CARF der OECD – Krypto-Reporting und steuerliche Ermittlungen in Frankfurt: Strafverteidigung & bundesweite Vertretung
Der von der OECD veröffentlichte Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) zielt auf einen einheitlichen, automatisierten Austausch steuerrelevanter Informationen zu Krypto-Assets. Künftig sollen nationale Behörden umfangreiche Transaktionsdaten direkt von Krypto-Dienstleistern erhalten – einschließlich personenbezogener Angaben, Erwerbs- und Veräußerungsdaten, Retail-Transaktionen sowie Transfers zu oder von Wallet-Adressen Dritter. Für Betroffene steigt damit das Risiko steuerlicher Ermittlungsverfahren. Unsere Kanzlei Buchert Jacob Peter übernimmt Ihre Strafverteidigung in Frankfurt am Main und bundesweit – mit schneller Akteneinsicht & Steuergeheimnis, klarer Strategie und dem Ziel einer frühen Verfahrensentschärfung.
Dieser Beitrag ordnet CARF aus straf- und steuerprozessualer Sicht ein: Was wird gemeldet, wer ist betroffen, welche Eingriffsmaßnahmen drohen – und wie schützen Sie sich? Vertiefungen finden Sie im Rechtslexikon, zu Crypto-Asset-Reporting, zur Besteuerung von Kryptowährung sowie unter Aktuelles.
Problem: Was bedeutet CARF für Krypto-Anleger und Trader?
Steuerrecht ist Informationsrecht: Je besser die Datenlage, desto leichter lassen sich Besteuerungsgrundlagen ermitteln – und Abweichungen feststellen. CARF zielt auf standardisierte Meldungen aus dem Krypto-Ökosystem, insbesondere von regulierten Börsen und Dienstleistern. Gemeldet werden sollen u. a. Identitätsdaten, Erwerbe/Veräußerungen, Retail-Transaktionen und On-/Off-Ramp-Bewegungen. In der Folge können Finanzbehörden Transaktionsketten grenzüberschreitend nachvollziehen und deklarierte mit nicht deklarierten Sachverhalten abgleichen.
Datenschutzrechtliche Bedenken liegen auf der Hand. Gleichwohl ist mit einem Anstieg von Nachfragen, Steuerfahndungsmaßnahmen und – im Einzelfall – mit Durchsuchungen oder Beschlagnahmen zu rechnen. Wichtig: Keine unbedachten Einlassungen – erst Lage klären, dann reagieren.
Was wird erfasst? – Datenkategorien und Meldewege
Die CARF-Logik erfasst nach dem OECD-Entwurf personenbezogene Daten, Transaktionsdaten zu Erwerb und Veräußerung, Einzelhandelstransaktionen sowie Transfers an Wallets Dritter. Eine nationale Umsetzung könnte – so die Diskussion – über einfachgesetzliche Auskunftspflichten erfolgen, die sich in der Struktur an bekannte Normkomplexe anlehnen. Im Ergebnis würden regulierte Krypto-Dienstleister verpflichtet, Kunden-Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Für Betroffene bedeutet das ein deutlich erhöhtes Entdeckungsrisiko bei fehlerhaften oder unvollständigen Steuererklärungen.
Steuerliche Einordnung: Gewinne, Tausche, Fristen
Nach der Linie der Verwaltung haben Einheiten virtueller Währungen Wirtschaftsgutqualität. Auch der Tausch (z. B. BTC gegen ETH) kann eine Anschaffung bzw. Veräußerung sein. Maßgeblich ist der Marktkurs am Tauschtag. Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr, greift bei Privatpersonen regelmäßig der Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG); es gilt die Freigrenze von 600 € pro Kalenderjahr. Ausführlich dazu im Lexikon: Besteuerung von Kryptowährung und Bitcoin.
Für das Betriebsvermögen sind Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen, Anschaffungskosten Betriebsausgaben. Schwierigkeiten entstehen besonders bei Krypto-zu-Krypto, fehlenden Kursdaten (DEX), Gebühren und Periodenidentität. Diese Punkte werden durch CARF nicht „einfacher“ – sie werden aber sichtbarer.
