Normalbürger im Visier

Wenn von polizeilichen Ermittlungsverfahren die Rede ist, denkt fast jeder an Kriminelle. Aber auch „normale Bürger“ können unverhofft ins Visier von Polizei und Staatsanwalt geraten. Dann ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und Fehler zu vermeiden, die später meist nicht mehr korrigierbar sind. Dabei gibt es im Strafrecht andere Tücken als im Zivilrecht.

Zivilrechtlich geht es ummaterielle oder immaterielle Ansprüche, zum Beispiel um Schadensersatz.Man verliert schlimmstenfalls Geld.

Im Strafrecht steht die Strafbarkeit eines Tuns oder Unterlassens im Mittelpunkt, und es drohen zum Teil erhebliche Geld oder Haftstrafen. Zugleich geht es oft um Existenzielles. Ein Beispiel ist der Berufskraftfahrer, der auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist und bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird. Die Geldstrafe ist da das geringere Übel. Schlimm ist, wenn der Arbeitsplatz weg ist.

Anwaltliche Hilfe ist besonders wichtig, wenn jemand zu Unrecht in den Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben. Ich erinnere mich an eine Frau, die sich von ihrem eifersüchtigen Freund getrennt und einem anderen Lebenspartner zugewandt hatte. Als dieser einige Zeit später überfallen und erheblich verletzt wurde, hatte die Polizei den Ex-Freund im Verdacht. Gefährliche Körperverletzung lautete der Vorwurf. Zu Unrecht, wie sich erst nach längeren Ermittlungen herausstellte.

In einem anderen Fall wurde einem Koch vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum 200 000 Euro aus einem Kantinenautomaten entwendet zu haben. Das konnte ihm aber vor Gericht nicht nachgewiesen werden, zumal auch andere Personen den Schlüssel und ein Motiv hatten. Da Hauptverhandlungen in Strafsachen grundsätzlich öffentlich sind, steht oft auch der Ruf und die Reputation des Angeklagten auf dem Spiel. Das gilt umso mehr, wenn jemand freiberuflich tätig, zum Beispiel Arzt ist. Ein Foto in der lokalen Presse kann das berufliche Aus bedeuten. Ein guter Strafverteidiger wird deshalb immer bemüht sein, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken und eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Das gelingt in den meisten Fällen, wenn der Tatvorwurf nicht allzu schwer wiegt, die Verfehlung eingeräumt und ein etwaiger Schaden wieder gut gemacht wird. Schließlich gibt es die Möglichkeit, eine Straftat mit einem Strafbefehl aus der Welt zu schaffen. Auch er erspart das Erscheinen vor Gericht.

Am Anfang eines Strafverfahrens steht meistens eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei. Jeder sollte wissen, dass man dort keine Angaben machen muss. Ganz wichtig ist es immer, sofort einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten und sich ohne anwaltliche Beratung nicht zu äußern.Das gilt erst recht bei Festnahme oder einer Wohnungsdurchsuchung.

Auch Zeugen sollten das beherzigen, wenn die Gefahr besteht, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Dann kann es sinnvoll sein, einen Strafverteidiger als Zeugenbeistand zu mandatieren.

Dr. Rainer Buchert ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Von 1993 bis 1999 war er Polizeipräsident von Stadt und Kreis Offenbach.

Autor: Frankfurter Rundschau

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