Zeuge im Strafverfahren: Pflichten, Rechte und anwaltlicher Zeugenbeistand
Als Zeuge berichten Sie im Strafverfahren über eigene Wahrnehmungen zu Tatsachen. Das klingt unkompliziert, ist in der Praxis aber oft heikel: Erscheinenspflicht ja – Aussagepflicht nur innerhalb klarer Grenzen; hinzu kommen Schweigerechte und die Gefahr, sich selbst zu belasten. Unsere Strafverteidiger in Frankfurt am Main beraten Sie kurzfristig und begleiten Ihre Vernehmung als Zeugenbeistand – telefonisch, per Video oder persönlich, bundesweit.
Erscheinen – aber wo? Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei
Zeugen müssen vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft erscheinen. Bei einer polizeilichen Vorladung besteht eine Erscheinenspflicht nur, wenn sie ausdrücklich im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Ist das nicht der Fall, dürfen Sie fernbleiben – sinnvoll ist dann die kurze Abstimmung mit uns. Mehr Hintergründe finden Sie im Lexikonbeitrag Vorladung.
Aussage- und Wahrheitspflicht – und Ihre Schweigerechte
Grundsätzlich sind Zeugen zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Gegenstand der Vernehmung sind Personalien und Angaben zur Sache. Die Pflicht zur Wahrheit endet jedoch dort, wo das Gesetz Sie schützt: Nahe Angehörige dürfen schweigen (Zeugnisverweigerungsrecht), und niemand muss sich selbst belasten (Auskunftsverweigerungsrecht). Ob, wie weit und zu welchen Fragen diese Rechte greifen, klären wir vorab mit Ihnen – damit Sie in der Vernehmung rechtssicher reagieren.
Beeidigung – muss ich einen Eid leisten?
Eine generelle Beeidigung gibt es nicht. Manche Gerichte ordnen den Eid in besonderen Konstellationen an. Wir erläutern Ihnen vorab die Folgen eines Eides und prüfen, ob Einwände in Betracht kommen.
Zeugenbeistand durch Buchert Jacob Peter – Ihr Schutzschirm in der Vernehmung
Unser Ziel ist, Risiken zu minimieren und Ihre Aussage rechtlich sicher zu gestalten. Wir übernehmen:
- ● Vorbereitung: Analyse der Ladung, Klärung von Aussage- oder Schweigepflichten, Strukturierung Ihrer Aussagepunkte.
- ● Begleitung: Anwaltlicher Zeugenbeistand bei Gericht oder Staatsanwaltschaft – wir achten auf korrekte Befragung, greifen bei unzulässigen Fragen ein und wahren Ihre Rechte.
- ● Kommunikation: Abstimmung mit den Behörden, Terminverlegung bei Bedarf, Entschuldigung bei Verhinderung.
Was tun bei Vorladung? Die kurze Praxisroute
1) Ruhe bewahren und keine spontanen Telefonate mit der Polizei zur Sache führen. 2) Ladung prüfen (Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei im Auftrag?). 3) Kontakt zu uns aufnehmen; wir bewerten Aussage- und Schweigerechte und stimmen das Vorgehen ab. 4) Mit uns als Beistand erscheinen – oder, falls zulässig und sinnvoll, eine Verlegung/Abmeldung veranlassen.
Entschädigung & Aufwendungsersatz
Zeugen erhalten nach dem JVEG Ersatz für Fahrtkosten, Verdienstausfall und notwendige Auslagen. Bringen Sie Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) zum Termin mit; wir unterstützen bei der Geltendmachung.
FAQ – schnell geklärt
Muss ich zur polizeilichen Vernehmung? Nur bei erkennbarer Ladung „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“. Sonst nicht – bitte vorher kurz mit uns abstimmen.
Darf ich einen Anwalt mitbringen? Ja. Als Zeuge können Sie sich von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten lassen – besonders ratsam in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.
Ich fürchte, mich zu belasten – was tun? Dann greift das Auskunftsverweigerungsrecht. Wir erklären es rechtssicher gegenüber dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft und schirmen unzulässige Nachfragen ab.
Soforthilfe als Zeugenbeistand
Vorladung erhalten? Wir bereiten Sie kurzfristig vor und begleiten die Vernehmung – diskret, durchsetzungsstark, bundesweit.
✆ 069 710 33 330
Weitere Leistungen: Strafverteidigung · Wirtschaftsstrafrecht · Steuerstrafrecht
Weiterführend im Rechtslexikon: Strafverfahren · Vorladung · Zeugnisverweigerungsrecht · Auskunftsverweigerungsrecht
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
- Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
📞 Telefon: 069 710 33 330
✉️ E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht · Strafverteidigung · Wirtschaftsstrafrecht · Anwälte
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