Wegen Steuerhinterziehung muss sich Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß im März 2014 vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Oberlandesgerichts München II ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Hoeneß „unverändert“ zur Hauptverhandlung zu.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage gegen den 61 Jahre alten Vereinsboss erhoben. Hoeneß hatte sich im vergangenen Januar selbst beim Finanzamt angezeigt.
„Dabei muss etwas schiefgegangen sein“, kommentierte unser Kooperationspartner Frank Wehrheim, Steuerberater und Ex-Steuerfahnder. Er vermutet, dass die Selbstanzeige unvollständig war. „Das wäre ein handwerklicher Fehler, dabei hat man nur einen Schuss“, meinte Wehrheim.
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