Inhouse Seminare
Inhouse-Seminar: Strafrecht für Führungskräfte und Unternehmen
Strafrechtliche Risiken sind fester Bestandteil des Unternehmensalltags – für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Führungskräfte. Unser maßgeschneidertes Inhouse-Seminar vermittelt praxisnahes Wissen, um Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken aktiv zu vermeiden.
Dabei geht es nicht nur um die persönliche Strafbarkeit einzelner Entscheidungsträger, sondern auch um die Unternehmenssanktionierung: Gerade § 30 OWiG (Verbandsgeldbuße) in Verbindung mit § 130 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) rückt Organisations- und Aufsichtsdefizite in den Mittelpunkt.
In der Praxis kann bereits ein unzureichend ausgestaltetes oder nicht gelebtes Compliance- und Kontrollsystem dazu führen, dass der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung im Raum steht – mit der Folge empfindlicher Geldbußen gegen das Unternehmen, flankiert von Begleitrisiken wie Einziehung, Reputationsschäden sowie vergabe- und aufsichtsrechtlichen Konsequenzen.
Mögliche Themen:
- Manager- und Unternehmenshaftung
- Was bedeutet Compliance für Führungskräfte?
- Was ist meine Verantwortung?
- Typische Fallstricke (Korruption, Untreue, Arbeits- & Sozialstrafrecht, Cybercrime)
- Do’s & Don’ts im Umgang mit Ermittlungsbehörden
- Compliance aus Sicht eines Strafverteidigers / in und der Ermittlungsbehörden
- Strafverfahren verstehen: Ablauf, Rollen, Verteidigung & Prävention
- Präventives Strafrechts-Risikomanagement durch Compliance-Programme
- Unternehmenssanktionierung nach §§ 30, 130 OWiG
Format & Konditionen:
- Dauer und Preis: individuell vereinbart
- Ort: Inhouse bei Ihnen vor Ort oder in unseren Büroräumen in der Kaiserstraße 22, Frankfurt (bis 10 Personen)
Zielgruppe: Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechts- und Compliance-Abteilungen, HR mit Risikoverantwortung.
Unsere Stärke: Über 25 Jahre Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht & Compliance, anwaltliche Privilegien (u.a. anwaltliche Verschwiegenheit) und praxisnahe Expertise aus Ermittlungen und Verfahren.
Vertiefend zur strategischen Perspektive der strafrechtlichen Unternehmensberatung finden Sie hier weitere Informationen: Strafrechtliche Unternehmensberatung, Unternehmensstrafrecht & §§ 30, 130 OWiG
👉 Jetzt anfragen: Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag mit einem individuellen Angebot.
Strafverteidigung
Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Peter sind seit über 25 Jahren deutschlandweit ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.
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Compliance-Beratung
Wir beraten Unternehmen nicht nur präventiv und zum Umgang mit aktuellen Compliance-Fällen, sondern helfen auch kompetent beim Aufbau von maßgeschneiderten Compliance-Strukturen mit fachgerechten Hinweisgebersystemen.
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Beratung zu und Betreiben von Hinweisgebersystemen
Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen
Strafrechtliche Unternehmensberatung
Internal Investigations
Korruptionsverdacht, der Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebssabotage oder Verdachtsfälle von Betrug, Untreue oder Diebstahl werfen oft unverhofft die Frage auf, wie das Unternehmen damit umgehen soll.
Ombudspersonen / Vertrauensanwälte
Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten Anbieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.