pharmaunternehmen und sogar Patienten können strafrechtlich relevant handeln. → Rechtsanwälte der Kanzlei
Welche typischen Delikte gibt es im Medizinstrafrecht?
Häufige Tatbestände sind:
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Abrechnungsbetrug (Betrug – Glossar)
- Untreue (Untreue – Glossar)
- Urkundenfälschung in Krankenakten
- Unterlassene Hilfeleistung (Unterlassen – Glossar)
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
- Sterbehilfe
- Schwangerschaftsabbruch (Schwangerschaftsabbruch – Glossar)
Was gilt bei Behandlungsfehlern?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Eingriffe nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Ärztinnen und Ärzte müssen über den medizinischen Fortschritt informiert sein und ihre Patientinnen umfassend aufklären. Versäumnisse können zu strafrechtlicher Haftung führen.
Welche Folgen drohen bei Verurteilungen?
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen (Geldstrafe, Freiheitsstrafe) droht Ärztinnen und Ärzten der Verlust der Approbation. Auch Reputationsschäden sind gravierend. Ziel einer qualifizierten Verteidigung ist häufig, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. → Strafverteidigung
Wie kann man sich gegen Ermittlungen wehren?
Frühe anwaltliche Beratung ist entscheidend: Akteneinsicht, Einlassungsstrategie, Sicherung der beruflichen Existenz. Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend – sowohl präventiv (Compliance) als auch in laufenden Strafverfahren. → Kontakt aufnehmen
Folgende Delikte sind im Bereich des Medizinstrafrechts von besonderer Relevanz:
- Fahrlässige Körperverletzung (siehe Fahrlässigkeit, Körperverletzung) oder Tötung
- Untreue (siehe Untreue)
- Abrechnungsbetrug (siehe Betrug)
- Urkundenfälschung (siehe Urkundenfälschung), insbesondere in Bezug auf Krankenakten
- Unterlassene Hilfeleistung (siehe Unterlassen)
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
- Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht
- Sterbehilfe
- Schwangerschaftsabbruch
Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Ärzte und andere Personen aus dem Bereich des Gesundheitswesens können existenzbedrohende Folgen haben. Neben Geld- (siehe Geldstrafe) und Freiheitsstrafen (siehe Freiheitsstrafe) droht Ärzten bei Verurteilung unter anderem der Verlust der Approbation. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Stigmatisierung. Um Reputationsschäden entgegenzuwirken, ist es daher das Ziel des Strafverteidigers (siehe Verteidiger), eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
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- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der
Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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