Ermittlungs- und Vollzugspraxis: Zentral vs. dezentral
Schon heute nutzen Finanzbehörden Sammelauskunftsersuchen (§ 93 Abs. 1a AO), um bei zentralen Börsen Auskünfte zu Wallet-Inhaberschaften abzurufen – so lassen sich Public Keys natürlichen Personen zuordnen. Bei dezentralen Börsen ist das wegen Protokoll-Architektur und Handelsdynamik ungleich schwieriger. CARF dürfte vor allem den zentralen Bereich erfassen. Wo Datenlücken bleiben, steigt das Risiko von Schätzungen und von „harten“ Maßnahmen – bis hin zu Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern.
Ihre Rechte im Fokus – und wie wir sie durchsetzen
- Schweigerecht: Nutzen Sie Ihr Auskunftsverweigerungsrecht. Keine Erklärungen ohne Aktenkenntnis.
- Aktenlage: Wir sichern Akteneinsicht und prüfen die Grundlage etwaiger Maßnahmen (Ermittlungsanordnungen, Ersuchen, Beschlüsse).
- Maßnahmenabwehr: Rechtsschutz gegen Durchsuchung, Beschlagnahme und Einziehung; sorgfältige Prüfung von Verhältnismäßigkeit und Tatverdacht.
- Einordnung: Abgrenzung privates Veräußerungsgeschäft vs. gewerblicher Handel; Perioden, Kurse, Gebühren – konsistente Methode statt Schnellschüsse.
- Strategie: Selbstanzeige prüfen, wenn sinnvoll und rechtlich tragfähig; ansonsten Verteidigung im Ermittlungsverfahren mit Blick auf Rechtsbehelfe.
Vorgehen: Wenn Post vom Finanzamt kommt
CARF-basierte Datensätze werden voraussichtlich Abgleichverfahren ermöglichen. Stimmen Angaben nicht, folgen Nachfragen oder Schätzungslagen. Unser Fahrplan:
- Bestandsaufnahme: Börsen-Exporte, Wallet-Zuordnungen, Kursquellen; Abgleich mit den angefragten Zeiträumen.
- Bewertung: Steuerliche Einordnung (Spekulationsfrist, Freigrenze, gewerbliche Schwelle, Betriebsvermögen).
- Antwortstrategie: Nur geprüfte Stellungnahmen; Beantragung von Fristen; klare Trennung von Fakten und Bewertungen.
- Verfahrensschutz: Gezielte Einwendungen, ggf. gerichtlicher Rechtsschutz; bei strafrechtlicher Dimension: Verteidigung nach § 370 AO.
Selbstanzeige: Chance – aber nur mit Substanz
Wo unrichtige oder unvollständige Erklärungen im Raum stehen, ist die Selbstanzeige ein mögliches Instrument. Sie erfordert Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit und lückenlose Nachvollziehbarkeit – insbesondere in Krypto-Fällen (mehrere Börsen, DEX, Bridges, historische Daten). Wir prüfen eng, ob die Voraussetzungen tragfähig erfüllt werden können, und entwickeln eine Strategie, die auch Steuergeheimnis und prozessuale Risiken berücksichtigt.
FAQ zu CARF & Krypto
Erfasst CARF nur zentrale Börsen?
Im Fokus stehen regulierte Dienstleister. Dezentraler Handel bleibt schwerer zu durchdringen. Gleichwohl gilt: Steuerpflichten bestehen unabhängig von der Börsenart; fehlende Daten schützen nicht vor Ermittlungen.
Drohen wegen CARF automatisch Strafverfahren?
Nein – aber Abgleichmöglichkeiten steigen. Bei Auffälligkeiten sind Steuerfahndung und Ermittlungsverfahren wahrscheinlicher. Deshalb: früh Akteneinsicht sichern.
Ich habe in der Vergangenheit Krypto-Gewinne nicht erklärt. Was tun?
Ruhe bewahren. Keine Angaben ohne Prüfung. Selbstanzeige ist nur sinnvoll, wenn sie materiell tragfähig vorbereitet wird. Wir klären die Datenlage und steuern das Verfahren.
Welche Strafen drohen bei Fehlern?
Das hängt von Höhe, Vorsatz/Fahrlässigkeit und Mitwirkung ab. Maßgeblich ist § 370 AO. Nebensteuernachzahlungen drohen Einziehung und Maßnahmen wie Durchsuchung.
Call-to-Action: Jetzt Verteidigung sichern
Sie rechnen mit CARF-bedingten Nachfragen oder Verfahren zu Krypto-Transaktionen? Keine Einlassung ohne Verteidigung. Wir prüfen Akten, strukturieren Daten und vertreten Sie entschlossen – in Frankfurt und bundesweit. Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
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