Uneidliche Falschaussage
Eine uneidliche Falschaussage wird gemäß § 153 StGB mit Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 153 StGB setzt voraus, dass jemand als Zeuge (siehe Zeuge) oder Sachverständiger (siehe Sachverständiger) vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle uneidlich falsch aussagt.
Eine Aussage ist der Bericht des Vernommenen oder seine Antwort auf bestimmte Fragen. Gegenstand der Aussage und damit der Wahrheitspflicht sind bei Zeugen Mitteilungen über Tatsachen, bei einem Sachverständigen auch Werturteile.
Uneidlich meint eine Aussage ohne Ablegung eines Eides (siehe Eid), also ohne die Richtigkeit der Aussage zu beschwören.
Eine Aussage ist dann falsch, wenn sie mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt. Es wird also die objektive Sachlage mit dem Inhalt der Aussage verglichen. Die Reichweite der Wahrheitspflicht wird durch den Vernehmungsgegenstand begrenzt.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
Telefon: 069 710 33 330 · E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Anwälte
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.